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Passbeschaffung Eritrea: Muss die Diaspora-Steuer gezahlt werden?


Ein unerwartetes Schreiben der Ausländerbehörde oder des Auswärtigen Amts trifft ein. Die Aufforderung ist eindeutig: Für die Erteilung oder Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels, die Beantragung eines Visums zum Familiennachzug oder die Feststellung Ihrer Identität müssen Sie einen gültigen Nationalpass bei der eritreischen Botschaft beschaffen. Für viele hochqualifizierte Fachkräfte, internationale Talente und deren Arbeitgeber beginnt hier ein bürokratischer Albtraum. Plötzlich stehen Sie vor der Frage, ob Sie eine sogenannte Reueerklärung unterzeichnen oder die umstrittene 2%-Diaspora-Steuer an den eritreischen Staat entrichten müssen, um Dokumente zu erhalten. Während deutsche Behörden vermehrt behaupten, die Passbeschaffung sei mittlerweile problemlos und ohne Sonderbedingungen zumutbar, sieht die rechtliche und tatsächliche Praxis völlig anders aus.


Als Kanzlei für Visums- und Aufenthaltsrecht erleben wir täglich, wie engagierte Fachkräfte und Unternehmen durch unklare Behördenvorgaben verunsichert werden. Wir beleuchten die aktuelle Rechtslage, entlarven die Strategien der Ausländerbehörden und zeigen auf, wie Sie Ihr Recht auf einen deutschen Reiseausweis für Ausländer durchsetzen.


Ist die Passbeschaffung bei der eritreischen Botschaft aktuell zumutbar?

Grundsätzlich ist jeder ausländische Staatsangehörige nach § 48 Abs. 1 AufenthG verpflichtet, an der Klärung seiner Identität und der Beschaffung eines Passdokuments mitzuwirken. Allerdings gilt dieser Grundsatz nicht schrankenlos. Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 11.10.2022 – 1 C 9.21) ist die Passbeschaffung dann unzumutbar, wenn sie mit der Abgabe einer Straftatbereuung (Reueerklärung) oder der Erfüllung unzumutbarer Bedingungen verknüpft ist.


In der jüngeren Verwaltungspraxis berufen sich Ausländerbehörden und das Auswärtige Amt jedoch vermehrt auf angebliche Zugeständnisse der eritreischen Regierung. So übermittelte die eritreische Botschaft in Berlin den deutschen Behörden formelle Mitteilungen, wonach die Unterzeichnung einer Reueerklärung für die Ausstellung von Passersatzdokumenten nicht mehr verlangt werde. Auch interne Umfragen unter Visumantragstellern sollen angeblich belegen, dass Pässe ohne die verpönte Erklärung ausgestellt würden.


Nach unserer fundierten Praxiserfahrung aus hunderten Vertretungsverfahren handelt es sich hierbei jedoch um eine gefährliche Fehleinschätzung der Behörden. Die eritreischen Auslandsvertretungen legen Antragstellern bei der persönlichen Vorsprache oft unübersichtliche Stapel von Dokumenten auf Tigrinya zur Unterschrift vor, ohne Durchschriften oder Übersetzungen auszuhändigen. Oft wissen die Betroffenen gar nicht, was sie unterschreiben. Ein genereller Verweis der Behörden auf eine angeblich geänderte Botschaftspraxis hält einer rechtlichen Überprüfung in den meisten Fällen nicht stand.


Muss die eritreische Diaspora-Steuer gezahlt werden?

Neben der Reueerklärung fordert der eritreische Staat von im Ausland lebenden Staatsangehörigen systematisch eine Abgabe von 2 % ihres weltweiten Einkommens – die sogenannte Diaspora-Steuer. Deutsche Gerichte und ausländische Herkunftsrechenberichte belegen eindeutig, dass diese Abgabe ausnahmslos verlangt wird, um konsularische Dienstleistungen wie die Ausstellung von Pässen, Geburts- oder Eheurkunden zu erhalten.


Aus rechtlicher Sicht stellt sich die Frage, ob Ausländerbehörden Sie zwingen dürfen, diese Steuer zu zahlen, um Ihrer Passpflicht nachkommen zu können. Die Antwort ist differenziert: Zwar wird finanzieller Aufwand für staatliche Gebühren von Behörden oft als zumutbar eingestuft, doch bei der eritreischen Diaspora-Steuer handelt es sich um eine extraterritoriale Zwangsabgabe eines Unrechtsstaates. Wir argumentieren in Verfahren regelmäßig erfolgreich, dass die Nötigung zur Zahlung dieser Steuer die rechtliche Grenze der Zumutbarkeit überschreitet – insbesondere wenn damit völkerrechtswidrige oder repressive Regimes direkt finanziert werden.


Wer in Eigenregie versucht, das Problem durch bloßes Abwarten oder die Nutzung pauschaler Musterbriefe zu lösen, riskiert die Ablehnung des Visums, die Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis oder im schlimmsten Fall den Verlust des Arbeitsplatzes in Deutschland.


Welche Ausweichmöglichkeiten gibt es bei unzumutbarer Passbeschaffung?

Wenn die Vorsprache bei der Heimatbotschaft unzumutbar oder rechtlich unmöglich ist, sieht das deutsche Aufenthaltsrecht eine klare Lösung vor: Die Erteilung eines Reiseausweises für Ausländer nach § 5 Aufenthaltsverordnung (AufenthV).


Damit die Ausländerbehörde diesen Ersatzpass ausstellt, müssen die Unzumutbarkeit und die eigenen Mitwirkungsbemühungen lückenlos nachgewiesen werden. Wir raten unseren Mandanten von unbedachten Besuchen der Botschaft ab und setzen stattdessen auf eine rechtssichere Strategie:


  • Sorgfältige Dokumentation: Jede Kontaktaufnahme, Terminvergabe oder gescheiterte Anfrage bei der eritreischen Botschaft muss präzise protokolliert werden.

  • Detaillierte Eigenschilderung: Verlangt die Botschaft bei einem Termin die Unterschrift unter nicht übersetzte Dokumente oder die Entrichtung der Diaspora-Steuer, erstellen wir gemeinsam mit den Betroffenen ein gerichtsfestes Gedächtnisprotokoll. Verwaltungsgerichte erkennen solche substanziierten Schilderungen zunehmend als Beweis an.

  • Inanspruchnahme von Ausweisersatz: Kann die Identität nicht zweifelsfrei durch einen Nationalpass geklärt werden, muss die Behörde im Einzelfall prüfen, ob die Aufenthaltserlaubnis mit dem Zusatz "Identität nicht geklärt" als Ausweisersatz gemäß § 48 Abs. 2 AufenthG verlängert werden kann.


Sollte die Ausländerbehörde den Antrag auf Erteilung eines Reiseausweises ignorieren oder unsachgemäß verzögern, leiten wir umgehend gerichtliche Schritte ein. Eine Untätigkeitsklage oder ein Eilantrag nach § 123 VwGO zwingt die Verwaltung zur Entscheidung und sichert den rechtmäßigen Aufenthalt von Fachkräften und deren Familien.


Fazit

Die Beschaffung eines eritreischen Nationalpasses ist für Betroffene mit erheblichen rechtlichen und persönlichen Risiken verbunden. Die Behauptung deutscher Behörden, dass Reueerklärung und Diaspora-Steuer der Vergangenheit angehören, entspricht nicht der tatsächlichen Verwaltungspraxis der Konsulate. Vertrauen Sie nicht auf mündliche Zusagen oder standardisierte Behördenschreiben. Als spezialisierte Kanzlei für Visumsrecht setzen wir Ihre Rechte gegenüber den Ausländerbehörden durch, schützen Sie vor rechtswidrigen Forderungen und verhelfen Ihnen rechtssicher zu einem deutschen Reiseausweis für Ausländer.


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