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Reisekrankenversicherung als ausländischer Student (Visum Studium)

  • Autorenbild: Isabelle Manoli
    Isabelle Manoli
  • 25. Okt.
  • 2 Min. Lesezeit
Medical Equipment

Wer als ausländischer Student nach Deutschland kommt, braucht nicht nur ein Visum – sondern auch eine passende Krankenversicherung. Aber Achtung: Eine einfache Reisekrankenversicherung reicht oft nicht aus, um den Anforderungen im Visumverfahren oder zur Immatrikulation gerecht zu werden. Wir erklären, worauf Studierende achten müssen und welche Versicherungen wirklich anerkannt sind.


Wann ist eine Reisekrankenversicherung nicht geeignet?

Eine Reisekrankenversicherung ist für kurzfristige Aufenthalte gedacht – etwa für Touristen. Viele dieser Policen schließen langfristige Aufenthalte explizit vom Versicherungsschutz aus. Das bedeutet: Wenn im Visumantrag oder bei der Immatrikulation erkennbar ist, dass ein längerer Aufenthalt zum Studium geplant ist, kann die Reisekrankenversicherung abgelehnt werden.


Beispiel:

Ein Studierender aus einem Nicht-EU-Staat beantragt ein Visum zum Studium in Deutschland. Die vorgelegte Reisekrankenversicherung enthält eine Klausel, die längere Aufenthalte (über 90 Tage) ausschließt. → Das Visum wird nicht erteilt, weil kein ausreichender Versicherungsschutz vorliegt.


Was ist stattdessen für ausländische Studenten erforderlich?

Statt einer einfachen Reisekrankenversicherung benötigen ausländische Studierende in der Regel eine gesetzliche oder private Krankenversicherung – je nach persönlicher Situation. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist verpflichtend für Studierende unter 30 Jahren, die sich noch innerhalb der ersten 14 Fachsemester befinden (vgl. § 5 SGB V). Auch Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten ohne gleichwertige Vorversicherung fallen in diese Kategorie. Die Kosten liegen in der Regel bei etwa 120 bis 130 Euro pro Monat, inklusive Pflegeversicherung.


Wer älter als 30 Jahre ist oder sich beispielsweise in einem Sprachkurs, Studienkolleg oder Promotionsstudium befindet, kann sich für eine private Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Auch Studierende, die sich bewusst von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen, können eine private Krankenversicherung wählen. Wichtig ist dabei, dass die gewählte PKV bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, etwa hinsichtlich Leistungen bei Schwangerschaft.


Was gilt vor der Immatrikulation?

Vor der Einschreibung – also in der Phase des Visumverfahrens oder bei vorbereitenden Maßnahmen wie einem Sprachkurs oder Studienkolleg – ist ein anderer Versicherungsnachweis erforderlich. Hier kann in bestimmten Fällen eine Reisekrankenversicherung anerkannt werden, wenn der Aufenthalt befristet ist (z. B. maximal 12 Monate) und die Versicherung eine Mindestlaufzeit entsprechend der Visumdauer hat. Die Ausländerbehörde akzeptiert oftmals formlose Bestätigungen privater Versicherer, sofern sie klarstellen, dass der Schutz den Anforderungen entspricht.


Fazit Krankenversicherung als ausländischer Student mit Visum

Ob Sprachkurs, Studienkolleg oder direktes Studium: Wer in Deutschland studieren will, muss genau die passende Krankenversicherung vorweisen. Eine Reisekrankenversicherung reicht in vielen Fällen nicht aus – insbesondere nicht für langfristige Aufenthalte. Wer unsicher ist, sollte sich rechtzeitig über passende Anbieter informieren und auf Visumstauglichkeit achten.


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