Nachweis der Krankenversicherung bei der Ausländerbehörde: Welche Bescheinigung wird benötigt?
- Isabelle Manoli
- vor 4 Tagen
- 2 Min. Lesezeit

Wer in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern möchte, muss nicht nur einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen, sondern auch eine ausreichende Krankenversicherung (§ 2 Abs. 3 AufenthG). Doch was bedeutet „ausreichend“ – und welche Bescheinigung wird von der Ausländerbehörde genau verlangt? In diesem Beitrag erklären wir, worauf Sie achten müssen und welche Unterlagen akzeptiert werden.
Was gilt als „ausreichender Krankenversicherungsschutz“?
Damit Ihre Versicherung von der Ausländerbehörde anerkannt wird, muss sie mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
Keine größeren Leistungsausschlüsse (z. B. bei chronischen Krankheiten oder Schwangerschaft).
Selbstbehalt darf 300 € pro Jahr nicht überschreiten.
Keine Begrenzung der Erstattungshöhe im Krankheitsfall.
Keine Ablaufklauseln bei Alter, Berufswechsel oder Visumsänderung.
Unbefristeter Vertrag oder automatische Verlängerung.
Der Vertrag sollte nach dem Prinzip einer Lebensversicherung kalkuliert sein (Altersrückstellungen).
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) muss dem Versicherer ggf. bestätigen, dass der Vertrag den Anforderungen des § 257 Abs. 2a SGB V genügt. Diese Bescheinigung wird in der Regel von den größeren Versicherungen auf Antrag ausgestellt.
Welche Bescheinigung muss vorgelegt werden?
Dass die genannten Anforderungen erfüllt sind, müssen Antragsteller gegenüber der Ausländerbehörde bescheinigen lassen. Bei großen Versicherungen und gesetzlichen Versicherungen sind die Anforderungen weniger streng, da die Behörden die Versicherungen und den Leistungsumfang bereits kennen. Eine spezielle Bescheinigung für den Krankenversicherungsschutz ist also in der Regel bei der Behörde nur dann einzureichen, wenn die Ausländerbehörde das Dokument auch anfordert.
Nicht gesetzlich Versicherte oder Kunden von kleineren Versicherungen müssen bei Antrag oder Verlängerung des Aufenthaltstitels allerdings ein offizielles Formular vorlegen: die „Bescheinigung für die Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels über einen Krankenversicherungsschutz“. Dieses Formular muss von der Krankenversicherung ausgefüllt und unterschrieben werden und Folgendes enthalten:
Bestätigung, dass die Versicherung unkündbar und lückenlos bestanden hat (bei Verlängerungen).
Ggf. ein konkretes Versicherungsangebot mit Angaben zu Beitrag und Selbstbehalt (bei Erstanträgen).
Nachweis, dass die Police den gesetzlichen Anforderungen nach Art und Umfang entspricht.
Die Einholung der Bescheinigung ist Teil der Mitwirkungspflicht des § 82 Abs. 1 AufenthG und muss vollständig und korrekt sein – andernfalls kann die Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels abgelehnt werden.
Fazit Bescheinigung Krankenversicherung Ausländerbehörde
Die Anforderungen an den Krankenversicherungsschutz sind hoch – und die Ausländerbehörden prüfen genau. Wer nicht gesetzlich versichert ist, sollte frühzeitig mit seiner Krankenversicherung Kontakt aufnehmen und sicherstellen, dass eine Bescheinigung nach den behördlichen Vorgaben ausgestellt werden kann. Nur so lässt sich das Aufenthaltsverfahren reibungslos durchlaufen. Bevor die entsprechende Bescheinigung eingeholt wird, sollte allerdings geklärt werden, ob die Bescheinigung überhaupt erforderlich ist, da viele (größere) Versicherungen automatisch und ohne Nachweis von den Behörden anerkannt werden.
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