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Trotz eindeutiger Rechtslage: Bundesregierung verlängert illegale Grenzkontrollen erneut


Es ist ein nebliger Morgen an einer der vielen deutschen Landgrenzen. Wo früher freie Fahrt im Sinne des europäischen Gedankens herrschte, stauen sich heute die Fahrzeuge. Blaulicht, Beamte in Uniform, die systematische Durchsuchung von Privatsphäre – ein Bild, das wir in einem vereinten Europa längst überwunden glaubten. Doch was oberflächlich wie eine Maßnahme zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit verkauft wird, entpuppt sich bei juristischer Betrachtung als ein hochgradig fragwürdiges Manöver der Exekutive. Die Bundesregierung unter Innenminister Alexander Dobrindt setzt ihren restriktiven Migrationskurs mit einer Vehemenz fort, die das Fundament des europäischen Gemeinschaftsrechts nicht nur touchiert, sondern aktiv untergräbt. Wir beobachten hier eine bedenkliche Entwicklung: Den Versuch, politische Ziele durch die faktische Aushebelung geltender Gesetze zu erreichen.


Der Schengener Grenzkodex als bloße Empfehlung?

Das Herzstück der europäischen Bewegungsfreiheit ist der Schengener Grenzkodex (SGK). Dieser sieht in seinem Grundsatz vor, dass die Binnengrenzen ohne Personenkontrollen überschritten werden dürfen. Zwar räumt der Kodex den Mitgliedstaaten in Ausnahmesituationen das Recht ein, vorübergehend Kontrollen wieder einzuführen, doch sind diese an extrem hohe Hürden geknüpft. Die Artikel 25 bis 28 des SGK definieren präzise, dass eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit vorliegen muss. Zudem betont das Gesetz die Zeitrelevanz: Solche Maßnahmen müssen verhältnismäßig und von möglichst kurzer Dauer sein. Wenn nun jedoch an der Grenze zu Österreich bereits seit 2015 kontrolliert wird und diese Praxis nun unter Minister Dobrindt auf nahezu alle deutschen Nachbarstaaten ausgeweitet und bis mindestens September verlängert wurde, verlassen wir den Boden der „vorübergehenden Ausnahme“. Wir befinden uns im Bereich einer dauerhaften Institution, für die es im Schengen-Recht schlicht keine Grundlage gibt.


Fadenscheinige Begründungen und die Realität der Zahlen

Die Bundesregierung argumentiert gebetsmühlenartig mit einer “migrations- und sicherheitspolitischen Notwendigkeit”. Doch ein Blick auf die aktuellen Statistiken lässt diese Argumentation in sich zusammenbrechen. Bei sinkenden Ankunfts- und Asylantragszahlen von einer „unvorhersehbaren“ oder „außergewöhnlichen“ Situation zu sprechen, die eine flächendeckende Überwachung der Binnengrenzen rechtfertigt, ist juristisch kaum haltbar. Als Anwaltskanzlei erleben wir täglich, wie wichtig Rechtsklarheit für unsere Mandanten ist. Was wir hier sehen, ist jedoch das Gegenteil: Die Exekutive schafft vollendete Tatsachen, während die juristische Aufarbeitung der politischen Geschwindigkeit hinterherhinkt. Hier werden „migrationsbedingte Notlagen“ konstruiert, um einen harten Kurs zu fahren, der vor allem symbolpolitisch motiviert ist, statt auf einer soliden rechtlichen Subsumtion unter die Tatbestandsvoraussetzungen des SGK zu fußen.


Gerichte sind sich einig: Grenzkontrollen sind rechtswidrig

Besonders kritisch bewerten wir die Praxis der Zurückweisungen und Kontrollen direkt an der Grenze. Mehrere Gerichte, darunter das Verwaltungsgericht Berlin, haben bereits in der Vergangenheit deutliche Zweifel an der Vereinbarkeit dieser Maßnahmen mit dem EU-Recht geäußert. Auch der Verwaltungsgerichtshof Bayern hat die Grenzkontrollen bereits für rechtswidrig erklärt. Wenn die Bundesregierung nun verkündet, dass diese Praxis trotz der rechtlichen Bedenken bestehen bleibt, ist dies ein bewusster Bruch mit der geltenden Rechtsordnung. Wir sehen darin eine Gefährdung des Rechtsstaatsprinzips, wenn die Verwaltung höchstrichterliche Tendenzen und europarechtliche Vorgaben schlicht ignoriert, um ihren politischen Willen durchzusetzen.


Der Blick nach Brüssel und in die Gerichtssäle

Hoffnung macht die Tatsache, dass das Handeln der Bundesregierung nicht unbeobachtet bleibt. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt bereits mehrere Verfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten, um die Legalität dieser Dauerkontrollen prüfen zu lassen. Auch die EU-Kommission wird im März eine Evaluierung vornehmen. Es bleibt abzuwarten, ob Brüssel endlich die Rolle als „Hüterin der Verträge“ entschlossen wahrnimmt oder weiterhin beide Augen zudrückt, während eines der wichtigsten Errungenschaften der EU – die Reisefreiheit – Stück für Stück demontiert wird. Für uns als Juristen ist klar: Ein Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass sich auch und gerade die Regierung an die Gesetze hält, die sie selbst mitunterzeichnet hat. Die fortgesetzten Kontrollen sind kein Ausdruck von Stärke, sondern ein Zeichen rechtlicher Erosion.


Fazit: Ein gefährlicher Präzedenzfall für Europa

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die aktuelle Politik der Grenzkontrollen und Zurückweisungen auf tönernen Füßen steht. Der Schengener Grenzkodex wird hier zweckentfremdet, um eine Migrationspolitik zu exekutieren, die auf regulärem legislativem Weg kaum mit dem Europarecht vereinbar wäre. Wir halten die Verlängerung der Kontrollen für rechtswidrig, da die engen Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Schengener Ideal nicht (mehr) vorliegen. Es bleibt zu hoffen, dass die anhängigen Gerichtsverfahren der Bundesregierung zeitnah die rechtlichen Grenzen aufzeigen, die sie in ihrem politischen Eifer derzeit überschreitet. Ein Europa, das seine inneren Werte an den Grenzen opfert, verliert auf Dauer seine Integrität.

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