Und nochmal: Gericht erklärt Schengen-Grenzkontrollen für rechtswidrig
- Mirko Vorreuter, LL.B.

- vor 22 Stunden
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Die Reisefreiheit innerhalb der Europäischen Union gilt als eine der größten Errungenschaften der modernen Geschichte. Für hochqualifizierte Fachkräfte, internationale Diplomaten und global agierende Unternehmen ist das grenzenlose Europa nicht nur ein politisches Ideal, sondern die essenzielle Basis für wirtschaftlichen Erfolg und persönliche Lebensplanung. Doch wer in den letzten Monaten die deutschen Grenzen passierte, fand sich oft in einer Realität wieder, die eher an längst vergangene Jahrzehnte erinnert: Lange Staus, bewaffnete Polizeipräsenz und verdachtsunabhängige Identitätskontrollen. Während die Politik diese Maßnahmen als Sicherheitsgewinn verkauft, mehren sich die Stimmen, die darin einen massiven Angriff auf den Rechtsstaat sehen. Nun hat ein weiteres Gericht ein Machtwort gesprochen und die restriktive Praxis der Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz und Innenminister Alexander Dobrindt in ihre Schranken gewiesen.
Das Urteil des VG Koblenz: Ein Sieg für die Freizügigkeit
In einer richtungsweisenden Entscheidung hat das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz (Urt. v. 27.04.2026, Az. K 650/25.KO) festgestellt, dass die Identitätsfeststellung eines Reisenden an der deutsch-luxemburgischen Grenze rechtswidrig war. Geklagt hatte bezeichnenderweise ein Juraprofessor, der sich gegen die polizeiliche Maßnahme zur Wehr setzte. Das Gericht folgte seiner Argumentation und stellte klar, dass die pauschale Verlängerung der Binnengrenzkontrollen durch die Bundesregierung nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Zwar sieht das Bundespolizeigesetz in § 23 Abs. 3 Satz 1 und 2 i. V. m. Abs. 1 Nr. 2 BPolG Befugnisse zur Identitätsfeststellung vor, doch müssen diese im Lichte des Schengener Grenzkodex (SGK) ausgelegt werden.
Gemäß Art. 22 SGK sowie den grundlegenden Verträgen der EU (Art. 3 Abs. 2 EUV, Art. 67 Abs. 2 AEUV) ist die europäische Freizügigkeit der Regelfall. Grenzkontrollen dürfen nach Art. 25 SGK nur die absolute Ausnahme bei einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit sein. Das Gericht kritisierte scharf, dass die von der Regierung angeführten Gründe – wie die Belastung der Ausländerbehörde – keine tragfähige Tatsachengrundlage für eine solch massive Grundrechtseinschränkung darstellen.
Der "Ungehorsam der Exekutive" und seine Folgen für die Global Mobility
Besonders brisant ist die Reaktion der Politik auf diese gerichtliche Niederlage. Trotz der eindeutigen Entscheidung, die sich in eine Reihe ähnlicher Urteile – etwa des BayVGH (Urt. v. 09.04.2026, Az. 10 BV 25.901) – einreiht, hält das Bundesinnenministerium an den Kontrollen fest. Wir beobachten hier eine besorgniserregende Entwicklung, die oft als "Ungehorsam der Exekutive" bezeichnet wird. Wenn die Regierung gerichtliche Feststellungen zur Rechtswidrigkeit ignoriert, untergräbt sie das Vertrauen in den Rechtsstaat. Für uns als Anwaltskanzlei, die internationale Fachkräfte und Unternehmen bei der Entsendung unterstützt, ist dies ein fatales Signal. Unternehmen, die auf effizientes International Recruiting angewiesen sind, benötigen Planungssicherheit. Wenn Mitarbeiter mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder einer Blauen Karte EU bei jeder Einreise wie potenzielle Gefährder behandelt werden, leidet die Attraktivität des Standorts Deutschland massiv. Die Freizügigkeit darf nicht zum Spielball populistischer Migrationspolitik werden.
Massive Grundrechtseingriffe ohne hinreichende Rechtfertigung
Die Identitätskontrolle verletzt laut Gericht nicht nur die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG, sondern auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Wenn die Bundespolizei den Pass oder Reisepass einer Person ohne konkreten Verdacht prüft, greift sie tief in die Privatsphäre ein. Dass die Regierung dies mit einer angeblichen Überlastung der Verwaltung begründet, ist rechtlich nicht haltbar. Ein gerichtliches Verfahren nach dem anderen zeigt, dass administrative Probleme – wie etwa der Rückstau beim Landesamt für Einwanderung oder einer anderen lokalen Ausländerbehörde Berlin – primär durch Digitalisierung und bessere Ausstattung gelöst werden müssen, nicht durch die Abschottung der Grenzen. Für einen Expat oder einen internationalen Studenten, der für sein Studium nach Deutschland kommt und bereits ein langwieriges Verfahren für sein Visum hinter sich hat, wirkt die zusätzliche Kontrolle an der Binnengrenze oft wie eine bewusste Diskriminierung. Es entsteht das Bild eines Landes, das zwar dringend Fachkräfte sucht, ihnen aber bei jedem Schritt Steine in den Weg legt.
Fazit: Rechtsstaatlichkeit muss Vorrang haben
Die aktuellen Urteile sind ein wichtiges Korrektiv gegen eine Symbolpolitik, die auf Kosten der europäischen Einigung und individueller Freiheitsrechte geht. Die Bundesregierung ist gut beraten, die richterlichen Hinweise ernst zu nehmen und zu einer rechtsstaatlichen Praxis zurückzukehren. Die Binnengrenzkontrollen in ihrer jetzigen Form sind unionsrechtswidrig und schaden dem Ansehen Deutschlands in der Welt. Wer die Fachkräfteeinwanderung fördern will, muss auch die Werte der EU – allen voran die Reisefreiheit – schützen.



