Auswandern als Deutscher
Alle Informationen: Diese Dinge müssen Sie beachten, wenn Sie als Deutscher auswandern wollen.

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alles zum sogenannten Auswandererschutzgesetz (AuswSG)
Unterschied zwischen Auswanderung und Ausbürgerung
was Sie bei der Auswanderung beachten müssen
welche Dokumente Sie vor der Auswanderung unbedingt erneuern lassen sollten
1. Auswanderung als Deutscher
2. Auswanderung oder Ausbürgerung?
3. Was bei Auswanderung als Deutscher beachten
4. Zertifizierte Auswanderungsberater
5. FAQ Auswanderung
6. Fazit Auswanderung
1. Auswanderung als Deutscher
Immer mehr Menschen tragen haben den Gedanken, Deutschland zu verlassen und im Ausland ein neues Leben zu beginnen. Die Gründe für eine Auswanderung aus Deutschland sind vielfältig – von beruflichen Chancen über familiäre Bindungen bis hin zum Wunsch nach einem neuen Lebensstil oder einem milderen Klima. Viele zieht es nach Spanien, Kanada oder in die Schweiz, andere suchen ihr Glück in Übersee. Doch wer auswandern möchte, sollte die rechtlichen und administrativen Folgen genau kennen. Eine Auswanderung kann Auswirkungen auf die deutsche Staatsangehörigkeit, bestehende Aufenthaltstitel, steuerliche Pflichten und Ansprüche aus der Sozialversicherung haben. Ohne rechtliche Beratung drohen schnell unangenehme Überraschungen – etwa beim Verlust von Rechten oder bei unklaren Meldepflichten.
Die Auswanderung ist daher nicht nur ein organisatorisches, sondern auch ein juristisches Vorhaben. Fragen zu Einreise- und Aufenthaltsrechten im Zielland, zur Anerkennung von Abschlüssen oder zur doppelten Staatsbürgerschaft spielen dabei eine zentrale Rolle. Wer auswandert, sollte sich frühzeitig rechtlich beraten lassen, um Fristen einzuhalten und seinen Status in Deutschland wie auch im Zielland abzusichern. Eine anwaltliche Begleitung kann helfen, typische Fehler zu vermeiden und den Übergang rechtssicher zu gestalten.
2. Auswanderung oder Ausbürgerung?
Der Begriff Auswanderung kann unterschiedlich verstanden werden: Manche meinen damit lediglich den dauerhaften Umzug ins Ausland, andere verbinden damit auch den Verlust oder die Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit. Wer Deutschland verlassen möchte, sollte sich daher zunächst klar darüber werden, ob es nur um den Wohnsitzwechsel oder auch um die Beendigung der rechtlichen Bindung an Deutschland geht. Beide Entscheidungen haben weitreichende rechtliche und praktische Folgen – insbesondere im Aufenthalts-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht.
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur Auswanderung ohne Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie behalten also Ihren deutschen Pass, verlagern aber Ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland. Falls Sie dagegen nicht nur auswandern, sondern auch die deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben oder aberkannt bekommen möchten, finden Sie hierzu einen gesonderten Artikel auf VISAGUARD, der die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen einer Ausbürgerung im Detail erläutert.
Suchen Sie einen Rechtsanwalt im deutschen Immigrations- und Visumsrecht? Wir unterstützen Sie gern in Aufenthaltsverfahren vor den Botschaften, Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten. Kontaktieren Sie uns, um einen Online-Termin mit einem deutschen Rechtsanwalt für Migrationsrecht zu buchen!
3. Was bei Auswanderung als Deutscher beachten
Bei einer Auswanderung (ohne Ausbürgerung) müssen Sie als deutscher Staatsangehöriger die folgenden Punkte beachten:
Gibt es Dokumente, die Sie nur in Deutschland erhalten können (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Impfpass, Zeugnisse)?
Welche Dokumente müssen in Deutschland verlängert werden (insb. Pass und internationaler Führerschein)?
Müssen Vollmachten eingerichtet werden (z.B. für Bankkonten oder Versicherungen)?
Müssen Behörden oder Vertragspartner über den Umzug informiert werden (z.B. Finanzamt oder für Kinder- und Elterngeld)?
Kündigung aller Verträge (Wohnung, Betriebskosten, Telefon)
Einrichtung von Nachsendeaufträgen/Postvollmacht
Abmeldung der Wohnung nach dem Bundesmeldegesetz
Dies sind nur die Schritte, die in Deutschland erforderlich sind. Dazu kommen natürlich noch die Maßnahmen, die in der neuen Wahlheimat erforderlich sind. Insbesondere ist wichtig, ob Sie für Ihren neuen Heimatort auch ein dauerhaftes Visum erhalten können. Dabei sollten Sie insbesondere beachten, dass es sich in der Regel um ein Visum handeln muss, welches die Erwerbstätigkeit erlaubt.
4. Zertifizierte Auswanderungsberater
Zertifizierte Auswanderungsberater spielen eine wichtige Rolle, wenn es um eine sichere und seriöse Vorbereitung auf den Schritt ins Ausland geht. Nach dem Auswandererschutzgesetz (AuswSchG) darf nur derjenige gewerbsmäßig über Auswanderungsaussichten, Lebensbedingungen im Zielland oder rechtliche Fragen zur Niederlassung beraten, der eine entsprechende behördliche Erlaubnis besitzt. Damit soll verhindert werden, dass Auswanderungswillige von unseriösen Anbietern ausgenutzt werden. Wer ohne die erforderliche Genehmigung berät, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 5 AuswSchG. Eine Liste offiziell zugelassener Beratungsstellen ist auf der Website des Bundesverwaltungsamts abrufbar. Zu den anerkannten Anlaufstellen zählen etwa das Raphaelswerk und innerhalb der EU das Netzwerk EURES.
Zertifizierte Berater bieten nicht nur rechtssichere Informationen zu Visa, Arbeitsgenehmigungen und Niederlassung, sondern helfen auch bei Fragen zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen. Für bestimmte Berufsgruppen – etwa Pflegekräfte, Apotheker oder Immobilienmakler – steht hierfür der Europäische Berufsausweis (European Professional Card, EPC) zur Verfügung. Dieses elektronische Verfahren erleichtert die Anerkennung von Berufsabschlüssen innerhalb der EU und sorgt für mehr Transparenz und Geschwindigkeit. Wer sich also auf eine Auswanderung vorbereitet, sollte stets auf eine zertifizierte Beratung setzen, um rechtliche Fallstricke und finanzielle Risiken zu vermeiden.
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5. FAQ Auswanderung
Was bedeutet „Auswanderung“ rechtlich gesehen?
Der Begriff Auswanderung bezeichnet den dauerhaften Umzug ins Ausland. Dabei behalten viele Deutsche ihre Staatsangehörigkeit und leben weiterhin mit deutschem Pass im Ausland. Erst wenn zusätzlich die deutsche Staatsbürgerschaft aufgegeben oder aberkannt wird, spricht man von einer Ausbürgerung.
Muss ich mich in Deutschland abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Nach dem Bundesmeldegesetz ist die Abmeldung bei der letzten Wohnsitzgemeinde erforderlich, sobald Sie Ihre Wohnung in Deutschland endgültig aufgeben. Andernfalls droht u.a. ein Bußgeld.
Welche Dokumente sollte ich vor der Ausreise sichern oder verlängern?
Vor der Auswanderung sollten Sie alle wichtigen Unterlagen beschaffen oder verlängern – insbesondere Reisepass, internationale Führerscheine, Geburts- und Heiratsurkunden sowie Zeugnisse. Diese sind im Ausland oft schwer oder gar nicht nachträglich erhältlich.
Wie finde ich eine seriöse Auswanderungsberatung?
Achten Sie auf Zertifikate und die offizielle Zulassung nach dem Auswandererschutzgesetz. Seriöse Beratungsstellen wie das Raphaelswerk oder das EU-weite Netzwerk EURES bieten rechtssichere Informationen zu Visa, Arbeitsgenehmigungen und Anerkennung beruflicher Qualifikationen.
6. Fazit Auswanderung
Die Auswanderung aus Deutschland ist ein großer Schritt, der weit über die reine Organisation eines Umzugs hinausgeht. Sie hat rechtliche, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen, die sorgfältig geprüft werden müssen. Wer frühzeitig plant, behördliche Fristen beachtet und sich professionell beraten lässt, kann typische Fehler vermeiden und den Neustart im Ausland erfolgreich gestalten. Zertifizierte Auswanderungsberater und spezialisierte Anwälte helfen dabei, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären und einen sicheren Übergang zwischen Deutschland und dem neuen Lebensmittelpunkt zu gewährleisten.
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Quellenverzeichnis
[1] Auswanderungsfreiheit, Klaus Weber in Weber kompakt | 12. Edition 2025
[2] 281.000 Deutsche sind ausgewandert. In: Die Welt. 14. März 2018 (welt.de)
[3] Auslandsumzug; Auswanderung, Hennemann in MüKoBGB | BGB § 1684 Rn. 62, 63 | 9. Auflage 2024
[5] Auswandererschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. März 2013 (BGBl. I S. 443)
