Staatsangehörigkeitsausweis Deutschland
Alle Informationen zum deutschen Staatsangehörigkeitsausweis (Nachweis der Staatsangehörigkeit).

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was ein Staatsangehörigkeitsausweis ist
was der Unterschied zu anderen Ausweisdokumenten ist
wozu der Nachweis mit dem Staatsangehörigkeitsausweis genutzt wird
wie Sie den Staatsangehörigkeitsausweis beantragen können
1. Was ist ein Staatsangehörigkeitsausweis?
2. Wozu Staatsangehörigkeitsausweis
3. Nachweis der Staatsangehörigkeit
4. Staatsangehörigkeitsausweis beantragen (PDF Antrag)
5. FAQ Staatsangehörigkeitsausweis
6. Fazit Staatsangehörigkeitsausweis
1. Was ist ein Staatsangehörigkeitsausweis?
Der Staatsangehörigkeitsausweis ist ein amtliches Dokument, das die deutsche Staatsangehörigkeit rechtsverbindlich bestätigt. Er wird von der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt und gilt als förmlicher Nachweis der Staatsangehörigkeit im Sinne des § 30 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Die Ausstellung erfolgt auf Antrag oder – in bestimmten Fällen – von Amts wegen. Damit unterscheidet sich der Staatsangehörigkeitsausweis von anderen Dokumenten, die lediglich Indizien für die deutsche Staatsangehörigkeit enthalten, etwa der Personalausweis oder der Reisepass.
Rechtlich wird der Staatsangehörigkeitsausweis als feststellender Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG) eingeordnet. Die Bescheinigung hat verbindliche Wirkung, wenn sie einmal erteilt wurde, unabhängig davon, ob es sich um einen „alten“ oder „neuen“ Ausweis handelt. Auch frühere, vor dem 28. August 2007 ausgestellte Staatsangehörigkeitsausweise gelten fort, da ihre Ausstellung eine rechtliche Bindungswirkung entfaltet. Die Behörde ist verpflichtet, bei Vorliegen der Voraussetzungen den Nachweis der Staatsangehörigkeit in dieser Form auszustellen.
2. Wozu dient der Staatsangehörigkeitsausweis?
Das Dokument wird vor allem in Verfahren benötigt, in denen der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit rechtliche Bedeutung hat. Dazu zählen etwa Erbfälle, beamtenrechtliche Prüfungen, Verfahren mit ausländischen Behörden oder die Verlängerung von Pässen durch ausländische Staaten. In diesen Fällen kann der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich sein, ohne dass ein physischer deutscher Pass vorhanden ist. Insofern ist es insbesondere bei im Ausland lebenden Deutschen möglich, dass sie zwar die deutsche Staatsangehörigkeit, aber nicht den deutschen Pass haben.
In bestimmten Fällen kann auch eine sogenannte Nichtbestehensbescheinigung erforderlich sein – also eine Bestätigung, dass keine deutsche Staatsangehörigkeit besteht. Die Nichtbestehensbescheinigung ist quasi das Gegenteil vom Staatsangehörigkeitsausweis. Die rechtliche Verankerung der Nichtbestehensbescheinigung erfolgte erst mit der Reform des § 30 StAG. Sie spielt vor allem dann eine Rolle, wenn ausländische Botschaften vor der Passverlängerung prüfen müssen, ob eine Person möglicherweise eine andere Staatsangehörigkeit angenommen hat. Der Staatsangehörigkeitsausweis dient somit nicht nur dem Nachweis deutscher Staatsangehörigkeit, sondern auch der Vermeidung von Konflikten zwischen nationalen Staatsangehörigkeitsregelungen.
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3. Nachweis der Staatsangehörigkeit
Der Staatsangehörigkeitsausweis ist ein rechtssicherer Nachweis der Staatsangehörigkeit. Der Staatsangehörigkeitsausweis darf nicht mit dem Personalausweis oder Reisepass verwechselt werden. Diese Dokumente setzen die deutsche Staatsangehörigkeit lediglich voraus, ohne sie förmlich zu bestätigen. Wer einen deutschen Personalausweis besitzt, gilt zwar grundsätzlich als Deutscher, doch dieser Nachweis ist rechtlich nicht verbindlich, wenn die Staatsangehörigkeit bestritten oder angezweifelt wird.
Nur der Staatsangehörigkeitsausweis stellt die Staatsangehörigkeit verbindlich fest bzw. weist diese nach. Im Streitfall, etwa bei ungeklärter Abstammung, bei Einbürgerungen oder in komplexen Fällen mit doppelter Staatsangehörigkeit, ist er das maßgebliche Dokument. Seine Ausstellung kann daher auch gerichtlich erzwungen werden, wenn die Behörde den Antrag ablehnt. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, nach erfolglosem Widerspruch Verpflichtungsklage auf Ausstellung zu erheben. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn ein Nachweis der Staatsangehörigkeit zwingend erforderlich ist.
4. Staatsangehörigkeitsausweis beantragen (PDF Antrag)
Zuständig für die Ausstellung ist die Staatsangehörigkeitsbehörde am Wohnsitz des Antragstellers. Personen mit dauerhaftem Wohnsitz im Ausland stellen den Antrag beim Bundesverwaltungsamt in Köln. Der Antrag umfasst die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit und die Ausstellung des Ausweises gemäß § 30 Abs. 3 Satz 1 StAG. Wird der Ausweis erteilt, ist darin zugleich die Feststellung der Staatsangehörigkeit enthalten.
Für die Ausstellung fällt in der Regel eine Gebühr von 51,00 Euro an. Gebührenfrei ist das Verfahren nur dann, wenn es von Amts wegen erfolgt. Die anwaltliche Vertretung in einem Verfahren auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises richtet sich nach einem Streitwert von 10.000 Euro pro Antragsteller. Nach erfolgreicher Feststellung wird der Staatsangehörigkeitsausweis in Papierform ausgehändigt und ist zeitlich unbegrenzt gültig.
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5. FAQ Staatsangehörigkeitsausweis
Wofür brauche ich einen Staatsangehörigkeitsausweis?
Der Staatsangehörigkeitsausweis wird immer dann benötigt, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich und zweifelsfrei nachgewiesen werden muss – etwa im Kontakt mit ausländischen Behörden, in Erbfällen, im Beamtenrecht oder wenn die Staatsangehörigkeit aus anderen Gründen angezweifelt wird.
Was ist der Unterschied zwischen Staatsangehörigkeitsausweis, Personalausweis und Reisepass?
Personalausweis und Reisepass setzen die deutsche Staatsangehörigkeit voraus, bestätigen sie aber nicht.
Wer stellt den Staatsangehörigkeitsausweis aus?
Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde am Wohnsitz. Für im Ausland lebende Deutsche ist das Bundesverwaltungsamt in Köln verantwortlich.
Kann ich den Staatsangehörigkeitsausweis einklagen?
Ja. Wird der Antrag abgelehnt, kann nach erfolglosem Widerspruch eine Verpflichtungsklage erhoben werden. Die Gerichte können die Behörde verpflichten, die Staatsangehörigkeit festzustellen und den Ausweis zu erteilen.
Gibt es auch eine Bescheinigung, wenn keine deutsche Staatsangehörigkeit besteht?
Ja. Die sogenannte Nichtbestehensbescheinigung bestätigt das Fehlen einer deutschen Staatsangehörigkeit. Sie spielt insbesondere bei Verfahren mit ausländischen Behörden eine Rolle.
6. Fazit Staatsangehörigkeitsausweis
Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das verlässlichste und rechtlich verbindliche Dokument zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit. Während Personalausweis und Reisepass lediglich darauf basieren, trifft der Staatsangehörigkeitsausweis eine förmliche Feststellung – und dies mit dauerhaft gültiger Bindungswirkung. Für Personen mit unklarer Abstammung, für Deutsche im Ausland oder in rechtlich komplexen Konstellationen ist er oft unverzichtbar. Wer sicherstellen möchte, dass seine deutsche Staatsangehörigkeit unzweifelhaft anerkannt wird, sollte den Staatsangehörigkeitsausweis in Erwägung ziehen. Die Beantragung ist klar geregelt, vergleichsweise kostengünstig und bietet im Ergebnis einen lebenslang gültigen und rechtsverbindlichen Nachweis.
Quellenverzeichnis
[1] Hailbronner/Kau/Gnatzy/Weber, Staatsangehörigkeitsrecht, 7. Auflage 2022
[3] Marx, Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht, 8. Auflage 2023
[5] Oberhäuser, Migrationsrecht in der Beratungspraxis (Nomos) | Highlight
