Staatsangehörigkeitsbehörden Deutschland
Alle Informationen zu den Staatsangehörigkeitsbehörden, die es in Deutschland gibt.

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was eine Staatsangehörigkeitsbehörde ist
welche Staatsangehörigkeitsbehörden es gibt
alles zum Bundesverwaltungsamt (BVA)
alles zur Abteilung S des Landesamts für Einwanderung (LEA)
1. Was ist eine Staatsangehörigkeitsbehörde?
2. Welche Staatsangehörigkeitsbehörden gibt es?
3. Staatsangehörigkeitsbehörde BVA
4. Staatsangehörigkeitsbehörde LEA (Berlin)
5. FAQ
6. Fazit
1. Was ist eine Staatsangehörigkeitsbehörde?
Die Zuständigkeit für staatsangehörigkeitsrechtliche Fragen liegt in Deutschland bei unterschiedlichen Behörden. In der Regel sind die Staatsangehörigkeitsbehörden auf kommunaler Ebene organisiert – meist als Teil der örtlichen Ausländerbehörde, welche wiederum Teil der Stadt oder des Kreises ist. In einigen Städten gibt es jedoch eigene Einbürgerungsbehörden, die unabhängig von der Ausländerbehörde arbeiten. Welche Behörde konkret zuständig ist, hängt daher vom Wohnort ab (§ 3 VwVfG). Die Struktur variiert von Bundesland zu Bundesland und teils sogar zwischen einzelnen Landkreisen.
Neben diesen kommunalen Behörden spielt auch das Bundesverwaltungsamt (BVA) eine wichtige Rolle. Es ist insbesondere für Einbürgerungen von Personen zuständig, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben. Außerdem bearbeitet das BVA Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn kein direkter Bezug zu einem laufenden Einbürgerungsverfahren besteht. Damit übernimmt es zentrale Aufgaben im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts, die über die Zuständigkeit der örtlichen Behörden hinausgehen. Als Bundesbehörde ist das Bundesverwaltungsamt auch wesentlich professioneller als die kommunalen Behörden.
2. Welche Staatsangehörigkeitsbehörden gibt es?
Eine vollständige Auflistung aller Staatsangehörigkeitsbehörden ist hier aufgrund der großen Zahl der Kommunen nicht möglich. Neben dem Bundesverwaltungsamt und den angegliederten Staatsangehörigkeitsabteilungen der Auslandsvertretungen gibt es die folgenden größeren kommunalen Staatsangehörigkeitsbehörden:
Staatsangehörigkeitsbehörde Berlin: Abteilung S des Landesamts für Einwanderung (LEA)
Staatsangehörigkeitsbehörde Hamburg: Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Staatsangehörigkeitsbehörde München: Einbürgerungsbehörde München der Landeshauptstadt München
Staatsangehörigkeitsbehörde Frankfurt am Main: Standesamt Frankfurt am Main, Abteilung „Staatsangehörigkeit, Einbürgerungen und Namensänderungen“
Staatsangehörigkeitsbehörde Düsseldorf: Amt 54/22 – Einbürgerung und Staatsangehörigkeit der Landeshauptstadt Düsseldorf
Staatsangehörigkeitsbehörde Leipzig: „Abteilung Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, Ausländerbehörde/Einbürgerung“
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3. Staatsangehörigkeitsbehörde BVA
Auf Bundesebene hat das Bundesverwaltungs (BVA) die größte praktische Bedeutung. Das Bundesverwaltungsamt ist im Staatsangehörigkeitsrecht die zentrale Bundesoberbehörde, die insbesondere dann zuständig wird, wenn Antragstellende im Ausland leben (§§ 1, 5 BVA-Gesetz). Für Personen ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland führt das BVA Verfahren im Bereich Wiedereinbürgerung und Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit. Es prüft Anträge, wertet Unterlagen aus, holt Stellungnahmen der Auslandsvertretungen ein und entscheidet schließlich über den Antrag. Damit übernimmt das BVA Aufgaben, die in Deutschland selbst die kommunalen Staatsangehörigkeitsbehörden wahrnehmen würden.
Darüber hinaus erfüllt das BVA eine wichtige Fach- und Koordinierungsfunktion für das Staatsangehörigkeitsrecht. Es erstellt Merkblätter, Handreichungen und Auslegungshinweise, die in der Verwaltungspraxis bundesweit herangezogen werden. Zudem arbeitet das Amt eng mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) zusammen, insbesondere in komplexen oder grundsatzrelevanten Fällen, etwa bei der Wiedereinbürgerung ehemaliger Deutscher oder bei Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit in Fällen mit schwieriger Aktenlage. Durch seine zentrale Stellung sorgt das BVA für einheitliche Standards und eine konsistente Rechtsanwendung im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts.
4. Staatsangehörigkeitsbehörde LEA (Berlin)
Für Staatsangehörigkeit und Einbürgerungen in Berlin ist die Abteilung S des Landesamts für Einwanderung (LEA) zuständig. Innerhalb der Berliner Verwaltung übernimmt sie damit die Funktion der zentralen Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde des Landes. Zu ihren Kernaufgaben gehört die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), einschließlich Anspruchseinbürgerungen, Ermessenseinbürgerungen sowie der Einbürgerung von Ehegatten. Sie prüft Voraussetzungen wie Identität, Aufenthaltsstatus, Sprachkenntnisse, Lebensunterhaltssicherung und Loyalitätserklärungen und führt hierzu umfangreiche Sachverhaltsermittlungen durch.
Darüber hinaus befasst sich die Abteilung S mit Feststellungsverfahren zur deutschen Staatsangehörigkeit, z. B. bei unklaren oder streitigen Staatsangehörigkeitsverhältnissen. Hinzu kommen Aufgaben im Bereich des Staatsangehörigkeitsverlustes und Rücknahmen von Einbürgerungen. Insgesamt fungiert die Abteilung S als zentrale Anlaufstelle für Berlinerinnen und Berliner in allen Fragen rund um Erwerb, Verlust und Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit.
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5. FAQ Staatsangehörigkeitsbehörde
Wer ist für Staatsangehörigkeitsfragen in Deutschland zuständig?
In der Regel sind die Staatsangehörigkeitsbehörden auf kommunaler Ebene angesiedelt – meist bei der Ausländerbehörde der jeweiligen Stadt oder des Landkreises. Je nach Bundesland gibt es aber auch eigenständige Einbürgerungsbehörden.
Wer ist zuständig, wenn ich im Ausland lebe?
Für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig. Anträge werden meist über die deutschen Auslandsvertretungen gestellt.
Gibt es eine zentrale Staatsangehörigkeitsbehörde in Deutschland?
Nein. Es existiert kein bundesweites Einbürgerungsamt. Die Zuständigkeiten liegen überwiegend bei den Kommunen. Das BVA übernimmt jedoch zentrale Aufgaben für Fälle ohne Inlandswohnsitz.
Bearbeitet das BVA auch Einbürgerungen innerhalb Deutschlands?
Nein. Das BVA ist nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland zuständig und für zentrale Feststellungsverfahren. Einbürgerungen innerhalb Deutschlands werden immer bei der örtlichen Staatsangehörigkeitsbehörde gestellt.
6. Fazit Staatsangehörigkeitsbehörde
Deutschland hat kein einheitliches bundesweites System für Staatsangehörigkeitsfragen. Vielmehr liegt die Zuständigkeit überwiegend bei den kommunalen Behörden – von der Ausländerbehörde in kleineren Städten bis hin zu spezialisierten Einbürgerungsstellen in Großstädten. Für Betroffene ist es daher entscheidend zu wissen, welche Behörde konkret zuständig ist und welche Aufgaben diese wahrnimmt. Während kommunale Stellen primär Einbürgerungen durchführen, sorgt das BVA für bundesweite Standards und übernimmt Fälle mit Auslandsbezug. Besonders in Berlin hat sich mit der Abteilung S des LEA eine spezialisierte Fachbehörde etabliert, die als zentrale Landesstelle arbeitet. Wer einen Antrag plant, sollte sich frühzeitig über die lokalen Strukturen informieren und die behördenspezifischen Anforderungen kennen, um Verzögerungen zu vermeiden.
