Behörden & öffentliche Ressourcen Migration

Diese öffentlichen Verwaltungsressourcen stellen die deutschen Migrationsbehörden bereit.
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Hier erfahren Sie
welche Verwaltungsressourcen die Ausländerbehörden bereitstellen
welche öffentlichen Verwaltungskommentierungen es gibt
was für Online-Tools es im Migrationsrecht gibt
welche Online-Tools die Europäische Kommission bereitstellt
Inhaltsverzeichnis
1. Behördenaufbau Migrationsverwaltung
2. Wichtigste kommunale/städtische Migrationsbehörden
2.1 Öffentliche Ressourcen Berlin
2.2 Öffentliche Ressourcen Hamburg
2.3 Öffentliche Ressourcen München
3. Wichtigste landesweite Migrationsbehörden (Zentrale ABH)
4. Wichtigste bundesweite Migrationsbehörden
4.1 Öffentliche Ressourcen Auswärtiges Amt (AA)
4.2 Öffentliche Ressourcen Bundesministerium des Innern (BMI)
4.3 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
4.4 Bundesverwaltungsamt (BVA)
4.5 Bundesagentur für Arbeit (BA)
4.6 Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
4.7 Deutsche Rentenversicherung
4.8 Wichtige Regierungswebsites
5. Wichtigste europaweite Migrationsbehörden
6. FAQ Behörden Fachkräfteeinwanderung
7. Fazit Behörden Fachkräfteeinwanderung
1. Behördenaufbau Migrationsverwaltung
Die deutsche Migrationsverwaltung ist föderal organisiert und gliedert sich in mehrere Ebenen mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Auf Bundesebene übernimmt das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die Verantwortung für migrationspolitische Grundsatzfragen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen. Ihm nachgeordnet ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das zentrale Aufgaben im Bereich Asylverfahren, Integrationsförderung und Rückkehrmanagement wahrnimmt. Zudem ist das BAMF zuständig für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens für Flüchtlinge und wirkt bei der Ausgestaltung von Migrationsprogrammen mit. Ebenfalls besonders relevant auf Bundesebene ist das Außenministerium (Auswärtiges Amt) mit seinen nachgeordneten Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate). Ergänzt wird die Migrationsverwaltung des Bundes durch das Bundesverwaltungsamt (BVA), das ausgewählte Sonderaufgaben wahrnimmt – insbesondere im Staatsangehörigkeitsrecht.
Auf der Ebene der Bundesländer und Kommunen agieren die Ausländerbehörden, die für individuelle aufenthaltsrechtliche Entscheidungen zuständig sind. Dazu zählen insbesondere die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen sowie die Durchführung von Abschiebungen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich in der Regel nach dem Wohnsitz der betroffenen Person. Auf Kommunalebene existieren außerdem häufig regionale Einbürgerungsbehörden.
2. Wichtigste kommunale/städtische Migrationsbehörden
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es insgesamt 549 Ausländerbehörden (siehe BT-Drs. 20/7754). Die meisten dieser Ausländerbehörden befinden sich in kleineren Kreisen und sind teilweise nur für wenige hunderte oder tausende Ausländer zuständig.
2.1 Öffentliche Ressourcen Berlin
Die größte Ausländerbehörde Deutschlands ist das Landesamt für Einwanderung (LEA) in Berlin. Die Berliner Migrationsverwaltung hat insgesamt die folgenden Behörden:
ehemalige Einbürgerungsbehörden in den Berliner Bezirken
Die Berliner Migrationsverwaltung stellt zahlreiche hilfreiche Online-Ressourcen zur Verfügung. Dazu gehören die folgenden Arbeitshilfen und Services:
2.2 Öffentliche Ressourcen Hamburg
Weitere große Ausländerbehörden befinden sich z.B. auch in Hamburg. Auch die Ausländerbehörde Hamburg stellt hilfreiche Ressourcen bereit:
Verfahrenshinweise Hamburg zu § 5 AufenthG (Weisung Nr. 1/2014)
Weisung zur Verfahrensweise bei Verdacht auf Scheinehe (Weisung Nr. 04/2005)
Altfallregelung für im Ausland angeworbene („unechte“) Ortskräfte (Weisung Nr. 02/2009)
Freizügigkeit von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen (Weisung Nr. 02/2013)
Anweisung an die Ausländerbehörden zur Datenverarbeitung in Hamburg
2.3 Öffentliche Ressourcen München
Auch die Stadt München stellt durch das Kreisverwaltungsreferat (KVR) wichtige Online-Services zur Verfügung.
Sie sollten die Stadt München nicht mit dem LRA München verwechseln, welches (im Gegensatz zum Kreisverwaltungsreferat) nicht für das Stadtgebiet in München zuständig ist.
3. Wichtigste landesweite Migrationsbehörden (Zentrale ABH)
Auf Landesebene sind die wichtigsten Behörden die sogenannten zentralen Ausländerbehörden. Diese übernehmen im jeweiligen Bundesland ausländerrechtliche Aufgaben. Dabei muss unterschieden werden, ob es sich um eine Behörde zur Fachkräfteeinwanderung (zentrale Fachkräftebehörden) handelt oder um eine allgemeine zentrale Ausländerbehörde (die z.B. bundeslandweit Abschiebungen koordiniert).
Die zentralen Ausländerbehörden der Bundesländer für Fachkräfteeinwanderung (siehe § 71 Abs. 1 AufenthG) sind die Folgenden:
Baden-Württemberg: Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften
Bayern: Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften
Berlin: Landesamt für Einwanderung
Brandenburg: Landkreis Dahme-Spreewald Ordnungsamt – Ausländerbehörde
Bremen: Migrationsamt Bremen
Hessen: In Hessen gibt es keine zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfte.
Mecklenburg-Vorpommern: Zentrale Ausländerbehörde für Erwerbsmigration Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen: In Niedersachsen gibt es noch keine zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfte, eine solche wird aber momentan eingerichtet.
Nordrhein-Westfalen: Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen (ZFE NRW)
Rheinland-Pfalz: Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz
Saarland: Zentrale Ausländerbehörde
Sachsen: In Sachsen gibt es keine zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfte.
Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt gibt es keine zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfte.
Schleswig-Holstein: Zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein
Thüringen: Thüringer Agentur für Fachkräfteeinwanderung (nur Ansprechpartner)
4. Wichtigste bundesweite Migrationsbehörden
4.1 Öffentliche Ressourcen Auswärtiges Amt (AA)
Das Auswärtige Amt ist das deutsche Außenministerium mit Sitz in Berlin. Es ist für die Außen- und Europapolitik der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich und vertritt die deutschen Interessen weltweit. Zu seinen zentralen Aufgaben gehören die Pflege diplomatischer Beziehungen, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit, die Krisenprävention sowie der Schutz deutscher Staatsangehöriger im Ausland. Das Auswärtige Amt steuert zudem das Netzwerk deutscher Botschaften und Konsulate und ist maßgeblich an der Visumserteilung sowie an der Umsetzung außenpolitischer Teile des Aufenthaltsrechts beteiligt. Die Botschaften und Konsulate bilden mit dem Auswärtigen Amt eine einheitliche Behörde bzw. sind Teil des Auswärtigen Amts (siehe § 2 GAD).
Das Auswärtige Amt stellt die folgenden Behördenressourcen zur Verfügung:
4.2 Öffentliche Ressourcen Bundesministerium des Innern (BMI)
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ist eines der obersten Bundesorgane der Bundesrepublik Deutschland und als Ministerium Teil der Regierung. Es hat seinen Hauptsitz in Berlin und eine zweite Dienststelle in Bonn. Das BMI ist zuständig für zentrale innenpolitische Aufgaben des Bundes, insbesondere für die innere Sicherheit, das Staats- und Verfassungsrecht und das Migrations- und Aufenthaltsrecht. Das Ministerium koordiniert darüber hinaus die Zusammenarbeit mit den Bundesländern im Bereich der inneren Sicherheit, steuert die Einwanderungs- und Integrationspolitik des Bundes und ist oberste Aufsichtsbehörde für zahlreiche Bundesbehörden, darunter für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) stellt die folgenden Behördenressourcen zur Verfügung:
4.3 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat seinen Hauptsitz in Nürnberg, betreibt aber zahlreiche Außenstellen in der Bundesrepublik Deutschland. Das BAMF stellt die folgenden Onlineressourcen zur Verfügung:
4.4 Bundesverwaltungsamt (BVA)
Das Bundesverwaltungsamt in Köln ist in erster Linie für die Belange von ausgewanderten Deutschen und für die Einbürgerung aus dem Ausland zuständig. Es führt außerdem das Ausländerzentralregister (AZR). Das BVA stellt die folgenden Onlineressourcen zur Verfügung.
4.5 Bundesagentur für Arbeit (BA)
Die Bundesagentur für Arbeit ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und hat seinen Hauptsitz in Nürnberg. Die Bundesagentur für Arbeit ist insbesondere für die Arbeitsmarktprüfung (Zustimmungsprüfung und Vorrangprüfung) von Ausländern zuständig. Die BA stellt die folgenden Onlineressourcen zur Verfügung:
4.6 Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ist eine gemeinsame Einrichtung der Länder zur Prüfung von ausländischen Bildungsabschlüssen. Die ZAB stellt die folgenden Online-Ressourcen bereit:
4.7 Deutsche Rentenversicherung
Die deutsche Rentenversicherung stellt die folgenden Online-Ressourcen bereit:
4.8 Wichtige Regierungswebsites
Es gibt im Migrationsrecht die folgenden vertrauenswürdigen Regierungswebsites:
Justiz.de Orts- und Gerichtsverzeichnis
5. Wichtigste europaweite Migrationsbehörden
Die europäischen Behörden stellen die folgenden Onlineressourcen zur Verfügung:
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Suchen Sie einen Rechtsanwalt im deutschen Immigrations- und Visumsrecht? Wir unterstützen Sie gern in Aufenthaltsverfahren vor den Botschaften, Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten. Kontaktieren Sie uns, um einen Online-Termin mit einem deutschen Rechtsanwalt für Migrationsrecht zu buchen.
FAQ zu öffentlichen Verwaltungsressourcen im Migrationsrecht
Welche öffentlichen Ressourcen gibt es im Migrationsrecht?
Öffentliche Ressourcen im Migrationsrecht sind behördliche Leitlinien, Formulare, Antragsportale, Verwaltungsvorschriften und digitale Tools, die bei der Antragstellung und rechtlichen Orientierung helfen. Dazu zählen z.B. Weisungen, Handbücher oder Online-Antragsformulare.
Welche Ausländerbehörden stellen solche Ressourcen bereit?
Sowohl kommunale Ausländerbehörden wie das Landesamt für Einwanderung in Berlin oder das Hamburg Welcome Center als auch zentrale Landes- und Bundesbehörden (z.B. BAMF, BVA, AA) stellen eigene Ressourcen online zur Verfügung. Die Ressourcen sind meist auf den Websites der Behörden zu finden.
Wo finde ich Verwaltungsvorschriften und Anwendungshinweise?
Das Bundesministerium des Innern (BMI) veröffentlicht allgemeine Verwaltungsvorschriften, Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz und zur Fachkräfteeinwanderung. Auch einzelne Städte und Länder geben eigene Weisungen heraus, z.B. Hamburg oder Bayern. Die umfangreichste öffentliche Verwaltungsressource sind die "Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin (VAB)" mit fast 1.000 eng bedruckten PDF-Seiten.
Gibt es auch europaweite Verwaltungsressourcen?
Ja. Die EU stellt über EUR-Lex Gesetzestexte bereit, über curia.europa.eu die Rechtsprechung des EuGH und über die Kommissionswebsites Tools zur Schengen-Berechnung oder Übersichtskarten zum Reise- und Aufenthaltsrecht.
Fazit zu Behörden und Verwaltungsressourcen
Die Migrationsverwaltung in Deutschland ist komplex – aber digital zunehmend besser erschlossen. Ob auf kommunaler, Landes-, Bundes- oder EU-Ebene: Zahlreiche Behörden bieten heute digitale Verwaltungsressourcen an, die Migrant:innen, Arbeitgebern, Berater:innen und Rechtsanwält:innen wertvolle Orientierungshilfen geben. Wer die richtigen Portale kennt, kann sich schneller zurechtfinden, Anträge gezielter vorbereiten und rechtliche Anforderungen besser verstehen. Die Kenntnis dieser Ressourcen ist ein entscheidender Vorteil in der Praxis des Aufenthaltsrechts.
