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Lebensunterhaltssicherung für Studenten

Vector Flag of Germany (Vectorgrafik einer deutschen Flagge).

Visum: So funktioniert die Lebensunterhaltssicherung für Studenten

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Hier erfahren Sie

  • was Lebensunterhaltssicherung bei Studenten bedeutet

  • wie ausländische Studenten den Lebensunterhalt sichern

  • was für Möglichkeiten des Lebensunterhalts Studenten haben

  • alles zum Blocked Account und Lebensunterhalt

Inhaltsverzeichnis

1. Lebensunterhaltssicherung Studenten

2. Lebensunterhalt und Blocked Account

3. Krankenversicherung für Studenten

4. Wohnraumnachweis für Studenten

5. FAQ Lebensunterhalt Studenten

6. Fazit Lebensunterhalt für Studenten

1. Lebensunterhaltssicherung für Studierende

Ausländische Studierende müssen vor der Einreise nach Deutschland nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt während des Studiums eigenständig sichern können. Dies ist gesetzlich im Aufenthaltsgesetz geregelt: § 5 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 3 S. 5 AufenthG verlangt den Nachweis ausreichender Mittel in Höhe des BAföG-Höchstsatzes. Dieser beträgt ca. 950 Euro monatlich. In Berlin gilt in der Praxis oft ein reduzierter Satz von 906 Euro monatlich, da der Pflegeversicherungszuschlag teilweise nicht angerechnet wird.

Die Lebensunterhaltssicherung für Ausländer ist eines der Grundprinzipien des Aufenthaltsgesetzes. Dies gilt auch für Studenten. Die Lebensunterhaltssicherung für Studenten kann auf verschiedene Weise erfolgen: durch Eigenvermögen, Unterhaltsleistungen der Eltern, Verpflichtungserklärungen nach § 68 AufenthG, Stipendien oder Bankbürgschaften. Am häufigsten wird jedoch ein Sperrkonto (“Blocked Account”) genutzt.

2. Lebensunterhalt und Blocked Account

Das Sperrkonto – auch „Blocked Account“ genannt – ist die gängigste und oft von Behörden bevorzugte Methode, um den Lebensunterhalt für ein Studium in Deutschland nachzuweisen. Auf diesem Konto muss ein Betrag in Höhe der jährlichen Mindestsumme hinterlegt werden. Sobald das Geld eingezahlt ist, wird zugunsten der Ausländerbehörde ein sogenannter “Sperrvermerk” eingetragen. Das Geld wird danach monatlich in festgelegten Raten an den Studierenden ausgezahlt. Damit soll sichergestellt werden, dass der Lebensunterhalt jeden Monat gedeckt ist.

Anbieter wie Fintiba ermöglichen die Eröffnung eines solchen Kontos auch aus dem Ausland. Der jeweilige Sperrkonto-Anbieter stellt dann eine Bestätigung über die Eröffnung des Sperrkontos aus. Neben dem Nachweis über das Sperrkonto werden andere Formen wie Verpflichtungserklärungen oder Stipendien nur dann anerkannt, wenn sie den vollen Bedarf für das Visum abdecken.

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Suchen Sie einen Rechtsanwalt im deutschen Immigrations- und Visumsrecht? Wir unterstützen Sie gern in Aufenthaltsverfahren vor den Botschaften, Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten.  Kontaktieren Sie uns, um einen Online-Termin mit einem deutschen Rechtsanwalt für Migrationsrecht zu buchen.

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3. Krankenversicherung für Studierende

Auch der Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung ist zwingende Voraussetzung für ein Visum zum Studium bzw. die entsprechende Lebensunterhaltssicherung. Im Visumsverfahren reicht zunächst eine Reisekrankenversicherung, die den Zeitraum bis zur Immatrikulation abdeckt. Spätestens bei der Einschreibung an der Hochschule muss jedoch eine gesetzliche oder private Krankenversicherung nachgewiesen werden, die den studentischen Status berücksichtigt (siehe z.B. Feather-Versicherungen).

Die monatlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind in der Bedarfsermittlung des Lebensunterhalts enthalten. Aktuell liegt der studentische Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung inklusive Pflegeversicherung bei etwa 109 Euro pro Monat. Ohne gültigen Versicherungsschutz kann kein Aufenthaltstitel erteilt oder verlängert werden. Studierende sollten daher rechtzeitig klären, welche Versicherungsart für sie infrage kommt.

4. Wohnraumnachweis für Studierende

Ein Wohnraumnachweis ist im Visumsverfahren zu Beginn noch nicht zwingend erforderlich. Anders als beim Nachzug von Familienangehörigen oder bei anderen Aufenthaltstiteln, genügt es bei Studierenden in der Regel, wenn die Finanzierung des Lebensunterhalts nachgewiesen ist. Dennoch verlangen manche Ausländerbehörden zur Plausibilitätsprüfung Angaben zur geplanten Unterkunft oder eine Reservierungsbestätigung. Die meisten Studenten legen in diesem Fall z.B. eine Zusage eines Studentenwohnheims vor.

Nach der Einreise in Deutschland muss jedoch eine Adresse gemeldet werden, um den Aufenthaltstitel zu erhalten. Daher sollten Studierende frühzeitig nach einer Unterkunft suchen. Die Mietkosten sind im Lebensunterhalt bereits einkalkuliert (ca. 325 Euro im BAföG-Satz) und müssen nicht separat nachgewiesen werden.

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5. FAQ Lebensunterhalt Studenten

Was bedeutet Lebensunterhaltssicherung für Studierende?
Internationale Studierende müssen nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt während des Studiums in Deutschland selbstständig finanzieren können. Laut Aufenthaltsgesetz (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 3 S. 5 AufenthG) beträgt der monatliche Mindestbetrag ca. 950 Euro (in Berlin ein bisschen weniger). Dieser Nachweis ist Voraussetzung für die Erteilung eines Visums oder Aufenthaltstitels.

Wie kann ich meinen Lebensunterhalt als Student nachweisen?
Der Lebensunterhalt kann durch eigenes Vermögen, Unterhaltsleistungen der Eltern, Stipendien, Verpflichtungserklärungen (§ 68 AufenthG) oder Bankbürgschaften gesichert werden. Am häufigsten wird jedoch ein Sperrkonto genutzt.

Was ist ein Sperrkonto (Blocked Account)?
Ein Sperrkonto ist ein spezielles Bankkonto, auf dem du den Betrag für ein Jahr im Voraus einzahlst (aktuell rund 11.000–12.000 Euro). Das Geld wird dann monatlich in Raten ausgezahlt. Anbieter wie Fintiba ermöglichen die Eröffnung eines solchen Kontos auch aus dem Ausland und stellen die notwendige Bestätigung für die Ausländerbehörde aus.

Muss ich als Student krankenversichert sein?
Ja. Eine ausreichende Krankenversicherung ist zwingend erforderlich. Für das Visumsverfahren genügt zunächst eine Reisekrankenversicherung. Nach der Immatrikulation ist eine gesetzliche oder private Krankenversicherung für Studierende notwendig. Der monatliche Beitrag liegt derzeit bei etwa 109 Euro.

6. Fazit: Lebensunterhalt für Studierende in Deutschland sichern

Der Nachweis ausreichender Mittel zur Lebensunterhaltssicherung ist ein zentrales Kriterium für die Erteilung eines Studentenvisums. Am häufigsten erfolgt dieser Nachweis über ein Sperrkonto, alternativ auch über Verpflichtungserklärungen, Stipendien oder Vermögen. Auch Krankenversicherung und Wohnsituation spielen dabei eine Rolle. VISAGUARD unterstützt internationale Studierende bei allen Fragen zur Finanzierung ihres Studiums in Deutschland. Ob Blocked Account, Krankenversicherung oder Nachweise für die Ausländerbehörde – wir helfen dir dabei, den Überblick zu behalten und rechtssicher in dein Studium zu starten.

Quellenverzeichnis

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