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Befangenheit von Richtern im Migrationsrecht

Alle Informationen zur Befangenheit und zu Befangenheitsanträgen im Visumrecht.

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Ein Richter liest etwas im Gerichtssaal vor.

Hier erfahren Sie ...

  • was Befangenheit ist

  • welche Befangenheitsregeln im Visumrecht gelten

  • alles zu Befangenheitsanträgen

  • Möglichkeiten gegen befangene Richter (VwGO)

Inhaltsverzeichnis

1. Befangenheit im Migrationsrecht

2. Befangenheitsantrag Gericht Visum

3. Beschwerdeverfahren bei Befangenheit

4. Behördliche Sachbearbeiter und Befangenheit

5. FAQ Befangenheitsantrag Migrationsrecht

6. Fazit Befangenheitsantrag Migrationsrecht

1. Befangenheit im Migrationsrecht

Im Migrationsrecht kommt es nicht selten vor, dass Betroffene den Eindruck haben, ein Richter oder eine Richterin sei voreingenommen. Juristisch spricht man in solchen Fällen von "Befangenheit". Diese liegt vor, wenn objektiv der Anschein besteht, dass die entscheidende Person nicht neutral urteilt. Maßstab ist dabei nicht das subjektive Empfinden der Partei, sondern ob aus Sicht eines verständigen Beteiligten Zweifel an der Unparteilichkeit bestehen können. Im Gerichtsverfahren ist davon grundsätzlich immer dann auszugehen, wenn ein Richter bei dem vorausgegangenen Verwaltungsverfahren mitgewirkt hat (§ 54 Abs. 2 VwGO) oder wenn der Richter in irgendeiner Weise der beklagten Behörde angehört (§ 54 Abs. 3 VwGO).

Gerade in aufgeladenen Visum- und Aufenthaltsverfahren, etwa bei politischen oder religiösen Verfolgungssachverhalten, spielen auch persönliche Haltungen von Richtern manchmal eine Rolle. Besonderes Aufsehen erregt hatte etwa ein offenbar ausländerfeindlicher Verwaltungsrichter in Gera. Doch selbst Äußerungen, die eine bestimmte Einstellung erkennen lassen, reichen nicht immer aus. Entscheidend ist, ob eine Situation vorliegt, die Misstrauen in die Unvoreingenommenheit des Richters rechtfertigt – so zum Beispiel bei beleidigenden Kommentaren, ungleicher Behandlung im Prozess oder vorgefassten Meinungen zu Herkunft oder Religion.

2. Befangenheitsantrag bei Visumklagen

Wenn eine Partei glaubt, dass ein Richter im Visumverfahren befangen ist, kann sie einen sogenannten Befangenheitsantrag stellen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 54 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Der Antrag muss begründet werden und sich auf konkrete Umstände stützen, aus denen sich die Besorgnis der Befangenheit ergibt. Dabei genügt nicht allein das ungünstige Prozessverhalten des Richters. Vielmehr muss ein Grund vorliegen, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen (§ 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 ZPO).

Ein solcher Antrag ist dringend form- und fristgerecht zu stellen – und zwar unverzüglich, nachdem der Grund für die Ablehnung bekannt geworden ist. Wird er zu spät gestellt oder nicht ausreichend begründet, wird er als unzulässig verworfen (sogenannte Präklusion, § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 43 ZPO). Der Richter, dessen Ablehnung beantragt wird, äußert sich zunächst selbst dazu (sogenannte dienstliche Äußerung). Über den Antrag entscheidet dann das Gericht in anderer Besetzung über den Befangenheitsantrag (§ 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 46 ZPO).

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3. Beschwerdemöglichkeiten bei Befangenheit

Wird dem Befangenheitsantrag stattgegeben, gibt es kein Rechtsmittel gegen den Stattgabebeschluss. Wird der Befangenheitsantrag abgelehnt, können die Beteiligten sofortige Beschwerde einlegen (§ 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 46 ZPO). In bestimmten Fällen kann eine Ablehnung des Befangenheitsantrags auch Verfahrensfehler für eine Berufung oder Revision begründen, in Extremfällen sind sogar die Grundrechte (Recht auf gesetzlichen Richter) berührt, sodass Verfassungsbeschwerde erhoben werden kann. Diese Fälle sind aber extrem selten.

Sollten sich neue Anhaltspunkte für eine Befangenheit ergeben, kann ein erneuter Antrag gestellt werden. Auch eine Beschwerde bei der Gerichtsverwaltung ist möglich, wenn es um das Verhalten des Richters außerhalb des Verfahrens geht – etwa bei unangebrachter Kommunikation oder unprofessionellem Verhalten. In schwerwiegenden Fällen kann sogar eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben werden. Hierzu sollten Sie sich allerdings zuvor von einem Rechtsanwalt beraten lassen, da die ungeprüfte Einlegung von Dienstaufsichtsbeschwerden das Verfahren schnell torpedieren kann.

4. Befangenheit bei behördlichen Sachbearbeitern (Ausländerbehörde und Botschaften)

Nicht nur Richter können befangen sein – auch bei Ausländerbehörden oder Botschaften ist die Neutralität ihrer Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter von großer Bedeutung. Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen, oder wird von einem Beteiligten eines Verfahrens das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet, so hat, wer in einem Verwaltungsverfahren für eine Behörde tätig werden soll, den Leiter der Behörde oder den von diesem Beauftragten zu unterrichten und sich auf dessen Anordnung der Mitwirkung zu enthalten (§ 21 VwVfG).

Betrifft die Besorgnis der Befangenheit den Leiter der Behörde, so trifft diese Anordnung die Aufsichtsbehörde, sofern sich der Behördenleiter nicht selbst einer Mitwirkung enthält. Eine willkürliche oder feindselige Behandlung kann ein Indiz für Befangenheit sein. Sollten Sie gegen eine Behörde oder einen Behördenleiter aufgrund der Besorgnis der Befangenheit vorgehen wollen, sollten Sie entsprechende Beweise gut aufbewahren. Dokumentationen von Aussagen, Mails oder Verhalten sind dabei unerlässlich, um glaubhaft darlegen zu können, dass ein fairer Verwaltungsprozess beeinträchtigt ist.

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5. FAQ Befangenheitsantrag im Migrationsrecht

Wann ist ein Richter im Migrationsrecht befangen?

Wenn objektive Gründe vorliegen, die bei einem vernünftigen Beteiligten Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters wecken – etwa durch unsachliche Äußerungen, erkennbare Vorurteile oder parteiisches Verhalten im Verfahren.


Wie stelle ich einen Befangenheitsantrag?

Der Antrag ist unverzüglich und schriftlich beim Gericht zu stellen und muss konkret begründet werden. Allgemeine Unzufriedenheit mit dem Prozessverlauf reicht nicht aus.


Was passiert nach dem Antrag?

Zunächst äußert sich der abgelehnte Richter, dann entscheidet das Gericht in anderer Besetzung über den Befangenheitsantrag.


Kann auch ein Sachbearbeiter befangen sein?

Ja. Auch bei Behörden gilt das Gebot der Neutralität (siehe § 21 VwVfG).

6. Fazit: Befangenheitsantrag im Migrationsrecht

Der Befangenheitsantrag ist ein wichtiges Instrument, um das Vertrauen in die richterliche Unparteilichkeit zu schützen. Gerade im sensiblen Bereich des Migrationsrechts, wo viel von persönlichem Eindruck abhängt, müssen Gerichte und Behörden höchsten Anforderungen an Fairness genügen. Befangenheit zu erkennen und korrekt zu rügen, erfordert jedoch juristische Präzision und Erfahrung. VISAGUARD unterstützt Sie dabei mit spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Wir prüfen, ob ein Befangenheitsantrag sinnvoll und aussichtsreich ist, begleiten Sie durch das gerichtliche Verfahren und setzen uns für ein faires Verfahren auf Augenhöhe ein.

Quellenverzeichnis (Paywall)

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