Richter in Gera wegen ausländerfeindlichen Urteilen und Äußerungen angeklagt
- VG3
- 13. Juni
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Im Thüringer Justizzentrum in Gera wird ein Verfahren gegen Bengt Fuchs, den ehemaligen Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Gera, mit schwerwiegenden Vorwürfen geführt. Die Staatsanwaltschaft Gera hat Anklage gegen ihn erhoben, weil er 2019 einen Kommentar auf Facebook gepostet haben soll, der als Volksverhetzung angesehen wird. Der Kommentar bezieht sich auf den Post eines anderen Nutzers und fällt unter den Straftatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB), welcher mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden kann.
Hintergründe des Verfahrens
Die Anklage wurde im April 2025 erhoben und betrifft einen Vorfall aus dem Jahr 2019. Es wird behauptet, dass Fuchs auf Facebook einen Kommentar abgab, der Ausländer auf herabwürdigende Weise diffamierte. Die Staatsanwaltschaft hat diesen Kommentar als einen schwerwiegenden Angriff auf die gesellschaftliche Ordnung eingestuft, insbesondere aufgrund der Funktion, die Fuchs als Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Gera innehatte. Der Fall wurde aus diesen Gründen an das Landgericht Gera verwiesen, da es sich um einen hochrangigen Beamten im öffentlichen Leben handelt.
Rassistische und diskriminierende Äußerungen
Die Vorwürfe gegen Fuchs gehen jedoch noch weiter. Schon 2024 war bekannt geworden, dass Fuchs in verschiedenen Online-Foren von Studentenverbindungen auf rassistische und homophobe Äußerungen hingewiesen wurde, die in einem Dossier der Autonomen Antifa Freiburg (AAF) veröffentlicht wurden. Als "Alter Herr" der Göttinger Verbindung Salia Jenensis soll er sich immer wieder abfällig gegenüber Ausländern und Migranten geäußert haben.
Zudem ist Fuchs in seiner Funktion als Verwaltungsrichter für die Entscheidung zahlreicher Asylverfahren verantwortlich gewesen. Berichte legen nahe, dass Fuchs in seiner Rolle als Richter nur eine sehr geringe Zahl von positiven Entscheidungen zugunsten ausländischer Kläger:innen traf – lediglich rund 0,5 Prozent seiner Entscheidungen sollen zugunsten von Migranten ausgefallen sein. Dies wirft Fragen zu seiner Haltung gegenüber Migranten auf.
Politische Implikationen und Unabhängigkeit der Justiz
Die Anklage gegen Fuchs ist nicht der erste Vorfall, der die Unabhängigkeit und Neutralität des Verwaltungsgerichts Gera in den Fokus rückt. Schon der VG-Präsident, Michael Obhues, sieht sich mit eigenen Vorwürfen konfrontiert. Es wurde berichtet, dass Obhues als Vorsitzender der 1. Kammer des VG Gera eine Reihe von Entscheidungen zugunsten von Neonazi-Gruppen und rechten Demonstrationen getroffen haben soll. Zwar gab Obhues an, dass die Versammlungsrechtsprechung der Kammer stets im Einklang mit der freiheitsbejahenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gestanden habe, dennoch werfen diese Berichte ein Licht auf die politische Ausrichtung der Justiz in Thüringen.
Fuchs’ früheres Verhalten hat auch die Aufmerksamkeit des Flüchtlingsrates Thüringen auf sich gezogen, der bereits Anfang dieses Jahres Strafanzeige gegen ihn und einen weiteren Richter erstattet hatte. Doch auch in diesem Fall wurde die Anzeige von der Staatsanwaltschaft zunächst nicht weiterverfolgt. Das Verwaltungsgericht Gera selbst bezeichnete die Vorwürfe als haltlos und betonte, dass die langjährige Amtsführung seiner Richter keine dienstrechtlichen Beanstandungen hervorgebracht habe.
Was kommt als Nächstes?
Das Verfahren gegen Fuchs wird, sollte es zur Anklage kommen, im Justizzentrum in der Geraer Innenstadt stattfinden. Der Ausgang dieses Verfahrens könnte weitreichende Folgen für die Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit der Justiz in Thüringen haben, insbesondere wenn es um die Wahrung der Rechte von Migranten und Asylbewerbern geht. Ein Urteil über die Zulassung der Anklage durch das Landgericht Gera steht noch aus, und es bleibt abzuwarten, wie das Gericht den Fall weiter behandelt.
Dieses Verfahren zeigt deutlich, wie wichtig es ist, dass Richter in Deutschland nicht nur unparteiisch, sondern auch respektvoll und neutral gegenüber allen Bevölkerungsgruppen handeln. Das Vertrauen in die Justiz könnte durch solche Fälle ernsthaft erschüttert werden, besonders wenn der Eindruck entsteht, dass Rassismus oder Vorurteile die Entscheidungen beeinflussen.
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