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Klagefrist (Verwaltungsrecht)

Alle Informationen zur Klagefrist im Visumrecht.

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Hier erfahren Sie ...

  • wie lang die Klagefrist im Visumrecht ist

  • Schritte zur Einhaltung der Klagefrist

  • Möglichkeiten nach Fristablauf (Visumrecht)

  • alles zur Rechtsbehelfsbelehrung und Frist

Inhaltsverzeichnis

1. Klagefrist als Zulässigkeitsvoraussetzung

2. Klagefrist Anfechtungsklage

3. Klagefrist Verpflichtungsklage

4. Möglichkeiten nach Fristablauf

5. FAQ Klagefrist Visum

6. Fazit Klagefrist Visum

1. Klagefrist als Zulässigkeitsvoraussetzung

Die Einhaltung der Klagefrist ist eine zentrale Zulässigkeitsvoraussetzung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Wer gegen einen ablehnenden Visumsbescheid gerichtlich vorgehen will, muss die gesetzlich vorgesehene Frist unbedingt einhalten – sonst wird die Klage unzulässig abgewiesen. Geregelt ist die Klagefrist in § 74 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

Im Visumrecht beträgt die Klagefrist in der Regel einen Monat ab Zustellung des ablehnenden Bescheids, wenn dieser mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 58 VwGO versehen ist. Ohne eine solche Belehrung verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Der Fristbeginn richtet sich nach dem Datum, an dem der Bescheid dem Antragsteller tatsächlich zugegangen ist – etwa durch Einschreiben oder persönliche Übergabe (siehe § 57 VwGO).

2. Klagefrist bei Anfechtungsklage

Die Anfechtungsklage richtet sich gegen die Ablehnung eines Antrags (beispielsweise eines Visumsantrags) oder die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts, wie etwa eines bereits erteilten Visums. In beiden Fällen gilt die Monatsfrist des § 74 VwGO, beginnend mit der Bekanntgabe (also der Zustellung) des ablehnenden Bescheids der Behörde. Gerade bei Visumablehnungen ist auf die Zustellform zu achten. Wird der Bescheid über die Auslandsvertretung oder postalisch übermittelt, ist das Zustelldatum entscheidend. Eine verspätete Klage, selbst um wenige Tage, wird vom Verwaltungsgericht als unzulässig verworfen. Wer sich gegen eine Ablehnung wehren möchte, sollte daher frühzeitig rechtliche Schritte einleiten. Notfalls kann die Klage auch zunächst fristwahrend eingelegt und dann erst später begründet werden.

Wenn die Behörde im Bescheid die Remonstrationsmöglichkeit eröffnet hat, kann vor Ablauf der Remonstrationsfrist zunächst Remonstration bei der Botschaft eingelegt werden. Die Klagefrist verlängert sich dann bis zum Abschluss des Remonstrationsverfahrens oder bis zum Zeitpunkt der Klageerhebung während des Remonstrationsverfahrens. Solche Fälle werden allerdings seltener, da das Remonstrationsverfahren inzwischen abgeschafft ist. Die meisten Bescheide nach Juli 2025 enthalten deshalb nur noch die Standardklagefrist von einem Monat.

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3. Klagefrist bei Verpflichtungsklage

Auch für die Verpflichtungsklage gelten Fristen. Bei einer Verpflichtungsklage wird die Behörde auf die Erteilung eines beantragten Visums verklagt, wenn sie über den Antrag nicht entschieden oder ihn abgelehnt hat. Auch hier beginnt die Klagefrist mit dem Zugang des ablehnenden Bescheids und beträgt in der Regel einen Monat (§ 74 Abs. 2 VwGO). Wenn die Behörde den Antrag noch nicht abgelehnt hat (der Antrag aber schon gestellt wurde), gilt die 3-Monats-Frist des § 75 VwGO (Untätigkeitsklage).

Eine Ausnahme von der Klagefrist für die Verpflichtungs- und Untätigkeitsklage bilden eilige Fälle (sogenannte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, § 123 VwGO). In diesen Fällen ist die Einhaltung der Dreimonatsfrist für die Untätigkeitsklage nicht notwendig. Voraussetzung dafür, dass die Dreimonatsfrist bei der Untätigkeitsklage nicht gilt, ist aber, dass wegen besonderer Umstände des Falles eine sofortige Entscheidung zur Abwendung wesentliche Nachteile notwendig ist. Diese Gefahr muss gegenüber dem Gericht ausführlich glaubhaft gemacht werden (sogenannter Anordnungsgrund). Ob diese Voraussetzung gegeben ist, lässt sich nur durch eine fachjuristische Analyse des Falls beantworten.

4. Möglichkeiten nach Fristablauf

Ist die Klagefrist abgelaufen, bestehen nur noch wenige Möglichkeiten, gegen die Entscheidung vorzugehen. Rechtsanwälte sind beispielsweise in der Lage, die Zustellung oder eine Rechtsbehelfsbelehrung daraufhin zu untersuchen, ob sie formelle Fehler enthält. Denn für die Rechtsbehelfsbelehrung von Bescheiden gelten strenge Rechtmäßigkeitsanforderungen (siehe § 58 VwGO) und es besteht eine umfassende Rechtsprechung zu Fristen und zur Geltung von Rechtsbehelfsbelehrungen. Eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung führt dazu, dass sich die Klagefrist von einem Monat auf ein ganzes Jahr erhöht (§ 58 Abs. 2 VwGO).

Wenn die Rechtsbehelfsbelehrung richtig war (was meistens der Fall sein wird), hilft nur die sogenannte „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ nach § 60 VwGO. Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist allerdings nur dann möglich, wenn der Fristversäumnis ein unverschuldetes Hindernis zugrunde liegt – etwa schwere Krankheit oder Unkenntnis aufgrund einer fehlerhaften Zustellung. Auch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird aber von Behörden und Gerichten nur zurückhaltend gewährt, da im Zweifel bei Kenntnis des Bescheids immer die Möglichkeit besteht einen Anwalt zu beauftragen oder nur fristwahrend einen Rechtsbehelf einzulegen, der dann später begründet wird.


Liegt kein Wiedereinsetzungsgrund vor, bleibt nur ein erneuter Antrag auf Erteilung eines Visums. Dabei sollte der neue Antrag möglichst substantiiert und mit neuen Tatsachen oder Unterlagen versehen sein. Alternativ kann die Behörde im Einzelfall ein Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG prüfen.

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5. FAQ Klagefrist Visum

Wie lang ist die Klagefrist bei einem Visumsbescheid?

In der Regel beträgt sie einen Monat ab Zustellung des ablehnenden Bescheids. Ohne Rechtsbehelfsbelehrung: ein Jahr.


Wie kann ich die Klagefrist im Migrations- und Verwaltungsrecht berechnen?

Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung und endet mit Ablauf des gleichen Tages des Folgemonats. Fristenrechner wie der von LTO oder Smart-Rechner helfen bei der Berechnung.


Was kann ich tun, wenn ich die Frist verpasst habe?

In Ausnahmefällen kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt werden. Ansonsten bleibt nur ein neuer Visumantrag. Hierzu gibt es allerdings Ausnahmen.

6. Fazit Klagefrist Visum

Die Klagefrist ist im Visumrecht von zentraler Bedeutung. Wer sich gegen eine Ablehnung oder Verzögerung wehren möchte, muss die Frist genau kennen und einhalten. Andernfalls wird das Verwaltungsgericht die Anfechtung eines Ablehnungsbescheids als unzulässig zurückweisen. Der Bescheid wird in dem Falle “bestandskräftig”, also unanfechtbar. Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung zur Fristberechnung kann deshalb essentiell sein, um ein Visum erfolgreich anzufechten. VISAGUARD unterstützt Sie bei allen Schritten des Verfahrens – von der Fristprüfung über die Klage bis zur Vertretung vor Gericht.

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