Kosten eines Gerichtsverfahrens

Alle Informationen: Anwalts- und Gerichtskosten im Visumrecht.
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wie hoch die Anwaltskosten bei einer Visumklage sind
wie hoch die Gerichtskosten bei einer Visumklage sind
welche Kosten bei einem Gerichtsverfahren noch anfallen
Visumklage ohne Eigenmittel (Prozesskostenhilfe (PKH))
Inhaltsverzeichnis
1. Welche Kosten gibt es im Gerichtsverfahren (Visumrecht)?
2. Anwaltskosten Immigration (Visumklage)
3. Gerichtskosten Immigration (Visumklage)
4. Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe
5. FAQ – Kosten Visumklage
6. Fazit – Kosten Visumklage Deutschland
1. Welche Kosten gibt es im Gerichtsverfahren (Visumrecht)?
Ein Gerichtsverfahren im Migrationsrecht kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Zu den wichtigsten Posten zählen die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Daneben können auch Auslagen für Übersetzungen, Reisekosten oder Gebühren für Sachverständige anfallen, insbesondere wenn umfangreiche Unterlagen eingereicht oder zusätzliche Beweismittel notwendig werden. Auch Dolmetscher können in Gerichtsverfahren zusätzliche Kosten verursachen.
Die Gesamtkosten hängen vom Einzelfall ab. Wer gegen eine Visumsablehnung klagt, sollte sich vorab gut informieren, mit welchen finanziellen Belastungen er oder sie rechnen muss, da je nach Umfang und Aufwand des Falls erhebliche Summen entstehen können. Je nach Verfahrensverlauf – etwa wenn mehrere Instanzen durchlaufen werden – kann der Kostenrahmen schnell steigen. VISAGUARD hilft Mandantinnen und Mandanten, die zu erwartenden Kosten realistisch einzuschätzen.
2. Anwaltskosten Immigration (Visumklage)
Die Anwaltskosten richten sich im Grundsatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wie hoch die Kosten nach dem RVG sind, bestimmt sich danach, wie hoch der Streitwert ist. Das wiederum hängt stark vom Fall ab. In der Regel gehen die Gerichte von den folgenden Streitwerten bei einer Visumklage aus:
Einstweilige Anordnungen und Eilverfahren: 2.500 Euro Streitwert (Anwaltskosten mindestens 724,41 Euro)
Visumklagen im Hauptsacheverfahren (Versagungsgegenklage): 5.000 Euro Streitwert (Anwaltskosten mindestens 1.078,44 Euro)
Klageverfahren in Einbürgerungssachen: 10.000 Euro Streitwert (Anwaltskosten mindestens 1.963,50 Euro).
Es sollte allerdings beachtet werden, dass die genannten Anwaltskosten nur die unterste Grenze darstellen. Viele Rechtsanwälte arbeiten nicht nach dem RVG, sondern nach Pauschalhonoraren oder Stundensätzen. Je nach Umfang fallen dabei Anwaltskosten in Gerichtsverfahren von 1.500 - 3.000 Euro (+ 19 % USt.) an. In gerichtlichen Einbürgerungsverfahren können die Anwaltskosten auf bis zu 5.000 Euro steigen. Bei Stundensatzmandanten (insbesondere im Unternehmens- und Konzernbereich) sind Stundensätze um die 300 Euro netto üblich. Wird der Anwalt zusätzlich außergerichtlich tätig, kommen weitere Gebühren hinzu. Die Gebühren müssen in der Regel vorab bezahlt werden (bei Stundensätzen sind Vorauszahlungen der “Fee-Quote” üblich).
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Suchen Sie einen Rechtsanwalt im deutschen Immigrations- und Visumsrecht? Wir unterstützen Sie gern in Aufenthaltsverfahren vor den Botschaften, Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten. Kontaktieren Sie uns, um einen Online-Termin mit einem deutschen Rechtsanwalt für Migrationsrecht zu buchen.

3. Gerichtskosten Immigration (Visumklage)
Die Gerichtskosten im Verwaltungsverfahren richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Auch das Gerichtskostengesetz nimmt als Kostenmaßstab den Streitwert. Bezüglich den Gerichtskosten gilt deshalb im Migrationsrecht in etwa folgendes:
Einstweilige Anordnungen und Eilverfahren: 2.500 Euro Streitwert (Gerichtskosten 376,50 Euro)
Visumklagen im Hauptsacheverfahren (Versagungsgegenklage): 5.000 Euro Streitwert (Gerichtskosten 511,50 Euro)
Klageverfahren in Einbürgerungssachen: 10.000 Euro Streitwert (Gerichtskosten 849,00 Euro).
In manchen Verfahren fallen zusätzlich Dolmetscher- oder Übersetzungsgebühren an. Diese halten sich allerdings in der Regel in Grenzen.
4. Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe
In bestimmten Fällen kann die Gerichtskostenzahlung entfallen oder aufgeschoben werden – etwa bei bewilligter Prozesskostenhilfe (PKH) gemäß § 114 ZPO. In vielen Visumverfahren ist der Antrag auf PKH sinnvoll, wenn keine ausreichenden Eigenmittel vorhanden sind. Voraussetzung ist eine hinreichende Erfolgsaussicht der Klage und die wirtschaftliche Bedürftigkeit des Antragstellers. In manchen Bundesländern kann außerdem Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerhG) beantragt werden. Mit einem Beratungshilfeschein können Antragsteller sich einmalig außergerichtlich von einem Rechtsanwalt zu ihrem Fall beraten lassen.
Die Formulare für Beratungs- und Prozesskostenhilfe sind online verfügbar, etwa im Justizportal des Bundes. Die Beantragung ist in der Regel sehr einfach. Es sollte allerdings darauf hingewiesen werden, dass PKH-Mandate für Rechtsanwälte grundsätzlich eher unattraktiv sind. Sie sollten in Prozesskostenhilfe- und Beratungshilfemandaten also nicht damit rechnen, einen erfahrenen und qualifizierten Fachanwalt für Migrationsrecht zu finden, der Ihr Mandant gegen die gesetzliche Mindestgebühr übernimmt.
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5. FAQ – Kosten Visumklage
Was kostet eine Klage gegen eine Visumsablehnung?
In der Regel entstehen für Antragsteller bei der Visumklage Gesamtkosten von 2.000 bis 4.000 Euro, abhängig vom Anwaltshonorar und dem Verlauf und Umfang des Verfahrens.
Was ist, wenn ich mir das Verfahren nicht leisten kann?
Wenn Ihnen wirtschaftliche Mittel fehlen, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Bei Erfolg der Klage übernimmt der Staat die Kosten teilweise oder vollständig.
Muss die Gegenseite die Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, wenn ich gewinne?
Ja, grundsätzlich zahlt die unterlegene Seite die Verfahrenskosten einer Visumklage (§ 154 Abs. 1 VwGO). Allerdings gilt dies nur für die gesetzliche Mindestgebühr, höhere Honorare von Anwälten werden nur bis zur Grenze des RVG-Betrags erstattet. Es ist außerdem zu beachten, dass im Visumsrecht häufig der Antragsteller die Kosten trägt (sogenannter Berliner Vergleich). Selbst wenn dies nicht der Fall ist, kann sich die Kostenerstattung über das Kostenerstattungsverfahren (Kostenfestsetzungsantrag) über mehrere Monate ziehen.
Kann ich vorher abschätzen, was mich erwartet?
Ja, mithilfe von RVG- und Gerichtskostenrechnern kann der voraussichtliche Aufwand vorab berechnet werden.
6. Fazit – Kosten Visumklage Deutschland
Ein Gerichtsverfahren im Visumrecht ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Neben den Gerichtskosten fallen insbesondere Anwaltsgebühren ins Gewicht. Eine frühzeitige Klärung der Finanzierung – etwa durch Pauschalhonorare oder Prozesskostenhilfe – ist daher unerlässlich. VISAGUARD unterstützt bei der Einschätzung und hilft dabei, rechtliche Klarheit zu bezahlbaren Konditionen zu erlangen.
Quellenverzeichnis
[1] Friedrich Schoch/Jens-Peter Schneider in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO
