Visumsrecht: Alles zur Terminklage
Informationen vom Anwalt: Alles zur Terminklage im Visumrecht.

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was eine Terminklage ist
wann eine Terminklage möglich ist
welche Risiken eine Terminklage hat
Terminklage in eiligen Fällen
Inhaltsverzeichnis
1. Was ist eine Terminsklage?
2. Terminklage und strukturelles Organisationsdefizit
3. Voraussetzungen der Terminklage
4. Terminsklage in Notfällen
5. FAQ Terminsklage Visum
6. Fazit Terminsklage Visum
1. Was ist eine Terminsklage?
Die Terminsklage ist eine besondere Form der Leistungsklage im Verwaltungsrecht. Im Visumsrecht richtet sie sich darauf, die Auslandsvertretung zur Vergabe eines Termins zur Visumsbeantragung zu verpflichten. Sie wird in der Regel erhoben, wenn Antragsteller trotz mehrfacher Anfragen keinen Termin erhalten oder dieser erst in ferner Zukunft angeboten wird. Mit einer Terminklage wird dann die Terminvergabe gerichtlich erzwungen. In der Praxis wird die Terminsklage häufig bei überlangen Wartezeiten eingesetzt, etwa bei Visumanträgen zum Familiennachzug, für Fachkräfte oder Auszubildende. Besonders betroffen sind Länder mit strukturell überlasteten Botschaften wie der Türkei, dem Iran oder Nigeria.
Hintergrund der Terminsklage ist die Pflicht der Verwaltung, innerhalb angemessener Frist zu handeln (sogenannter Beschleunigungsgrundsatz, § 10 S. 2 VwVfG). Das betrifft auch die Organisation von Terminen zur Visumsbeantragung. Verzögerungen von mehreren Monaten oder Jahren können rechtswidrig sein. Die Klage zielt daher auf die zeitnahe Vergabe eines Visumtermins und ist ein wichtiges Instrument gegen systematische Terminverzögerungen, die von den Auslandsvertretungen in manchen Ländern und bei manchen Verfahren systematisch betrieben wird.
2. Terminklage und strukturelles Organisationsdefizit
Die Terminklage ist notwendig, da beim Auswärtigen Amt und bei den Auslandsvertretungen ein strukturelles Organisationsdefizit besteht. Die Botschaften und Konsulate sind schlicht nicht in der Lage (und oftmals auch nicht Willens) effizient zu arbeiten. Diese vorsätzliche Verwaltungsverschleppung steht allerdings die gesetzliche Pflicht der Antragsteller auf Mitwirkung der Botschaften, um die aus dem Aufenthaltsgesetz zu resultierenden Ansprüche umzusetzen. Wenn das Aufenthaltsgesetz sagt, dass ein Visum zu erteilen ist, dann ergibt sich aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz, dass die Botschaften bei der Visumerteilung auch mitwirken müssen.
Leider sieht die Praxis ganz anders aus: Termine sind über Monate (teilweise sogar über Jahre) nicht verfügbar und bei manchen Botschaften besteht sogar gar kein Terminbuchungsystem mehr, sondern nur noch eine Terminwarteliste. Antragsteller registrieren sich dann oftmals auf der Warteliste oder überprüfen das Terminregistrierungssystem über Monate hinweg, ohne dass ein Termin buchbar wäre. In diesen Fällen kann eine Terminklage erhoben werden.
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3. Voraussetzungen der Terminklage
Die Terminklage funktioniert aufgrund eines kleines Tricks im Gesetz. Insofern kommuniziert das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretungen in der Öffentlichkeit und in der Verwaltungspraxis immer, dass ein Termin erforderlich wäre, um ein Visum zu beantragen. Aber das stimmt nicht! Ein Termin ist nicht erforderlich, um ein Visum zu beantragen. Dies wurde zahlreiche Male durch mehrere Verwaltungsgerichte bestätigt (siehe etwa VG Osnabrück, Beschluss vom 24.04.2009, 5 B 29/09 und VG Aachen (8. Kammer), Urteil vom 29.07.2021 – 8 K 2528/20). Das heißt: rein rechtlich können Sie das Visum auch schriftlich oder sogar per E-Mail beantragen.
In der Praxis wird bei der Terminklage genau so vorgegangen: Es wird ein schriftlicher Visumantrag gestellt und wenn die Auslandsvertretung den Antrag nicht innerhalb von 3 Monaten entschieden hat, wird eine Untätigkeitsklage erhoben. Die Terminklage ist also eine Form der Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO. Daraus ergibt sich auch schon die wichtigste Voraussetzung der Terminklage: Es muss ein Antrag gestellt worden sein und seit dem Antrag müssen mehr als 3 Monate vergangen sein.
4. Terminsklage in Notfällen
In besonders dringenden Fällen – etwa bei drohender Trennung von Familien oder bevorstehendem Studienbeginn – kann eine Terminsklage im Eilverfahren erhoben werden (sogenannte einstweilige Anordnung). Die 3-Monats-Frist des § 75 VwGO muss in diesen Fällen nicht eingehalten werden. Das Gericht prüft dann im Rahmen eines sogenannten einstweiligen Rechtsschutzes, ob vorläufig ein Termin zu gewähren ist. Dabei kommt es auf die Eilbedürftigkeit und die Erfolgsaussichten in der Hauptsache an.
Eilverfahren können in wenigen Wochen zu einer gerichtlichen Entscheidung führen. Dennoch sollte bedacht werden, dass Gerichte hohe Anforderungen an die Dringlichkeit stellen. Eine gute Dokumentation des Notfalls ist essenziell. Auch hier gilt: Je besser der Fall juristisch aufbereitet ist, desto höher die Chancen auf Erfolg.
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5. FAQ Terminsklage Visum
Wann kann ich eine Terminsklage erheben?
Sobald die Auslandsvertretung trotz mehrfacher Versuche keinen Termin vergibt oder nur einen Termin in ferner Zukunft anbietet.
Wie lange dauert die Terminklage?
Ein reguläres Klageverfahren kann mehrere Monate dauern, insbesondere wenn der Antrag bei der Auslandsvertretung noch überhaupt nicht gestellt wurde. Ein Eilverfahren ist deutlich schneller – oft innerhalb von drei bis sechs Wochen. Für ein Eilverfahren gibt es allerdings hohe Hürden.
Welche Risiken gibt es?
Das Verfahren ist mit Gerichtskosten verbunden. Bei Unterliegen trägt der Kläger die Gerichts- und Anwaltskosten. Weitere Nachteile gibt es nicht. Insbesondere darf die Behörde Sie nicht schlechter behandeln, nur weil Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen.
Brauche ich einen Anwalt?
Es besteht kein Anwaltszwang. Allerdings ist anwaltliche Vertretung empfehlenswert, um die rechtlichen Voraussetzungen korrekt zu prüfen und die Erfolgsaussichten zu erhöhen.
Was kostet die Terminklage?
Die Kosten der Terminklage hängen vom Einzelfall ab, insbesondere vom Aufwand und Umfang des Verfahrens. Insgesamt ist jedoch inklusive der Gerichts- und Anwaltskosten mit Gesamtkosten von etwa 2.000 - 4.000 Euro zu rechnen.
6. Fazit Terminsklage Visum
Die Terminsklage ist ein wirkungsvolles Mittel gegen behördliche Untätigkeit im Visumsverfahren. Sie ermöglicht es Antragstellern, ihr Recht auf einen zeitnahen Visumtermin durchzusetzen. Die Erfolgsaussichten hängen stark von der konkreten Fallkonstellation ab. Eine Terminsklage kann allerdings auch strategisch eingesetzt werden, um Druck auf die Behörde aufzubauen. Sie sollte jedoch sorgfältig vorbereitet werden – idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung. Besonders in dringenden Fällen kann eine Terminsklage im Eilverfahren zu schnellen Ergebnissen führen. Wer sich gegen lange Wartezeiten wehren möchte, sollte frühzeitig rechtlichen Rat einholen. VISAGUARD unterstützt Sie dabei mit erfahrenen Anwälten im Visumsrecht.
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Quellenverzeichnis (Paywall)
[1] Schoch/Schneider/Porsch, 45. EL Januar 2024, VwGO § 42
[2] Bergmann / Dienelt, Ausländerrecht, 15. Auflage 2025
[3] Hofmann (Hrsg.), Ausländerrecht, 3. Auflage 2023
