Voraussetzungen Einbürgerung

Alle Informationen zu den Voraussetzungen, die Sie für eine Einbürgerung in Deutschland erfüllen müssen.
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Die Einbürgerung ist nur beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich. Für den Standardfall der Einbürgerung nach 5 Jahren sind diese Voraussetzungen in § 10 StAG geregelt. Diese allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen des § 10 StAG werden teilweise durch Spezialnormen abgeändert und modifiziert (z.B. § 9 StAG für die Einbürgerung von Ehegatten). Auf dieser Seite erhalten Sie alle notwendigen Informationen zu den unterschiedlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung und die Erlangung des deutschen Passes.
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Allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen
Für eine Einbürgerung in Deutschland müssen mehrere grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen ein rechtmäßiger Aufenthalt, der in der Regel auf einem befristeten oder unbefristeten Titel wie der Niederlassungserlaubnis oder der Blauen Karte EU basiert, ausreichende Deutschkenntnisse auf B1-Niveau, ein bestandener Einbürgerungstest sowie die Sicherung des Lebensunterhalts ohne Bezug von Sozialhilfe. Der Nachweis der Sprachkenntnisse kann durch offizielle Zertifikate, aber auch durch ein persönliches Gespräch mit der Behörde erbracht werden. Selbstständige müssen oft umfangreiche Nachweise, wie etwa Prüfberichte vom Steuerberater, vorlegen.
Darüber hinaus ist ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung erforderlich, und der Einbürgerungsbewerber darf keine erheblichen Vorstrafen oder Sicherheitsbedenken aufweisen. Seit der Reform vom 19. Januar 2024 ist zudem Mehrstaatigkeit grundsätzlich erlaubt, sodass die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgegeben werden muss. Das erleichtert vielen Menschen, insbesondere aus Drittstaaten, den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit erheblich.
Zeitpunkt Voraussetzungen Einbürgerung
Die Voraussetzungen für die Einbürgerung müssen grundsätzlich im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung vorliegen (also genau dann, wenn der Sachbearbeiter Ihren Antrag prüft). Das heißt auf der einen Seite, dass Sie den Antrag stellen und später noch Dokumente einreichen können (z.B. Einreichung des Sprachzertifikats ein paar Wochen nach Antragseinreichung). Gleichzeitig heißt das aber auch, dass manche Voraussetzungen während des Prüfvorgangs entfallen können (z.B. Eintritt einer Arbeitslosigkeit während der Antragstellung Einbürgerung). Im Optimalfall beantragen Sie also die Einbürgerung und erfüllen in diesem Moment bereits die Voraussetzungen. Sollten allerdings Dokumente fehlen oder unvollständig sein, muss der Sachbearbeiter Sie anhören und Ihnen Gelegenheit zum Nachreichen geben, bevor er Ihren Antrag ablehnt (§ 28 VwVfG).
Nachweis Voraussetzungen Einbürgerung
Dass die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt sind, wird grundsätzlich durch die entsprechenden Dokumente nachgewiesen. So müssen Sie etwa zum Nachweis, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist, einen entsprechenden Arbeitsvertrag, die Lohndokumente und eine Arbeitgeberbescheinigung einreichen. Die Dokumente müssen dabei glaubhaft und aussagekräftig sein. Zwar bestehen Sachbearbeiter nicht immer darauf, dass alle Dokumente für die Einbürgerung in der Originalform vorgelegt werden. Allerdings sollten Sie darauf vorbereitet sein, dass entsprechende Dokumente nachgefordert werden, wenn Sie beispielsweise schlechte Kopien einreichen.
Einbürgerungsvoraussetzung nicht erfüllbar
Wenn Sie einzelne oder mehrere der Voraussetzungen für die Einbürgerung nicht erfüllen können, müssen Sie nach alternativen Möglichkeiten suchen. Häufig ist es sinnvoll, sich rechtliche Beratung zu suchen, um Lösungen für die Nichterfüllung von Voraussetzungen bei der Einbürgerung zu suchen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie manche Dokumente nicht zur Verfügung haben. Insofern kann ein Rechtsanwalt mit Erfahrung nach anderen Wegen suchen, um gegebenenfalls fehlende Dokumente durch andere Nachweise zu ersetzen. Hierdurch kann der deutsche Pass dann doch noch erlangt werden.
