top of page

Step by Step: Visum beantragen

Vector Flag of Germany (Vectorgrafik einer deutschen Flagge).

Schritt für Schritt Anleitung: Beantragung eines Visums bei der Auslandsvertretung (Botschaften und Konsulate) in Deutschland.

Teilen:

Hier erfahren Sie

  • wie das Visumverfahren abläuft

  • welche Schritte erforderlich sind, um ein Visum zu beantragen

  • wie Sie sich gut auf das Visumverfahren vorbereiten können

  • was nach der Erteilung des Visums geschieht

Inhaltsverzeichnis

1. Schritt 1: Zuständige Botschaft ermitteln (Visum)

2. Schritt 2: Unterlagen sammeln (Visum)

3. Schritt 3: Terminbuchung (Visum)

4. Schritt 4: Visumstermin wahrnehmen

5. Schritt 5: Prüfung des Visumantrags

6. Schritt 6: Einreise nach Deutschland

Schritt für Schritt Anleitung Beantragung eines Visums

Wenn die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums erfüllt sind, kann der Visumsprozess bei der Botschaft begonnen werden. Leider gestaltet sich der Visumsprozess in der Praxis oft langwierig und problematisch. Die Botschaften sind häufig überlastet, weshalb Visumsanträge Monate oder gar Jahre lang nicht bearbeitet werden. Eine gute Kenntnis des Visumsprozesses kann jedoch Probleme vermeiden und so die Bearbeitungszeit verkürzen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie das Visum bei der Botschaft beantragen.

Schritt 1: Zuständige Botschaft ermitteln (Visum)

Noch vor der Beantragung des Visums ist zu ermitteln, welche Auslandsvertretung für den Visumantrag zuständig ist. Insofern führt ein Antrag bei einer unzuständigen Botschaft zwingend zur Ablehnung des Visumsantrags. Die Zuständigkeit für die Erteilung von Visa richtet sich in der Regel nach dem Wohnort des Antragstellers. Sollte es sich bei dem Antragsteller nicht um einen Staatsangehörigen des jeweiligen Landes handeln, in welchem sich die Botschaft befindet, ist regelmäßig ein Nachweis über den Wohnort erforderlich (z.B. ein Aufenthaltstitel aus diesem Land). Ein solcher Nachweis kann insbesondere relevant sein, wenn in einem Land mehrere Botschaften existieren, die für die Bearbeitung von Visumsanträgen zuständig sind (siehe z.B. Botschaften in Indien).


Weitere Informationen zur Zuständigkeit der jeweiligen Botschaft finden Sie auf der Website Ihrer Botschaft. Das Auswärtige Amt stellt online eine Liste der Websites aller deutschen Auslandsvertretungen bereit. Weitere Informationen zu Zuständigkeitsregelungen bei der Beantragung eines Schengenvisums erhalten Sie in unserem VISAGUARD-Fachbeitrag zur Beantragung eines Schengenvisums (Zuständigkeit).

Schritt 2: Unterlagen sammeln

Sobald die zuständige Botschaft ermittelt wurde, ist auszuwerten, welche Dokumente überhaupt für den Visumantrag notwendig sind. Dies hängt nicht nur von der Art des Visums (also z.B. Arbeitsvisum oder Familiennachzugsvisum), sondern auch von der Botschaft ab. Rein rechtlich sind die Voraussetzungen zwar immer die gleichen, allerdings ergeben sich bei fast jeder Botschaft landesspezifische Besonderheiten. Insbesondere in afrikanischen Ländern vertrauen die Botschaften den jeweiligen Urkunden nur bedingt, sodass zahlreiche weitere Dokumente zum Nachweis einzureichen sind (siehe z.B. notwendige Dokumente für ein Studienvisum in Nigeria).Die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Einwanderungsrecht kann hilfreich sein, wenn etwa bestimmte Dokumente nicht oder nur unvollständig vorhanden sind.


Das eigentliche Antragsformular für ein Visum ist das VIDEX-Onlineformular. Dieses muss ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und dann im Botschaftstermin abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass im VIDEX-Formular der langfristige Aufenthalt ausgewählt sein muss und dass Sie zusätzlich die dem VIDEX-Formular angehängten notwendigen Erklärungen unterschreiben (z.B. Erklärung gem. § 54 AufenthG). Das VIDEX-Formular sollte (bis auf die Unterschrift) nicht mehr geändert werden, nachdem es ausgefüllt wurde. Insofern scannen die Botschaften den QR-Code des VIDEX-Formulars, sodass bei der Antragsbearbeitung nur die zuvor ausgefüllten Informationen (nicht aber handschriftliche Änderungen nach dem Ausfüllen) berücksichtigt werden. In manchen Ländern existieren auch andere Antragsformulare als das VIDEX-Formular. Entsprechende Informationen können der Website der Botschaft entnommen werden.

Schritt 3: Terminbuchung (Visum)

Sobald feststeht, welche Unterlagen für den Visumsantrag notwendig sind und dass diese Unterlagen auch tatsächlich beschafft werden können, muss ein Visumstermin bei der Botschaft gebucht werden. Hierzu ist über die Website der jeweiligen Botschaft mittels des sogenannten “RK-Visa” in der entsprechenden Kategorie ein Termin zu buchen (siehe z.B. Terminbuchung in Großbritannien (London und Edinburgh)). Im RK-Visa Portal finden Sie eine Auflistung aller Botschaften, bei denen Sie online einen Termin buchen können. Sollte die für Sie zuständige Botschaft nicht im RK-Visa Portal vorhanden sein, bietet Ihre Botschaft keine Terminbuchung an. In dem Fall müssen Sie sich auf der Warteliste der Botschaft registrieren (z.B. Botschaften in Islamabad und Moskau) oder die Botschaft vergibt manuell Termine (z.B. Botschaft Dhaka).


Leider ist es in vielen Fällen sehr schwierig einen Visumstermin zu erhalten, da die Botschaften überlastet sind und zusätzlich immer wieder Fälle von Missbrauch der Terminbuchungssysteme auftreten (z.B. durch Bots und Terminverkäufe in Teheran). In solchen Fällen kann es zunächst hilfreich sein, einen Termin zu unüblichen Zeiten zu buchen oder wenn die Termine neu freigeschaltet werden (meistens morgens um 9:00 Uhr zur jeweiligen Landeszeit). Sollte auch das nicht helfen, können Sie versuchen, Ihre Unterlagen per E-Mail an die Botschaft zu schicken und um eine Terminvergabe zu bitten. Diese Vorgehensweise ist insbesondere hilfreich für die Vorbereitung einer späteren Untätigkeitsklage, da das Übersenden der Unterlagen rein rechtlich bereits einen Antrag darstellt.


Sollten all diese Möglichkeiten keinen Erfolg haben, können Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Dieser kann beispielsweise einen Termin mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren erhalten oder die Terminvergabe mit einer Untätigkeitsklage erzwingen.

Kontaktieren Sie uns

Suchen Sie einen Rechtsanwalt im deutschen Immigrations- und Visumsrecht? Wir unterstützen Sie gern in Aufenthaltsverfahren vor den Botschaften, Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten.  Kontaktieren Sie uns, um einen Online-Termin mit einem deutschen Rechtsanwalt für Migrationsrecht zu buchen.

Seriöser VISAGUARD-Rechtsanwalt im Anzug knüpft seine Jacket zu.jpg

Schritt 4: Visumstermin wahrnehmen

Für den Visumstermin empfiehlt es sich, ein paar Minuten vor Beginn des Termins vor Ort zu erscheinen, da fast alle Botschaften eine Sicherheitskontrolle haben. Dort kann es teilweise zu Wartezeiten kommen. Im Visumtermin wird der Botschaftsmitarbeiter zunächst Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit überprüfen. Wenn die Unterlagen vollständig sind, wird er eventuell ein kurzes Gespräch mit Ihnen führen (Interview zur Plausibiliätsprüfung), was aber nicht zwingend ist. Das Visumsinterview ist ein kurzes Gespräch, in welchem der Botschaftsmitarbeiter Ihren Antrag auf “Plausibilität” überprüft. Dies soll dazu dienen, Betrug zu verhindern (z.B. durch einen Arbeitsvertrag von einem nicht existierenden Arbeitgeber) und Ihre Visumsbewerbung zu validieren. In der Regel dauert das Visa-Interview nur wenige Minuten und bietet keine besonderen Probleme, wenn alle Unterlagen vollständig und richtig sind. Weitere Informationen zum Visumtermin und zum Visuminterview erhalten Sie in unserem VISAGUARD-Fachbeitrag “Was passiert im Visumtermin?”.

Schritt 5: Prüfung des Visumantrags

Nach dem Visumtermin prüft die zuständige Auslandsvertretung, ob alle Voraussetzungen für die Erteilung des Visums erfüllt sind. Der Sachbearbeiter kontrolliert die eingereichten Unterlagen und trifft auf dieser Grundlage die Entscheidung. Wird das Visum bewilligt, erhalten Sie eine Benachrichtigung zur Abholung Ihres Passes mit dem Visum – in vielen Fällen direkt bei der Botschaft. Alternativ bieten manche Botschaften einen kostenpflichtigen Kurierdienst für etwa 30 Euro an, der den Pass nach Hause liefert. Im Falle einer Ablehnung wird ein schriftlicher Bescheid ausgestellt. Gegen diesen Ablehnungsbescheid können Sie entweder Remonstration einlegen oder Klage erheben. In solchen Fällen ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt empfehlenswert.

Schritt 6: Einreise nach Deutschland

Nachdem Sie Ihr Visum für Deutschland erhalten haben, gibt es einige wichtige Schritte, die Sie beachten sollten, um einen reibungslosen Start in Ihr neues Leben zu gewährleisten. Zunächst ist es essentiell, das ausgestellte Visum genau zu überprüfen. Es kommt insofern regelmäßig vor, dass den Botschaften Tippfehler bei der Passnummer oder Gültigkeitsdauer unterlaufen. Besonders die Passnummer auf Ihrem Visum muss jedoch mit der in Ihrem Reisepass übereinstimmen. Fehler in den Angaben könnten bei der Einreise oder späteren Behördenbesuchen zu Problemen führen.


Nach Ihrer Ankunft in Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der lokalen Meldebehörde (z.B. im Rathaus) anmelden. Dies regelt § 17 des Bundesmeldegesetzes (BMG). Die Anmeldung Ihrer Wohnung ist Voraussetzung für viele weitere Schritte, da Sie die Meldebescheinigung für andere Behördenanträge benötigen. Nach der Anmeldung der Wohnung erhalten Sie eine sog. Meldebescheinigung, welche als Nachweis des Wohnsitzes gilt.

Sobald Sie Ihre Wohnung angemeldet und die Meldebescheinigung erhalten haben, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen, wenn Sie mit einem nationalen D-Visum eingereist sind (Umwandlung Visum in Aufenthaltserlaubnis). Wenn Sie mit einem Schengen-Visum eingereist sind, ist die Umwandlung in eine Aufenthaltserlaubnis nur unter sehr speziellen Voraussetzungen möglich. Zum Thema Umwandlung des nationalen Visums in eine Aufenthaltserlaubnis haben wir einen eigenen VISAGUARD-Fachbeitrag geschrieben.


Sobald Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können Sie ggf. auf eine längere Integration hinarbeiten, falls dies gewünscht ist. Mit der Aufenthaltserlaubnis können Sie die Niederlassungserlaubnis und die Einbürgerung beantragen, sobald Sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen.

Kontaktieren Sie uns

Suchen Sie einen Rechtsanwalt im deutschen Immigrations- und Visumsrecht? Wir unterstützen Sie gern in Aufenthaltsverfahren vor den Botschaften, Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten.  Kontaktieren Sie uns, um einen Online-Termin mit einem deutschen Rechtsanwalt für Migrationsrecht zu buchen.

FAQ

Welche Botschaft ist für meinen Visumsantrag zuständig?

Die Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie sich nicht in Ihrem Heimatland aufhalten, müssen Sie meist einen gültigen Aufenthaltstitel für das Land nachweisen, in dem Sie den Antrag stellen wollen. Eine Antragstellung bei einer unzuständigen Botschaft führt regelmäßig zur Ablehnung.


Wie lange dauert die Bearbeitung des Visumantrags?

Die Bearbeitungszeit kann stark variieren – von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten, abhängig vom Visumstyp, der Botschaft und der Auslastung. Ein unvollständiger Antrag oder fehlende Unterlagen verlängern die Bearbeitungszeit.


Was kann ich tun, wenn ich keinen Termin bekomme?

Sie können versuchen, Termine zu ungewöhnlichen Zeiten zu buchen oder sich per E-Mail an die Botschaft wenden. Auch die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist möglich, um ggf. durch eine Untätigkeitsklage Druck aufzubauen.

Fazit

Die Beantragung eines Visums für Deutschland ist ein komplexer, oft langwieriger Prozess, der sorgfältige Vorbereitung und genaue Beachtung der behördlichen Vorgaben erfordert. Von der Ermittlung der zuständigen Botschaft über die Zusammenstellung der nötigen Unterlagen bis hin zur Terminbuchung und dem eigentlichen Visumstermin müssen zahlreiche Schritte korrekt durchlaufen werden. Besonders die Terminvergabe und länderspezifische Besonderheiten stellen dabei häufig große Herausforderungen dar. Ein fundiertes Verständnis des gesamten Ablaufs kann helfen, Fehler zu vermeiden und die Bearbeitungszeit zu verkürzen. Nach erfolgreicher Visumerteilung folgen weitere Pflichten wie die Anmeldung bei der Meldebehörde und die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann in problematischen Fällen entscheidend zum Erfolg beitragen und den Weg für einen erfolgreichen Start in Deutschland ebnen.

Black Vector Silouhette of Berlin
bottom of page