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VISAGUARD-Glossar: Buchstabe D

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Datenschutz (Aufenthaltsrecht)

Mit Datenschutz sind im Aufenthaltsrecht üblicherweise die rechtlichen Rahmenbedingungen der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Migrationsbehörden gemeint.

Zugehörige Rechtsquelle: §§ 86 ff. AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Datenschutz für Ausländer

Dauer des Aufenthalts

Die Dauer des Aufenthalts bestimmt sich grundsätzlich nach der Erteilungsdauer von Aufenthaltstiteln. Die Erteilungsdauer ist je nach Aufenthaltszweck unterschiedlich. Im Erwerbsmigrationsrecht und bei Ausbildungen wird der Aufenthaltstitel grundsätzlich für die Dauer der Beschäftigung (bis 4 Jahre bei unbefristetem Vertrag) bzw. der Ausbildung erteilt.

Zugehörige Rechtsquelle: § 18 Abs. 4 AufenthG, § 26 AufenthG, § 27 Abs. 4 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Niederlassungserlaubnis

Daueraufenthaltsrichtlinie (Richtlinie 2003/109/EG)

Die Daueraufenthaltsrichtlinie regelt die Bedingungen, unter denen ein Mitgliedstaat einem Drittstaatsangehörigen, der sich rechtmäßig in seinem Hoheitsgebiet aufhält, die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erteilen oder entziehen kann, sowie der mit dieser Rechtsstellung verbundenen Rechte. In Deutschland wurde die Daueraufenthaltsrichtlinie mit den §§ 9a, b, c AufenthG in nationales Recht umgesetzt.

Zugehörige Rechtsquelle: Art. 1 RL 2003/109/EG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Europäische Niederlassungserlaubnis (Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU)

Dauerhafte Arbeitserlaubnis

Von einer dauerhaften Arbeitserlaubnis spricht man, wenn Ausländer durch die Bundesagentur für Arbeit unbegrenzt zum Arbeitsmarkt zugelassen wurden. Dies ist üblicherweise der Fall, wenn dem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zu Beschäftigungszwecken erteilt wurde und der Ausländer zwei Jahre rechtmäßig eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet ausgeübt hat.

Zugehörige Rechtsquelle: § 9 BeschV

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Unbegrenzte Arbeitserlaubnis (§ 9 BeschV)

Defizitbescheid

Der Defizitbescheid ist eine Verwaltungsakt einer Anerkennungsbehörde in Deutschland, mit dem festgestellt wird, in welchem Maße die Ausbildung des Ausländers mit deutschen Standards übereinstimmt. Im Defizitbescheid wird außerdem festgestellt, welche Ausgleichsmaßnahmen für eine volle Anerkennung notwendig sind.

Zugehörige Rechtsquelle: § 16d AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Defizitbescheid beantragen

Dependent-Visum

"Dependent-Visum" ist eine andere Bezeichnung für Familiennachzugsvisa. Meistens ist mit dem Dependent-Visum das Ehegattenvisum gemeint.

Zugehörige Rechtsquelle: §§ 27 ff. AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Ehegattennachzug

Deutsche Sprachkenntnisse

Deutsche Sprachkenntnisse werden üblicherweise in die Fähigkeitslevel „einfach“ (A1), „hinreichend“ (A2), „ausreichend“ (B1), „gut“ (B2) und „Beherrschung“ (C1) unterteilt.

Zugehörige Rechtsquelle: § 2 Abs. 9 – 12 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Voraussetzungen der Niederlassungserlaubnis

Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)

Die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) ist eine Sprachleistungskontrolle, die dazu dient, die für ein Hochschulstudium in Deutschland erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse von ausländischen Studienbewerbern zu messen.

Zugehörige Rechtsquelle: § 16b AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Studienvisum beantragen

Deutsche Volkszugehörige

Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat (Art. 116 GG). Das Aufenthaltsgesetz findet auf Deutsche keine Anwendung (§ 1 AufenthG).

Zugehörige Rechtsquelle: Art. 116 GG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Weitere VISAGUARD-Artikel

Deutschprachförderung

Die Integration in den Arbeitsmarkt kann durch Maßnahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung unterstützt werden. Diese Maßnahmen bauen in der Regel auf der allgemeinen Sprachförderung der Integrationskurse auf. Die berufsbezogene Deutschsprachförderung wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert und durchgeführt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bedient sich zur Durchführung der Maßnahmen privater oder öffentlicher Träger.

Zugehörige Rechtsquelle: § 45a AufenthG, Deutschsprachförderverordnung – DeuFöV

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Weitere VISAGUARD-Artikel

Deutschsprachenförderverordnung (DeuFöV)

(DeuFöV): Die Deutschsprachenförderverordnung (DeuFöV) regelt die Durchführung der berufsbezogenen Deutschsprachförderung gem. § 45a AufenthG.

Zugehörige Rechtsquelle: §§ 1 ff. DeuFöV

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Gesetze im Ausländerrecht

Dienstleistungsfreiheit

Die Dienstleistungsfreiheit ist eine der europäischen Freizügigkeiten. Die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Union für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, sind nach Maßgabe des EU-Rechts verboten.

Zugehörige Rechtsquelle: Art. 56 AEUV

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Guide EU-Freizügigkeit

Diplomat/ Diplomatischer Vertreter (WÜD)

"Diplomatischer Vertreter" bezeichnet im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen den Missionschef und die Mitglieder des diplomatischen Personals der Mission. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter einem Diplomat also der Chef einer Botschaft oder eines Konsulats verstanden.

Zugehörige Rechtsquelle: Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) vom 24. April 1963

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Diplomaten und internationale Organisationen


Diplomaten-Privileg

Das Diplomatenprivileg (auch diplomatische Immunität) ist ein völkerrechtlich anerkanntes Sonderrecht, das ausländischen Diplomaten und Mitgliedern diplomatischer Missionen im Empfangsstaat bestimmte rechtliche Vorrechte und Immunitäten gewährt. Diese Regelungen dienen dem Zweck, die ungehinderte Erfüllung diplomatischer Aufgaben sicherzustellen, unabhängig von der Innenpolitik oder Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates.

Zugehörige Rechtsquelle: § 18 GVG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Diplomaten und internationale Organisationen

Diplomatischer Vertreter (WÜD)

"Diplomatischer Vertreter" bezeichnet im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen den Missionschef und die Mitglieder des diplomatischen Personals der Mission.

Zugehörige Rechtsquelle: Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) vom 24. April 1963

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Diplomaten und internationale Organisationen


Diskriminierungsverbot

Das Diskriminierungsverbot ist eine europarechtliche Regelung, nach derer innerhalb der EU jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten ist (siehe § 18 AEUV). Das Diskriminierungsverbot gilt beispielsweise für die Dienstleistungsverkehrsfreiheit, die Kapitalverkehrsfreiheit, die Personenverkehrsfreiheit und die Warenverkehrsfreiheit. Unter Diskriminierungsverbote können je nach Kontext auch die Normen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fallen.

Zugehörige Rechtsquelle: § 18 AEUV

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Guide EU-Freizügigkeit

Dokumentationspflicht (Arbeitgeber)

Die Dokumentationspflicht für Arbeitgeber bestimmt, dass Arbeitgeber bei der Ausländerbeschäftigung für die Dauer der Beschäftigung eine Kopie des Aufenthaltstitels, der Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit oder der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung oder über die Aussetzung der Abschiebung des Ausländers in elektronischer Form oder in Papierform aufbewahren müssen.

Zugehörige Rechtsquelle: § 4a Abs. 5 S. 2 Nr. 2 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Arbeitgeberpflichten § 4a AufenthG

Drittstaat/Drittstaatsangehörige

Als Drittstaaten werden alle Staaten bezeichnet, die weder die Bundesrepublik Deutschland noch Teil der Europäischen Union sind. Drittstaatsangehörige sind Angehörige von Staaten, die nicht der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören.

Zugehörige Rechtsquelle: Vorbemerkungen zum Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Guide Visum beantragen

Dublin-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 604/2013

Die Dublin-Verordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, die regelt, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, den ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser in einem EU-Mitgliedstaat gestellt hat.

Zugehörige Rechtsquelle: Dublin-III-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 604/2013)

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Völkerrecht und humanitäre Verpflichtungen

Duldung

Ausländer, die nicht abgeschoben werden können, sind in Deutschland geduldet. Über die Aussetzung der Abschiebung ist dem Ausländer eine Bescheinigung auszustellen (Duldung). Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel und die Regelungen über Aufenthaltstitel sind auf die Duldung nicht anwendbar.

Zugehörige Rechtsquelle: § 60a Abs. 4 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Völkerrecht und humanitäre Verpflichtungen

Durchbeförderung

Ausländische Staaten dürfen Ausländer aus ihrem Hoheitsgebiet über das Bundesgebiet in einen anderen Staat zurückführen oder aus einem anderen Staat über das Bundesgebiet wieder in ihr Hoheitsgebiet zurückübernehmen, wenn ihnen dies von den zuständigen Behörden gestattet wurde.

Zugehörige Rechtsquelle: § 74a AufenthG.

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Schengen-Visum beantragen


Durchreise

Durchreise: Von einer Durchreise spricht man, wenn einem Ausländer ein Flughafentransitvisum für das Passieren durch die internationalen Transitzonen der Flughäfen erteilt wird.

Zugehörige Rechtsquelle: § 6 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Schengen-Visum beantragen

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