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F

VISAGUARD-Glossar: Buchstabe F

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Fachanwalt für Migrationsrecht

Der Fachanwalt für Migrationsrecht ist eine Berufsbezeichnung für Rechtsanwälte, die gegenüber der Rechtsanwaltskammer besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen im Migrationsrecht nachgewiesen haben.

Zugehörige Rechtsquelle: § 2 FAO

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: VISAGUARD Rechtsanwälte Services


Fachhochschule

Fachhochschulen sind staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen, die Studiengänge mit einem hohen Praxisanteil anbieten und zur Vergabe akademischer Grade (wie dem Bachelor oder Master) berechtigt sind. Die Lehre ist häufig durch Praxissemester, Projekte in Kooperation mit Unternehmen sowie Dozenten mit Berufspraxis außerhalb der Hochschule geprägt.

Zugehörige Rechtsquelle: §§ 1 ff. HRG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Studien-Visum

Fachkraft

Fachkraft im Sinne des Aufenthaltsgesetzes ist ein Ausländer, der eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertige ausländische Berufsqualifikation besitzt (Fachkraft mit Berufsausbildung) oder einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt (Fachkraft mit akademischer Ausbildung)

Zugehörige Rechtsquelle: § 18 Abs. 3 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Fachkräfteeinwanderung in Deutschland

Fachkräfteeinwanderung

Fachkräfteeinwanderung bezeichnet die Migration von Fachkräften (also Ausländern mit anerkanntem Abschluss) nach Deutschland. Die Fachkräfte ist in mehreren Fachkräfteeinwanderungsgesetzen geregelt.

Zugehörige Rechtsquelle: Art. 1 ff. Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Fachkräfteeinwanderung in Deutschland


Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 15. August 2019 ist ein sog. Artikelgesetz, welches das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) im Bereich der Fachkräfteeinwanderung umfassend reformiert hat. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde mittlerweile mehrmals geändert, zuletzt durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vom 16.08.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217).

Zugehörige Rechtsquelle: FachKrEG G. v. 15.08.2019 (BGBl. I S. 1307 (Nr. 31)

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Fachkräfteeinwanderung in Deutschland

Fachkräftesäule

Die Fachkräftesäule bezeichnet die Möglichkeit der Migration von Fachkräften nach Deutschland. Sie ist neben der Erfahrungssäule und der Potenzialsäule Teil der sogenannten „Säulen“ der Arbeitsmigration.

Zugehörige Rechtsquelle: Zusammenfassung der Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung des Bundesministeriums des Innern (BMI)

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Fachkräfteeinwanderung in Deutschland

Fachkräftestrategie

Die Fachkräftestrategie ist ein Maßnahmenpaket der deutschen Bundesregierung. Sie zielt darauf ab, dem Fachkräftemangel in Deutschland wirksam zu begegnen und die langfristige Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte für die Wirtschaft sicherzustellen. Es umfasst Initiativen zur Stärkung von Aus- und Weiterbildung, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zur gezielten Anwerbung und Integration internationaler Fachkräfte.

Zugehörige Rechtsquelle: §§ 18 ff. AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Fachkräfteeinwanderung in Deutschland

Fakultative Beteiligung

Von einer Fakultativen Beteiligung spricht man, wenn die Ausländerbehörde die Bundesagentur für Arbeit beteiligt, obwohl die Beteiligung nicht zwingend erforderlich ist.

Zugehörige Rechtsquelle: § 72 Abs. 7 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Arbeitserlaubnis erhalten


Familiäre Lebensgemeinschaft

Eine familiäre Lebensgemeinschaft bezeichnet eine enge, auf Dauer angelegte Gemeinschaft von Personen, die durch ein besonderes persönliches Näheverhältnis verbunden sind. Typische Merkmale sind das gemeinsame Wohnen, gegenseitige Unterstützung im Alltag und eine gegenseitige Verpflichtung zur Fürsorge. Das tatsächliche Bestehen der familiären Lebensgemeinschaft ist oft Voraussetzung für die Erteilung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis.

Zugehörige Rechtsquelle: § 27 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Ehegattenvisum

Familienangehörige

Als Familienangehörige werden im Aufenthaltsrecht üblicherweise die Ehegatten und Kinder (sog. Kernfamilie) bezeichnet. Unter Umständen können sich auch Eltern und sonstige Familienangehörige auf Familiennachzugsvorschriften berufen (siehe § 36 AufenthG). Im Freizügigkeitsrecht wird teilweise ein anderer Familienbegriff angewendet.

Zugehörige Rechtsquelle: §§ 27 ff. AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Familiennachzug

Familieneinheit

Die Familieneinheit bezeichnet die Gesamtheit der familiären Beziehungen und das Zusammenleben von Personen, die durch Abstammung, Ehe, Lebenspartnerschaft oder ein elternähnliches Verhältnis verbunden sind. Die familiäre Einheit wird durch das Grundgesetz geschützt.

Zugehörige Rechtsquelle: Art. 6 GG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Familiennachzug

Familiennachzug

Familiennachzug ist der Oberbegriff für verschiedene Rechtsvorschriften, die die Erteilung eines Aufenthaltstitels an Familienangehörige von Deutschen oder Ausländern regeln.

Zugehörige Rechtsquelle: §§ 27 ff. AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Familiennachzug


Familiennachzugsrichtlinie (Richtlinie 2003/86/EG)

Die Familiennachzugsrichtlinie regelt die Festlegung der Bedingungen für die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung durch Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig im Gebiet der Mitgliedstaaten aufhalten.

Zugehörige Rechtsquelle: Art. 1 .Richtlinie 2003/86/EG vom 22. September 2003)

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Familiennachzug

Fiktionsbescheinigung

Eine Fiktionsbescheinigung ist ein Dokument, das durch die Ausländerbehörde ausgestellt wird und das Bestehen einer Fiktionswirkung nachweist. In der Anlage D3 zur AufenthV ist ein Bild einer Fiktionsbescheinigung vorhanden.

Zugehörige Rechtsquelle: § 81 Abs. 5 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Guide Fiktionsbescheinigung beantragen


Fiktionswirkung

Beantragt ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels, gilt der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend. Die Fiktionswirkung tritt nicht bei Schengen-Visa ein.

Zugehörige Rechtsquelle: § 81 Abs. 4 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Guide Fiktionsbescheinigung beantragen

Findelkind

Ein Kind, das im Inland aufgefunden wird, ist ein Findelkind.

Zugehörige Rechtsquelle: § 4 Abs. 2 StAG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Staatsangehörigkeitsrecht Deutschland

Flüchtling

Ein Ausländer ist Flüchtling im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559, 560), wenn er sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe außerhalb des Landes (Herkunftsland) befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt und dessen Schutz er nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen will oder in dem er als Staatenloser seinen vorherigen gewöhnlichen Aufenthalt hatte und in das er nicht zurückkehren kann oder wegen dieser Furcht nicht zurückkehren will.

Zugehörige Rechtsquelle: § 3 Abs. 1 AsylG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Völkerrecht und humanitäre Verpflichtungen


Flughafentransitvisum

Ein Ausländer kann für die Durchreise durch die internationalen Transitzonen der Flughäfen ein Flughafentransitvisum beantragen.

Zugehörige Rechtsquelle: § 6 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Flughafentransit

Formerfordernis (Aufenthaltsgesetz)

Grundsätzlich gibt es für Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Visum und Aufenthaltserlaubnis) kein Formerfordernis. Die behördliche Praxis (insbesondere bei den Botschaften) sieht zwar Visatermine vor, allerdings sind auch diese nicht zwingend. Für die Erteilung und Ablehnung von Aufenthaltstiteln besteht allerdings für die Behörde ein Formerfordernis.

Zugehörige Rechtsquelle: § 81 Abs. 1 AufenthG, §§ 77 ff. AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Antrag Aufenthaltserlaubnis


Forschung (Aufenthaltsgesetz)

Forschung bezeichnet den systematischen und methodischen Prozess zur Gewinnung von neuen Erkenntnissen, zur Überprüfung bestehender Theorien oder zur Entwicklung neuer Methoden und Technologien. Forscher können (wenn sie unter anderem bei einer anerkannten Forschungseinrichtung beschäftigt werden) einen Aufenthaltstitel für Deutschland erhalten.

Zugehörige Rechtsquelle: §§ 18d ff. AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Forschervisum


Freelancer

Freelancer (Freiberufler) sind eine besondere Form der Einzelselbstständigen. Für sie gelten vereinfachte Voraussetzungen bei der Erteilung eines Aufenthaltstitels. Als Freiberufler gelten allerdings nur bestimmte Berufsgruppen, wie z.B. Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Volks- und Betriebswirte, Journalisten und Dolmetscher (siehe § 18 EstG). Wer kein Freiberufler ist, muss als Einzelselbstständiger das übliche Entrepreneuer-Visum beantragen.

Zugehörige Rechtsquelle: § 21 Abs. 5 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Freelancer-Visum

Freiheitlich demokratische Grundordnung (FDGO)

FDGO steht für „freiheitlich demokratische Grundordnung“. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) ist ein zentraler Begriff des deutschen Verfassungsrechts. Sie beschreibt die grundlegenden Prinzipien, die die Demokratie und den Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland prägen und schützen. Grundkenntnisse der FDGO sind Voraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis und ein Bekenntnis zur FDGO ist Voraussetzung für die Einbürgerung.

Zugehörige Rechtsquelle: § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 AufenthG, § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StAG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Voraussetzungen Einbürgerung


Freiwillige Rückkehr

Die Freiwillige Rückkehr bezeichnet verschiedene Initiativen der deutschen Migrationsverwaltung, mit denen eine freiwillige Auswanderung von Flüchtlingen und Asylsuchenden gefördert werden soll. Das bekanntes Rückkehrprogramm ist REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme), das Flüchtlinge finanziell und organisatorisch bei der freiwilligen Rückkehr in ihre Heimat oder bei der Weiterwanderung in ein anderes Land unterstützen soll.

Zugehörige Rechtsquelle: REAG/GARP (BAMF)

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Völkerrecht und humanitäre Verpflichtungen

Freizügigkeit

In der EU ist die Freizügigkeit eines der Grundrechte und umfasst das Recht auf freien Aufenthalt und Niederlassung in jedem EU-Mitgliedstaat und das Recht auf Aufnahme einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat.

Zugehörige Rechtsquelle: Art. 45 ff. AEUV

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Guide EU-Freizügigkeit


Freizügigkeitsberechtigung

Unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind Unionsbürger, die sich als Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung, zur Arbeitssuche, zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit, zum Empfang von Dienstleistungen oder aus sonstigen Gründen in Deutschland aufhalten wollen. Unionsbürger bedürfen für die Einreise also keines Visums und für den Aufenthalt keines Aufenthaltstitels, selbst wenn sie eine Erwerbstätigkeit in Deutschland ausüben wollen.

Zugehörige Rechtsquelle: § 2 FreizügG/EU

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Guide EU-Freizügigkeit


Freizügigkeitsgesetz (FreizügG/EU)

Das Freizügigkeitsgesetz (FreizügG/EU) regelt die Einreise und den Aufenthalt von Unionsbürgern, Staatsangehörigen der EWR-Staaten und des Vereinigten Königreichs und von Familienangehörigen der genannten Personengruppen. Das Aufenthaltsgesetz ist auf diese Personengruppen nicht anwendbar (mit Ausnahme von Familienangehörigen von Deutschen, siehe § 28 AufenthG).

Zugehörige Rechtsquelle: § 1 FreizügG/EU

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Guide EU-Freizügigkeit

Freizügigkeitsrichtlinie (Richtlinie 2004/38/EG)

Die Freizügigkeitsrichtlinie regelt das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Die Freizügigkeitsrichtlinie wurde in Deutschland durch das Freizügigkeitsgesetz (FreizügG/EU) umgesetzt.

Zugehörige Rechtsquelle: Art. 1 ff. Richtlinie 2004/38/EG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Guide EU-Freizügigkeit


Freizügigkeitsverordnung (EU-VO No. 492/2011)

Die Freizügigkeitsverordnung regelt die Ausübung der Beschäftigung und Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen in der Union.

Zugehörige Rechtsquelle: Art. 1 ff. EU-VO No. 492/2011 vom 05. April 2011

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Guide EU-Freizügigkeit

Frist

Eine Frist ist ein klar bestimmter Zeitraum oder eine zeitliche Grenze, innerhalb derer eine bestimmte Handlung vorgenommen, ein Recht ausgeübt oder eine Verpflichtung erfüllt werden muss. Ausländerbehörden und Botschaften können Fristen setzen, innerhalb derer der Ausländer bestimmte Mitwirkungspflichten erfüllen muss.

Zugehörige Rechtsquelle: § 82 Abs. 1 S. 2 AufenthG, § 74 VwGO

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Gerichtsverfahren Visumsrecht Deutschland

Frontex

Frontex ist die europäische Grenz- und Küstenwache (siehe Art. 1 ff. EU-VO 2019/1896). Die Mitgliedstaaten entsenden Sicherheitspersonal an Frontex, welches an den Außengrenzen der Europäischen Union eingesetzt wird. Frontex ist in der Vergangenheit immer wieder durch illegale Push-Backs aufgefallen und deshalb Gegenstand zahlreicher Kritik durch Menschenrechtsorganisationen (siehe etwa Berichte von Amnesty International zu illegalen Push-Backs durch Frontex).

Zugehörige Rechtsquelle: EU-VO 2019/1896

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Völkerrecht und humanitäre Verpflichtungen

Führungskraft

Führungskraft ist eine in einer Schlüsselposition beschäftigte Person, die in erster Linie die aufnehmende Niederlassung leitet und die hauptsächlich unter der allgemeinen Aufsicht des Leitungsorgans oder der Anteilseigner oder gleichwertiger Personen steht oder von ihnen allgemeine Weisungen erhält. Diese Position schließt die Leitung der aufnehmenden Niederlassung oder einer Abteilung oder Unterabteilung der aufnehmenden Niederlassung, die Überwachung und Kontrolle der Arbeit des sonstigen Aufsicht führenden Personals und der Fach- und Führungskräfte sowie die Befugnis zur Empfehlung einer Anstellung, Entlassung oder sonstigen personellen Maßnahme ein.

Zugehörige Rechtsquelle: § 19 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: ICT-Karte

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