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VISAGUARD-Glossar: Buchstabe W

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Warenverkehrsfreiheit

Die Warenverkehrsfreiheit ist eine der EU-Freiheiten. Gemäß der Warenverkehrsfreiheit sind mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung zwischen den Mitgliedstaaten verboten.

Zugehörige Rechtsquelle: Art. 34 AEUV

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: EU-Freizügigkeit

Werklieferungsvertrag

Ein Werklieferungsvertrag liegt vor, wenn drittstaatsangehörige Ausländer nach Deutschland reisen, um vor Ort gewerblichen Zwecken dienende Maschinen, Anlagen und Programme der elektronischen Datenverarbeitung, die bei dem Arbeitgeber bestellt worden sind, aufzustellen und zu montieren, zu warten oder zu reparieren oder um in die Bedienung dieser Maschinen, Anlagen und Programme einzuweisen (siehe § 19 BeschV). Es gibt weitere Varianten von Werklieferungsverträgen (siehe a.a.O.). Werklieferungsverträge stellen unter bestimmten Voraussetzungen eine Nichtbeschäftigungsfiktion dar, können in manchen Fällen also ohne Arbeitserlaubnis vollzogen werden (siehe § 30 Nr. 2 BeschV).

Zugehörige Rechtsquelle: § 19 BeschV

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Grenzüberschreitende Werklieferungen

Westbalkanregelung

Die Westbalkanregelung ist eine Sonderregelung im deutschen Aufenthaltsrecht, die Staatsangehörigen bestimmter Westbalkanstaaten eine visa- und aufenthaltsrechtliche Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme in Deutschland eröffnet – unabhängig von ihrer beruflichen Qualifikation.

Zugehörige Rechtsquelle: § 26 Abs. 2 BeschV

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Westbalkanregelung

Wettbewerbsverbot (gesetzlich und nachvertraglich)

Ein (nachvertragliches) Wettbewerbsverbot ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in der sich der Arbeitnehmer für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in seiner gewerblichen Tätigkeit beschränkt. Das Wettbewerbsverbot besteht während des Arbeitsvertrages gesetzlich (§§ 74 ff. HGB). Das (nachvertragliche) Wettbewerbsverbot ist häufig in Arbeitsverträgen von Führungskräften zu finden. Die Arbeitsgerichte haben strenge Anforderungen an die Wirksamkeit von Wettbewerbsverboten aufgestellt.

Zugehörige Rechtsquelle: §§ 74 ff. HGB

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Wettbewerbsverbot Arbeitsvertrag

Widerruf

Der Widerruf ist im allgemeinen Verwaltungsrecht die Aufhebung eines rechtmäßigen Verwaltungsakts für die Zukunft (ex nunc) durch die Behörde (siehe § 49 VwVfG). Das Aufenthaltsgesetz regelt spezielle Widerrufsgründe (z.B. Passlosigkeit; siehe § 52 AufenthG).

Zugehörige Rechtsquelle: § 49 VwVfG, § 52 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Erlöschen des Aufenthaltstitels

Widerspruch

Ein Widerspruch hindert die Bestandskraft eines Verwaltungsakts (z.B. Ablehnung eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels). Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist (in der Regel schriftlich) bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat.

Zugehörige Rechtsquelle: § 70 VwGO

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Gerichtsverfahren Visumsrecht Deutschland

Wiedergutmachungseinbürgerung

Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern (Wiedergutmachungseinbürgerung).

Zugehörige Rechtsquelle: Art. 116 Abs. 2 GG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Einbürgerung durch Abstammung

Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen

Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (kurz: WÜD) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die Regeln des diplomatischen Verkehrs zwischen Staaten kodifiziert. Das Übereinkommen regelt die Einrichtung, Aufgaben und Privilegien diplomatischer Missionen (z. B. Botschaften und Konsulate) und ihrer Mitglieder. Es ist das zentrale völkerrechtliche Instrument zur Sicherstellung geordneter diplomatischer Beziehungen und zur Gewährleistung diplomatischer Immunitäten und Schutzrechte.

Zugehörige Rechtsquelle: Art. 1 ff. WÜD

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Diplomaten und internationale Organisationen

Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK)

Das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die konsularischen Beziehungen zwischen Staaten regelt. Das WÜK legt fest, welche Aufgaben Konsulate übernehmen dürfen, z. B. Schutz der Interessen des Entsendestaats und seiner Staatsangehörigen im Empfangsstaat, Ausstellung von Pässen, Visa und anderen Reisedokumenten, Hilfeleistung für Staatsangehörige des Entsendestaats (z. B. bei Verhaftung oder Todesfällen), Beurkundung von Rechtsgeschäften und die Pflege wirtschaftlicher, kultureller und wissenschaftlicher Beziehungen.

Zugehörige Rechtsquelle: Art. 1 ff. WÜK

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Diplomaten und internationale Organisationen

Wissenschaftlervisum/Forschungsvisum

Drittstaatsangehörige, die unter die Definition eines Forschers fallen oder wissenschaftliche Tätigkeiten im Sinne der REST-Richtlinie ausüben, haben einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel zur Forschung in Deutschland (Wissenschaftlervisum/Forschungsvisum)..

Zugehörige Rechtsquelle: § 18e AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Visum für Forscher

Wohnsitz

Wohnung im Sinne des Melderechts ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden (siehe § 20 BMG). Das Aufenthaltsgesetz stellt verschiedene Anforderungen an die Beschaffenheit von Wohnungen, damit die Wohnung zur Lebensunterhaltssicherung geeignet ist.

Zugehörige Rechtsquelle: BMG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Wohnraum für Aufenthaltstitel

Wohnsitzauflage

Ein vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer, dessen Lebensunterhalt nicht gesichert ist, ist verpflichtet, an einem bestimmten Ort seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu nehmen (Wohnsitzauflage).

Zugehörige Rechtsquelle: § 62 Abs. 1d AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Nebenbestimmungen im Aufenthaltsrecht

Wohnungsgeberbestätigung

Ein Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Wohnungsanmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich zu bestätigen (§ 19 Abs. 1 S. 1 BMG). Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss den Namen und die Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers, das Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten. Mit der Wohnungsgeberbestätigung kann die Anmeldung der Wohnung durchgeführt werden. Nach der Anmeldung kann mit der Meldebescheinigung (§ 18 BMG) die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt werden.

Zugehörige Rechtsquelle: § 19 Abs. 1 S. 1 BMG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Wohnraum für Aufenthaltstitel

Working-Holiday

Deutschland hat mit verschiedenen Staaten bilaterale Abkommen über Working-Holiday-Programme geschlossen. Diese Programme ermöglichen jungen Erwachsenen aus teilnehmenden Ländern einen Aufenthalt von bis zu 12 Monaten in Deutschland, um das Land zu erkunden und gleichzeitig durch Ferienjobs ihren Aufenthalt zu finanzieren. Um ein Working-Holiday-Visum zu erhalten, muss in der Regel ein nationales Visum bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland beantragt werden.

Zugehörige Rechtsgrundlage: § 29 Abs. 3 BeschV

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Working-Holiday Visum

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