Zeichen
VISAGUARD-Glossar: Buchstabe Sonderzeichen und Zahlen
Teilen:

„Bett, Brot, Seife“
Der Grundsatz „Bett, Brot, Seife“ bezeichnet eine Rechtsprechung in Deutschland, nach welcher jedem Ausländer (unabhängig vom Aufenthaltsstatus) kraft der Menschenrechte gewisse Existenzgrundlagen zu gewähren sind.
Zugehörige Rechtsquelle: z.B. VGH BaWü, Beschluss vom 27.05.2019 - A 4 S 1329/19
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Völkerrecht und humanitäre Verpflichtungen
„Eine Person - ein Dokument“
„Eine Person – ein Dokument“ ist ein Grundsatz, nach welchem jedem Ausländer nur ein Aufenthaltsdokument zur gleichen Zeit ausgestellt werden soll. Aus dem Grundsatz lässt sich allerdings nicht herleiten, dass nur ein Aufenthaltstitel zur gleichen Zeit erteilt werden kann.
Zugehörige Rechtsquelle: BVerwG, Urteil vom 19. März 2013, 1 C 12.12
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
4-Stufen-Modell (Identitätsklärung)
Das 4-Stufen-Modell ist eine Rechtsprechungslinie vom Bundesverfassungsgericht, nach welchem die Identitätsklärung bei Einbürgerungsbewerbern in abgestufter Reihenfolge stattzufinden hat.
Zugehörige Rechtsquelle: BVerwG, Urteil vom 23. September 2020, 1 C 36.19
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Passpflicht und Einbürgerung
90/1/90 Tage Regelung
Die 90/1/90 Tage-Regelung besagt, dass sich bestimmte Staatsangehörige für 90 Tage in Deutschland aufhalten dürfen. Die 90 Tage beginnen dann erneut, wenn der Ausländer für einen Tag ausgereist ist. Eine solche Regelung findet sich beispielsweise im Deutsch-Australischen Visumabkommen vom 22.12.1952.
Zugehörige Rechtsquelle: Ausführungen der Deutschen Botschaft in Australien
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Schengen-Visum beantragen
90/180 Tage-Regelung
Die 90/180 Tage-Regelung besagt, dass sich bestimmte Staatsangehörige für 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen in Deutschland aufhalten dürfen.
Zugehörige Rechtsquelle: § 41 AufenthV, § 6 AufenthG
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Schengen-Visum beantragen
120/240 Tage-Regelung
Die 120/240 Tage Regelung war ein Grundsatz, nach welchem Studenten nur 120 volle Tage oder 240 halbe Tage pro Jahr arbeiten durften. Seit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes aus dem Jahr 2023 dürfen Studenten nunmehr 140 Tage pro Jahr arbeiten.
Zugehörige Rechtsquelle: § 16b Abs. 3 AufenthG
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: 140/280 Tage Regelung ausländische Studenten
„Eine Person - ein Dokument“
„Eine Person – ein Dokument“ ist ein Grundsatz, nach welchem jedem Ausländer nur ein Aufenthaltsdokument zur gleichen Zeit ausgestellt werden soll. Aus dem Grundsatz lässt sich allerdings nicht herleiten, dass nur ein Aufenthaltstitel zur gleichen Zeit erteilt werden kann.
Zugehörige Rechtsquelle: BVerwG, Urteil vom 19. März 2013, 1 C 12.12
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
4-Stufen-Modell (Identitätsklärung)
Das 4-Stufen-Modell ist eine Rechtsprechungslinie vom Bundesverfassungsgericht, nach welchem die Identitätsklärung bei Einbürgerungsbewerbern in abgestufter Reihenfolge stattzufinden hat.
Zugehörige Rechtsquelle: BVerwG, Urteil vom 23. September 2020, 1 C 36.19
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Passpflicht und Einbürgerung
90/1/90 Tage Regelung
Die 90/1/90 Tage-Regelung besagt, dass sich bestimmte Staatsangehörige für 90 Tage in Deutschland aufhalten dürfen. Die 90 Tage beginnen dann erneut, wenn der Ausländer für einen Tag ausgereist ist. Eine solche Regelung findet sich beispielsweise im Deutsch-Australischen Visumabkommen vom 22.12.1952.
Zugehörige Rechtsquelle: Ausführungen der Deutschen Botschaft in Australien
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Schengen-Visum beantragen
90/180 Tage-Regelung
Die 90/180 Tage-Regelung besagt, dass sich bestimmte Staatsangehörige für 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen in Deutschland aufhalten dürfen.
Zugehörige Rechtsquelle: § 41 AufenthV, § 6 AufenthG
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Schengen-Visum beantragen
120/240 Tage-Regelung
Die 120/240 Tage Regelung war ein Grundsatz, nach welchem Studenten nur 120 volle Tage oder 240 halbe Tage pro Jahr arbeiten durften. Seit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes aus dem Jahr 2023 dürfen Studenten nunmehr 140 Tage pro Jahr arbeiten.
Zugehörige Rechtsquelle: § 16b Abs. 3 AufenthG
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: 140/280 Tage Regelung ausländische Studenten
Kontaktieren Sie uns
Suchen Sie einen Rechtsanwalt im deutschen Immigrations- und Visumsrecht? Wir unterstützen Sie gern in Aufenthaltsverfahren vor den Botschaften, Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten. Kontaktieren Sie uns, um einen Online-Termin mit einem deutschen Rechtsanwalt für Migrationsrecht zu buchen.
