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Achtung: Betrüger nutzen Identität der Ausländerbehörde Magdeburg


Eine E-Mail im Namen der Ausländerbehörde, die zur sofortigen Ausreise aus Deutschland auffordert – für internationale Fachkräfte, Studierende und Expats ist das ein Szenario, das echte Sorge auslöst. Genau ein solcher Fall ist in den vergangenen Wochen in Magdeburg tatsächlich aufgetreten: Unbekannte haben im Namen der dortigen Ausländerbehörde gefälschte Schreiben und E-Mails versendet. Was ist passiert, woran erkennen Betroffene die Fälschung, und wie sollten Empfänger reagieren, wenn ein solches Schreiben im Postfach landet?


Was ist in Magdeburg passiert?

Wie die Stadt Magdeburg mitteilt, sind bislang zwei Fälle bekannt geworden, in denen gefälschte Dokumente unter dem Namen der Ausländerbehörde in Umlauf gebracht wurden. In einem Fall erhielt ein Student, der sich rechtmäßig in Deutschland aufhält, eine E-Mail mit der Aufforderung, umgehend in sein Heimatland zurückzukehren. In einem zweiten Fall tauchte ein gefälschtes Schreiben an einer deutschen Botschaft im Ausland auf, das ebenfalls den Anschein erweckte, von der Magdeburger Behörde zu stammen. Die Stadtverwaltung hat Strafanzeige erstattet und schließt nicht aus, dass weitere gefälschte Schreiben im Umlauf sind.


Woran erkennen Sie ein gefälschtes Schreiben der Ausländerbehörde?

Eine echte Ausländerbehörde fordert niemals per einfacher, unaufgefordert zugesandter E-Mail zur sofortigen Ausreise auf. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen wie eine Ausreiseaufforderung oder eine Abschiebungsandrohung sind gemäß § 59 AufenthG förmliche Verwaltungsakte. Sie müssen schriftlich begründet, mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen und förmlich bekannt gegeben werden – in der Regel per Post mit Zustellungsnachweis oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache. Fehlt einem Schreiben ein Aktenzeichen, eine nachvollziehbare Rechtsgrundlage, eine Unterschrift oder ein Hinweis auf Rechtsmittel, ist das ein deutliches Warnsignal. Auch eine ungewöhnliche Absenderadresse, auffällige Rechtschreibfehler oder die Aufforderung, sensible Daten wie Kopien von Pass oder Reisepass per E-Mail zu übersenden, sprechen für eine Fälschung.


Warum sind gerade Fachkräfte, Studierende und Expats im Visier?

In unserer Kanzlei begleiten wir seit Jahren internationale Fachkräfte, Studierende und ihre Familie durch aufenthaltsrechtliche Verfahren – und wir kennen die Unsicherheit, die eine behördliche Nachricht auslösen kann, gerade bei Menschen, die mit dem deutschen Verwaltungssystem noch nicht vertraut sind. Besonders für Fachkräfte aus den USA oder aus Großbritannien, die zum ersten Mal mit einer deutschen Behörde in Kontakt kommen, wirkt eine solche Nachricht bedrohlich. Wer sich mit einem Visum, einer Aufenthaltserlaubnis oder im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung in Deutschland aufhält, hat naturgemäß großen Respekt vor Post von der Behörde. Genau diese Unsicherheit machen sich Betrüger zunutze. Besonders gefährdet sind Personen, die sich ohnehin in einer sensiblen Verfahrensphase befinden, etwa während eines laufenden Antrags auf Verlängerung, kurz vor einem Behördentermin oder während der Wartezeit auf eine Blaue Karte EU oder eine Chancenkarte.


Was tun, wenn ein verdächtiges Schreiben eintrifft?

Wer unsicher ist, sollte auf keinen Fall eigenständig reagieren, sondern die Echtheit des Schreibens zunächst überprüfen lassen. Die Stadt Magdeburg hat dafür eine eigene E-Mail-Adresse veröffentlicht, über die Empfänger einen Verdacht melden können. Grundsätzlich gilt: Persönliche Daten, Kopien von Pässen oder sonstige sensible Unterlagen sollten niemals ungeprüft per E-Mail an unbekannte oder zweifelhafte Absender verschickt werden. Aus unserer Praxis raten wir zusätzlich dazu, das Original bei der zuständigen Ausländerbehörde telefonisch oder über den offiziellen Postweg zu verifizieren, bevor überhaupt reagiert wird, und im Zweifel anwaltlichen Rat einzuholen, bevor eine Frist tatsächlich ungenutzt verstreicht.


Welche rechtlichen Konsequenzen drohen den Tätern?

Wer sich als Behörde ausgibt und gefälschte amtliche Schreiben erstellt, macht sich nach mehreren Vorschriften strafbar. In Betracht kommen insbesondere die Urkundenfälschung nach § 267 StGB, die Fälschung beweiserheblicher Daten nach § 269 StGB sowie die Amtsanmaßung nach § 132 StGB. Wird zusätzlich Geld gefordert oder werden Daten zu betrügerischen Zwecken erlangt, kommt zudem ein Betrug nach § 263 StGB in Betracht. Die Strafanzeige der Stadt Magdeburg ist daher folgerichtig – für Betroffene ändert sie an der eigentlichen Unsicherheit im Einzelfall jedoch zunächst nichts.


Wie können Arbeitgeber und HR-Abteilungen ihre Fachkräfte schützen?

Für Unternehmen, die internationale Fachkräfte beschäftigen oder im Rahmen von Entsendungen nach Deutschland holen, empfiehlt sich ein klarer interner Prozess: HR-Abteilungen sollten Mitarbeitende aktiv darauf hinweisen, verdächtige Behördenpost nicht eigenständig zu beantworten, sondern zunächst an die Rechtsabteilung oder die begleitende Kanzlei weiterzuleiten. Gerade wenn ein Arbeitsvertrag an eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis oder ein laufendes Visum gekoppelt ist, kann eine verunsicherte oder vorschnelle Reaktion der Fachkraft im schlimmsten Fall den gesamten Beschäftigungsstart gefährden. Wir unterstützen Arbeitgeber regelmäßig dabei, offizielle von gefälschten Schreiben zu unterscheiden und die richtigen Schritte einzuleiten.


Fazit

Der Fall aus Magdeburg zeigt, wie gezielt Betrüger das Vertrauen in behördliche Kommunikation ausnutzen können – gerade gegenüber Menschen, für die eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum über den weiteren Verbleib in Deutschland entscheidet. Wer ein unerwartetes oder ungewöhnliches Schreiben der Ausländerbehörde erhält, sollte es nicht ignorieren, aber auch nicht überstürzt handeln. Im Zweifel steht unsere Kanzlei bereit, um die Echtheit eines Schreibens einzuordnen, rechtliche Schritte zu prüfen und Betroffene sicher durch das Verfahren zu begleiten.


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