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Bundesregierung startet "African Skills 4 Germany"


Die Personalsuche in Deutschland glich für HR-Abteilungen und mittelständische Unternehmen in den vergangenen Jahren oft einem Marathon durch bürokratische Nebelwände. Wenn offene Stellen im Handwerk, in der IT, der Industrie oder der Pflege monatelang unbesetzt bleiben, geraten Betriebsabläufe ins Stocken und Expansionspläne scheitern an der Realität. Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderte Pilotprojekt African Skills 4 Germany (AS4G) verspricht nun Abhilfe: Durch die gezielte Kooperation mit den Auslandshandelskammern (AHKs) in elf afrikanischen Partnerländern – darunter Marokko, Tunesien, Ägypten, Ghana, Kenia, Nigeria und Südafrika – soll ein strukturierter Zugang zu vorgeprüften Talenten und Auszubildenden geschaffen werden.


Das Projekt verspricht einen kuratierten Talentpool und eine Beschleunigung der Abläufe vor Ort. Die Praxis zeigt jedoch regelmäßig: Die beste Rekrutierungsinitiative der Bundesregierung nützt einem Unternehmen wenig, wenn der Visumantrag anschließend in den behördlichen Mühlen der Botschaften oder lokalen Ausländerbehörden stecken bleibt. Wer sich als Arbeitgeber allein auf staatliche Matching-Programme verlässt, wiegt sich oft in trügerischer Sicherheit. Standardisierte behördliche Leitfäden ersetzen keine individuelle rechtliche Strategie, wenn es um das Aufenthaltsrecht geht.


Warum reicht das Pilotprojekt AS4G alleine für eine zügige Einstellung oft nicht aus?

Das Programm setzt an einem entscheidenden Punkt an: Der Identifikation und sprachlich-fachlichen Vorbereitung von Bewerbern in den Herkunftsländern durch die AHKs. Sobald ein Matching zwischen dem deutschen Arbeitgeber und der afrikanischen Fachkraft gelungen ist, verlagert sich die Herausforderung jedoch auf das deutsche Ausländer- und Beschäftigungsverfahren.


An dieser Stelle entstehen in der behördlichen Verwaltungspraxis die eigentlichen Nadelöhre. Zwar erleichtert das Fachkräfteeinwanderungsgesetz den Marktzugang erheblich, doch die formalen Hürden bleiben hoch. Für Fachkräfte mit akademischer oder qualifizierter Berufsausbildung greift primär § 18b AufenthG bzw. bei akademischen Spitzenkräften die Blaue Karte EU nach § 18g AufenthG. Handelt es sich um die Rekrutierung von Auszubildenden, bestimmt § 16a AufenthG den gesetzlichen Rahmen. In der Praxis verlangen die Auslandsvertretungen lückenlose Nachweise über die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation gemäß § 18 Abs. 2 AufenthG sowie den eindeutigen Beleg der Existenzsicherung. Bereits kleine Abweichungen in den Arbeitsverträgen oder unvollständige Formulare zur Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis führen bei den Botschaften vor Ort oft zu monatelangen Verzögerungen oder gar zur Ablehnung.


Welche Hürden zeigen sich in der Verwaltungspraxis bei Aufenthalten aus afrikanischen Partnerländern?

Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei begleiten wir seit Jahren Unternehmen dabei, internationale Spezialisten rechtssicher nach Deutschland zu holen. Aus hunderten Verfahren wissen wir, dass die administrative Handhabung in den elf AS4G-Partnerländern stark variiert. Während in einigen Maghreb-Staaten Termine bei den Visastellen über Monate ausgebucht sind, kommt es in subsaharischen Staaten häufig zu langwierigen Dokumentenprüfungen und Nachforderungen bezüglich der Echtheit von Bildungsabschlüssen.


Arbeitgeber stehen oft vor dem Problem, dass Arbeitsvertrage bereits unterzeichnet sind, der vereinbarte Arbeitsbeginn jedoch verstreicht, weil die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 39 AufenthG verzögert erteilt wird oder die Ausländerbehörde vor Ort überlastet ist. Eine häufig gewählte Alternative von Unternehmen ist das Abwarten oder das eigenständige Ausfüllen komplexer behördlicher Anträge. Ohne tiefes Verständnis der ungeschriebenen Ermessensspielräume der Behörden führt dies jedoch nicht selten zu formellen Fehlern, die Nachbesserungsfristen nach sich ziehen und das gesamte Projekt gefährden.


Wie lässt sich das Visumverfahren für Fachkräfte und Auszubildende strategisch beschleunigen?

Um den langwierigen Weg über das reguläre Terminsystem der Konsulate zu umgehen, nutzen wir für unsere Mandanten gezielt das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG. Hierbei schließt der Arbeitgeber in Vollmacht der Fachkraft eine Vereinbarung mit der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland.

Wir übernehmen in diesem Prozess die vollständige Vorbereitung aller Unterlagen, führen die Kommunikation mit den Vorprüfstellen und der Bundesagentur für Arbeit und erwirken die Vorabzustimmung. Durch diese strukturierte juristische Begleitung wird der anschließende Visumtermin bei der Auslandsvertretung im Herkunftsland auf wenige Wochen verkürzt. Die professionelle Einleitung des Beschleunigungsverfahrens schützt Unternehmen vor teuren Leerständen und gibt Bewerbern absolute Planungssicherheit.


Fazit

Das Projekt "African Skills 4 Germany" ist eine vielversprechende Initiative, um dem eklatanten Fachkräftemangel in Deutschland aktiv zu begegnen und motivierten Talenten aus Afrika echte Perspektiven zu bieten. Dennoch bleibt der Weg von der Zusage im Matching-Pool bis zum ersten Arbeitstag in Deutschland bürokratisch anspruchsvoll. Wir als Anwaltskanzlei sorgen dafür, dass rechtliche Fallstricke frühzeitig ausgeräumt werden, behördliche Fristen gewahrt bleiben und Ihre neuen Mitarbeiter schnell und sicher ihren Dienst antreten können.

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