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Allaboutberlin.com: Einbürgerung dauert in Berlin ca. 7 - 9 Monate


In Berlin gleicht das Einbürgerungsverfahren oft einer Blackbox: Man wirft seine Dokumente hinein und wartet Monate, manchmal über ein Jahr, auf ein Lebenszeichen. Die drängendste Frage unserer Mandanten lautet daher fast immer: „Wie lange dauert es derzeit wirklich?“ Während die Behörden oft vage bleiben, werfen neue Datenauswertungen ein Licht in das Dunkel der Berliner Verwaltungspraxis. Es zeigt sich eine Dynamik, die sowohl Hoffnung macht als auch strategisches Handeln erfordert.


Einzigartiger Datensatz: Was die Statistik über Berlin verrät

Die Einschätzung der Verfahrensdauer basierte in der Vergangenheit oft auf bloßen Schätzungen oder vereinzelten Anekdoten. Dank der Plattform „All About Berlin“ und der Auswertung von über 250 individuellen Erfahrungsberichten verfügen wir nun jedoch über einen belastbaren Datenschatz, der die Realität der Berliner Einbürgerungslandschaft widerspiegelt. Diese Daten zeigen ein differenziertes Bild: Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für eine Einbürgerung in der Hauptstadt liegt aktuell bei etwa 7 bis 9 Monaten. Dabei variiert die Zeitspanne zwischen der Einreichung der Unterlagen und der finalen Urkundenübergabe erheblich. Während einige Glückliche bereits nach 4 Monaten ihren Pass in den Händen halten, müssen andere bis zu 12 Monate oder länger warten. Diese statistische Signifikanz durch 252 detaillierte Einträge ist für uns als Kanzlei von großem Wert, da sie es uns ermöglicht, die Erwartungshaltung unserer Mandanten realistisch zu steuern.


Die zwei Phasen des Wartens und die Zuständigkeit der Abteilungen

Betrachtet man den Prozess genauer, lässt er sich in zwei wesentliche Abschnitte unterteilen. Zunächst steht die Zeit zwischen der Antragstellung und der ersten substanziellen Rückmeldung der Behörde im Fokus. Hier berichten Antragsteller von einer durchschnittlichen Wartezeit von etwa 5 Monaten, wobei die Spanne in Einzelfällen zwischen 2 und 9 Monaten liegt. In dieser Phase erfolgt die Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen gemäß § 10 StAG. Sobald die Behörde eine positive Rückmeldung gibt, folgt die zweite Phase: die Terminvergabe zur Aushändigung der Urkunde. Dieser Schritt nimmt im Durchschnitt weitere 7 Wochen in Anspruch. Interessant ist dabei, dass die Dauer stark von der zuständigen Abteilung abhängt. Ob Sie in Abteilung S3 für Asien oder S6 für Europa geführt werden, kann über Monate entscheiden. Diese Unterschiede verdeutlichen, dass die interne Arbeitslastverteilung beim Landesamt für Einwanderung (LEA) nach wie vor großen Schwankungen unterliegt.


Rechtliche Rahmenbedingungen und die Untätigkeitsklage

Aus juristischer Sicht ist diese Wartezeit nicht einfach als gegeben hinzunehmen. Das Gesetz sieht vor, dass Behörden Anträge in einer angemessenen Frist bescheiden müssen. Hier kommt § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ins Spiel. Wenn über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist nicht entschieden worden ist, kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden. Die Frist hierfür beträgt im Regelfall drei Monate. Die Daten von „All About Berlin“ zeigen deutlich, dass juristischer Druck wirkt: Ein Antragsteller aus der Abteilung S6 erhielt beispielsweise erst eine Reaktion, nachdem ein Rechtsanwalt eine solche Klage eingereicht hatte. Dies unterstreicht unsere Erfahrung als Kanzlei, dass eine proaktive Rechtswahrung den Prozess oft entscheidend beschleunigen kann, besonders wenn die Untätigkeit der Behörde die gesetzlich tolerierbaren Grenzen überschreitet. Gleichwohl ist deutlich zu betonen, dass eine Untätigkeitsklage kein Allheilmittel ist. Sehr viel schneller als 6 Monate ist das Verwaltungsgericht Berlin auch nicht, sodass eher von einer Untätigkeitsklage abzuraten ist, wenn sich die Bearbeitungszeit im durchschnittlichen Rahmen bewegt. 


Die Bedeutung vollständiger Unterlagen für die Verfahrensdauer

Ein wesentlicher Faktor, der die Bearbeitungszeit verkürzen kann, ist die Qualität des Antrags. Wir beobachten immer wieder, dass Antragsteller, die bereits langjährige Sprachzertifikate besitzen oder eine lückenlose Erwerbsbiografie ohne Bezug von Sozialleistungen nachweisen können, schneller durch das System geschleust werden. Ein Beispiel aus dem Datensatz zeigt, dass ein Antragsteller der Abteilung S3 in nur zwei Monaten zum Ziel kam, weil alle Voraussetzungen glasklar erfüllt waren und keine Nachforderungen nötig waren. Hier zeigt sich die Bedeutung einer sorgfältigen Vorbereitung nach den Kriterien des § 8 und § 10 StAG. Werden Unterlagen unvollständig eingereicht, führt dies zwangsläufig zu Rückfragen, die das Verfahren um Monate verzögern können. Als Anwaltskanzlei legen wir daher größten Wert darauf, den Antrag beim ersten Mal „hiebfest“ einzureichen.


Fazit: Strategie schlägt Geduld

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Berlin zwar nach wie vor ein schwieriges Pflaster für schnelle Verwaltungsakte ist, die aktuelle Durchschnittsdauer von 7 bis 9 Monaten jedoch eine gewisse Planbarkeit bietet. Dennoch dürfen sich Antragsteller nicht allein auf die Mühlen der Bürokratie verlassen. Die statistischen Ausreißer nach oben zeigen, dass man ohne Monitoring und gegebenenfalls rechtlichen Druck riskieren kann, im System vergessen zu werden. Die Einbürgerung ist kein bloßer Verwaltungsakt, sondern die Verleihung wichtiger Grundrechte.  

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