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Anerkennung nigerianischer Ehen bei der Beantragung eines Visums für Deutschland


Wer in Nigeria die Liebe fürs Leben gefunden hat, steht oft vor einem bürokratischen Mount Everest, wenn es um das Visum zur Familienzusammenführung geht. Besonders häufig knallt es bei der Frage: Ist meine nigerianische Ehe in Deutschland überhaupt anerkannt? Häufig ist die Antwort der Botschaft bei der Visumbeantragung negativ und das Visum wird aufgrund einer fehlenden Anerkennung der Ehe in Deutschland abgelehnt. Hinter einer Ablehnung der Botschaft steckt allerdings oft ein tiefes Unverständnis für das nigerianische Rechtssystem. Man versucht, eine komplexe, pluralistische Rechtsordnung in das enge Korsett deutscher Standesamtslogik zu pressen.


Das nigerianische "Ehe-Puzzle": Drei Wege zum Glück

In Nigeria gibt es nicht "die eine" Ehe. Das Land erkennt drei Formen an, die rechtlich gleichwertig nebeneinanderstehen:


  1. Statutory Marriage: Die "Schulbuchehe" nach dem Marriage Act (monogam, vor dem Standesamt oder in einer lizenzierten Kirche).

  2. Customary Marriage: Ehen nach traditionellem Stammesrecht (z. B. Igbo oder Yoruba).

  3. Islamic Marriage: Ehen nach Scharia-Recht (besonders im Norden verbreitet).


Alle drei sind in Nigeria legal und damit nach Art. 13 Abs. 1 EGBGB grundsätzlich auch in Deutschland anzuerkennen. Die Anerkennung von ausländischen Ehen bestimmt sich insoweit nicht nach deutschem Recht, sondern nach ausländischem Recht. Das heißt: Wenn die Ehe in Nigeria anerkannt ist, ist sie auch in Deutschland anerkannt.


Die "Form-E"-Falle: Wenn das Formular zum Feind wird

Ein Klassiker bei Visumablehnungen durch die Botschaft in Lagos: Man legt ein Marriage Certificate (Form E) vor, auf dem jedoch handschriftlich oder per Stempel vermerkt ist: "Under Islamic Law". Die Botschaft argumentiert dann oft bei der Ablehnung: "Der Marriage Act ist auf islamische Ehen nicht anwendbar. Wer dieses Formular nutzt, hat keine gültige Ehe."  Das ist jedoch ein rechtlicher Trugschluss.


Der Marriage Act lässt religiöse Ehen ausdrücklich zu

Oft wird behauptet, der Marriage Act sei das einzige Gesetz für Ehen. Doch das Gesetz selbst ebnet den Weg für andere Formen. Ein Blick in Section 35 des Marriage Act zeigt: Das Gesetz verbietet es niemandem, eine Ehe nach "Native Law and Custom" (wozu rechtlich auch die islamische Ehe zählt) zu schließen. Es stellt lediglich klar, dass man nicht gleichzeitig nach dem Gesetz und nach Tradition verheiratet sein kann, um die Monogamie der staatlichen Ehe zu schützen. Die Existenz der islamischen Ehe wird also vom Gesetzgeber vorausgesetzt und respektiert.


Verfassungsrang für das islamische Recht (Art. 262)

Dass eine rein religiöse Ehe in Nigeria staatlich voll anerkannt ist, ist keine bloße Tradition, sondern Verfassungsrecht. Die Verfassung der Bundesrepublik Nigeria (1999) erkennt in Section 262 (Art. 262) die Zuständigkeit der Sharia Courts of Appeal ausdrücklich an. Diese Gerichte sind speziell dafür da, Fragen des islamischen Personalrechts – also insbesondere Eheschließungen, Scheidungen und Erbe – zu klären. Wenn die Verfassung eines Staates eigene Obergerichte für islamische Ehen vorsieht, ist es widersprüchlich, diesen Ehen die rechtliche Existenz abzusprechen, nur weil sie auf einem "staatlichen" Formular registriert wurden.


Warum wird das Visum trotzdem oft abgelehnt?

Die Behörden argumentieren oft, dass eine "Nachbeurkundung" einer islamischen Ehe auf einem Formular des Marriage Act rechtlich unmöglich sei. In vielen Bundesstaaten wie Kebbi ist es jedoch gängige Amtspraxis, dass der Registrar of Marriage des High Court islamische Ehen auf diesen offiziellen Vordrucken bestätigt, um den Paaren die internationale Anerkennung zu erleichtern. Ein fehlerhaftes Dokument (falscher Vordruck) führt nach nigerianischem Recht im Regelfall nicht zur Nichtigkeit der Ehe, wenn die religiöse Zeremonie (Konsens, Zeugen, Brautgabe) nachweislich stattgefunden hat.


Fazit

Lassen Sie sich nicht von Botschaft verunsichern. Eine islamische Ehe in Nigeria ist eine echte Ehe mit Verfassungsrang. Wenn das Visum abgelehnt wird, weil die "Rechtsgrundlage" unklar sei, liegt das oft an einer Fehlinterpretation des Zusammenspiels zwischen dem Marriage Act und dem islamischen Recht.

Unser Rat: Bestehen Sie darauf, dass die materielle Wirksamkeit der Ehe nach dem Heimatrecht (Art. 13 EGBGB) geprüft wird. Die Wirksamkeit der Ehe ergibt sich aus der Erfüllung der islamischen Voraussetzungen, nicht aus der perfekten Wahl des Papierbogens beim Standesamt.


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