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Ablehnungsbescheid: Wann hat eine Visumklage Aussicht auf Erfolg

Alles zu den Erfolgschancen einer Visumklage.

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Ein Stapel von Akten.

Hier erfahren Sie ...

  • wann ein Ablehnungsbescheid angegriffen werden kann

  • wann ein Ablehnungsbescheid rechtswidrig ist

  • wann ein Vorgehen gegen Ablehnungen Aussicht auf Erfolg hat

  • in welchen Fällen gegen eine Visumablehnung vorgegangen werden sollte

Inhaltsverzeichnis

1. Wann hat eine Visumklage Aussicht auf Erfolg?

2. Formelle und materielle Rechtmäßigkeit

3. Erfolgschancen Visumklage und formelle Rechtmäßigkeit

4. Erfolgschancen Visumklage und materielle Rechtmäßigkeit

5. FAQ Chancen Visumklage Chancen Deutschland

6. Fazit Chancen Visumklage Deutschland

1. Wann hat eine Visumklage Aussicht auf Erfolg?

Eine Klage gegen einen abgelehnten Visumantrag kann dann Erfolg haben, wenn der Ablehnungsbescheid entweder formell oder materiell rechtswidrig ist (siehe § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO). Formelle Fehler liegen zum Beispiel vor, wenn die Entscheidung nicht ausreichend begründet wurde (§ 39 VwVfG). Auch wenn die Auslandsvertretung im Verfahren den Ermessensspielraum falsch genutzt hat (§ 40 VwVfG), kann sich eine Klage lohnen.

Die Erfolgsaussichten hängen dabei maßgeblich vom Einzelfall ab. Generell bestehen gute Chancen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für das Visum objektiv erfüllt sind, aber die Ablehnung aus unklaren oder widersprüchlichen Gründen erfolgte. Besonders häufig betrifft das Fälle mit Studien-, Familien- oder Arbeitsvisa, bei denen Behörden sachlich falsche Annahmen über die finanzielle Lage, Rückkehrbereitschaft oder Echtheit der Unterlagen treffen.

2. Formelle und materielle Rechtmäßigkeit

Grundsätzlich wird bei der Prüfung der Chancen einer Visumklage eine Prüfung der formellen Rechtmäßigkeit und eine Prüfung der materiellen Rechtmäßigkeit des Ablehnungsbescheids vorgenommen. Während die formelle Rechtmäßigkeit die Frage betrifft, ob die Behörde formell bei der Ablehnung alle Verfahrensvorschriften eingehalten hat, fragt die materielle Rechtmäßigkeit danach, ob der Antragsteller Anspruch auf ein Visum hat.

Wenn der Ablehnungsbescheid “nur” formell rechtswidrig ist, kann zwar eine Aufhebung des Ablehnungsbescheids beantragt werden (siehe § 113 VwGO). Die Aufhebung des Ablehnungsbescheids bedeutet aber nur, dass die Behörde einen neuen Bescheid erlassen muss und nicht, dass das Visum auch erteilt wird. Die Behörde erlässt dann möglicherweise schlicht einen neuen Ablehnungsbescheid, wenn kein Anspruch auf ein Visum besteht. Der Antragsteller hat in diesen Fällen aber immerhin einen Anspruch auf Kostenersatz. Um das Visum zu erhalten, reicht also eine formelle Rechtswidrigkeit meistens nicht aus. Der Bescheid muss materiell rechtswidrig sein bzw. der Antragsteller muss materiell einen Anspruch auf das Visum haben, um das Visum zu erhalten.

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3. Erfolgschancen Visumklage und formelle Rechtmäßigkeit

In vielen Fällen lohnt sich aber schon aus strategischen Gründen ein Vorgehen gegen “nur” formell rechtswidrige Bescheide. Ein Visumbescheid ist formell rechtswidrig, wenn er gegen Vorschriften zum Verwaltungsverfahren verstößt. Solche formellen Mängel allein können bereits zur Aufhebung führen, auch wenn inhaltlich keine Fehler vorliegen. Daher sollte jeder Ablehnungsbescheid genau auf solche Verfahrensfehler überprüft werden.

Eine formelle Rechtswidrigkeit von Ablehnungsbescheiden liegt in den folgenden Fällen vor:


  • die Ablehnung ist nicht schriftlich erfolgt (Rechtsfolge: Rechtswidrigkeit gemäß § 77 Abs. 1 S. 2 AufenthG)

  • die Ablehnung ist nicht ordnungsgemäß begründet (Rechtsfolge: Rechtswidrigkeit gemäß § 39 VwVfG)

  • der Antragsteller wurde nicht ordnungsgemäß angehört (Rechtsfolge: Rechtswidrigkeit gemäß § 28 VwVfG)

  • das Ermessen wurde nicht ordnungsgemäß ausgeübt (Rechtsfolge: Rechtswidrigkeit gemäß § 40 VwVfG)

  • eine örtlich unzuständige Behörde hat gehandelt oder die Behörde ist nicht erkennbar (Rechtsfolge: Nichtigkeit gemäß § 44 VwVfG)

  • der Ablehnungsbescheid wurde nicht ordnungsgemäß bekannt gegeben oder zugestellt (Rechtsfolge: Unwirksamkeit gemäß § 43 VwVfG)

  • es fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung im Ablehnungsbescheid (Rechtsfolge: Klagefrist wird von einem Monat auf ein Jahr verlängert (§ 58 Abs. 2 VwGO))


Es sollte allerdings beachtet werden, dass die genannten formellen Rechtswidrigkeitsgründe nur bedingt für Visumanträge von außerhalb Deutschlands gelten (siehe § 77 Abs. 2 AufenthG) und dass für die Ablehnung von Schengen-Visa die speziellen europarechtlichen Vorschriften gelten (siehe Art. 32 Abs. 2 Visakodex/Verordnung (EG) Nr. 810/2009).

4. Erfolgschancen Visumklage und materielle Rechtmäßigkeit

Damit der Ablehnungsbescheid jedoch nicht nur aufgehoben wird, sondern das Visum auch gleichzeitig erteilt wird (sogenannte Anfechtungsverpflichtungsklage oder Versagungsgegenklage), muss der Ablehnungsbescheid auch materiell rechtswidrig sein. Die Ablehnung des Visumantrags ist materiell rechtswidrig, wenn Sie einen Anspruch auf Erteilung des Visums haben. Dies ist der Fall, wenn alle Voraussetzungen für die Visumerteilung vorliegen. Dazu gehören die jeweiligen “besonderen” Visumvoraussetzungen (z.B. Arbeitsvertrag beim Arbeitsvisum oder bestehende Ehe beim Ehegattenvisum) und die “allgemeinen” Visumsvoraussetzungen des § 5 AufenthG (insbesondere Erfüllung der Passpflicht und gesicherter Lebensunterhalt).

Eine Ausnahme gilt allerdings, wenn die Behörde einen sogenannten Ermessensspielraum hat. Dies ist beispielsweise beim Visum für Selbstständige oder beim Freelancer Visum der Fall. In diesen Fällen führt die Erfüllung der Voraussetzungen nicht automatisch zu einem Anspruch auf Erteilung des Visums, sondern nur auf einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde. Wenn die Behörde also ihr Ermessen richtig ausübt und den Visumantrag ablehnt, ist die Ablehnung materiell rechtmäßig, obwohl alle Voraussetzungen erfüllt sind. In dem Fall kann nur geklagt werden, wenn Ermessensfehler bestehen oder eine sogenannte “Ermessensreduzierung auf Null” vorliegt.

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5. FAQ Chancen Visumklage Deutschland

Wann ist ein Visumablehnungsbescheid rechtswidrig?

Ein Ablehnungsbescheid ist rechtswidrig, wenn er formelle Verfahrensfehler enthält (Zuständigkeit, Verfahren, Form der Ablehnung).


Wann ist ein Ablehnungsbescheid materiell rechtswidrig?

Ein Ablehnungsbescheid ist materiell rechtswidrig, wenn der Antragsteller einen Anspruch auf Erteilung des Visums hat, mithin alle Voraussetzungen erfüllt.


Was ist eine Anfechtungsverpflichtungsklage/Versagungsgegenklage?

Die Anfechtungsverpflichtungsklage bzw. Versagungsgegenklage kombiniert die Anfechtung der Ablehnung (also die Aufhebung des Ablehnungsbescheids) und die Verpflichtung bezüglich des Visums (also die tatsächliche Erteilung des Visums).


Wie oft haben Visumklagen Erfolg?

Die Erfolgsquote hängt stark vom Falltyp ab. In Fällen mit klarer Rechtslage (z. B. Ehegattennachzug) ist die Erfolgsquote relativ hoch, insbesondere wenn im Verfahren anwaltlich nachgearbeitet wird. Die Erfolgschancen von Visaklagen gegen die Ablehnung von Schengenvisa ist stark Einzelfall abhängig.

6. Fazit Chancen Visumklage Deutschland

Eine Klage gegen die Ablehnung eines Visumantrags kann sich lohnen, wenn der Bescheid formelle oder materielle Fehler enthält. Die Entscheidung über eine Klage sollte jedoch immer auf Basis einer rechtlichen Einschätzung erfolgen, idealerweise durch einen spezialisierten Anwalt. Wer gegen einen Visumablehnungsbescheid vorgeht, hat dann die besten Chancen, wenn er strukturiert, fristgerecht und mit fundierten Argumenten agiert. VISAGUARD hilft Betroffenen, geeignete Anwälte zu finden und das Verfahren professionell anzugehen. Unsere Anwälte bewerten die Erfolgsaussichten für Ihren Visumsfall.

Quellenverzeichnis (Paywall)

[1] Michael Fehling/Berthold Kastner/Rainer Störmer in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht | 5. Auflage 2021

[2] Visumhandbuch, Verwaltungsstreitverfahren, Stand: 03/2023

[3] Hofmann (Hrsg.), Ausländerrecht, 3. Auflage 2023

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