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Antrag nicht übermittelt: IT-Probleme beim Landesamt für Einwanderung (LEA) im März 2026


Wer im März 2026 online eine Aufenthaltserlaubnis beim Landesamt für Einwanderung (LEA) in Berlin beantragt hat, sollte jetzt dringend seine Unterlagen prüfen. Aufgrund einer technischen Störung im ePayment-Verfahren kam es zu erheblichen Problemen bei der Übermittlung von Online-Anträgen. Betroffen sind insbesondere Personen, die zwischen dem 11. und 12. März sowie zwischen dem 14. und 16. März 2026 versucht haben, Dienstleistungen wie die Aufenthaltserlaubnis zum Studium oder zur freiberuflichen Tätigkeit online abzuwickeln.


Bin ich betroffen? Der Check-up

Die Störung trat in zwei spezifischen Zeitfenstern auf. Prüfen Sie bitte, ob alle der folgenden vier Punkte auf Sie zutreffen:

  1. Der Zeitraum: Sie haben Ihren Antrag in einem dieser Zeitfenster gestellt:

    • Mittwoch, 11.03.2026 (ab 20:00 Uhr) bis Donnerstag, 12.03.2026 (08:30 Uhr)

    • Samstag, 14.03.2026 (ab 19:45 Uhr) bis Montag, 16.03.2026 (03:45 Uhr)

  2. Die Zahlung: Sie haben die Gebühr erfolgreich via Kreditkarte oder PayPal bezahlt.

  3. Die Fehlermeldung: Nach dem Bezahlvorgang wurde eine Fehlermeldung angezeigt und Sie konnten den Prozess nicht ordnungsgemäß abschließen.

  4. Keine Rückmeldung: Sie haben bisher weder eine Bestätigung, einen Bescheid noch eine automatische Rückzahlung erhalten.


Das Problem: Geld weg, Antrag weg

Da der technische Fehler direkt an der Schnittstelle zwischen Zahlung und Datenübermittlung lag, konnten die Fachbehörden Ihre personenbezogenen Daten teilweise nicht erfassen. Das bedeutet: Das LEA weiß in vielen Fällen gar nicht, dass Sie einen Antrag gestellt haben, obwohl das Geld abgebucht wurde.


Technische Probleme beim LEA

Das Kernproblem der Störung lag darin, dass Antragsteller am Ende des Prozesses zwar erfolgreich mit Kreditkarte oder PayPal bezahlen konnten, im Anschluss jedoch eine Fehlermeldung erhielten. Dies führte dazu, dass die Anträge trotz erfolgter Zahlung nicht an die zuständigen Fachbehörden übermittelt wurden. Da in vielen dieser Fälle keine personenbezogenen Daten im System erfasst werden konnten, ist es dem LEA oft nicht möglich, die betroffenen Personen von sich aus zu kontaktieren. Wer also in den genannten Zeiträumen eine Zahlung geleistet, aber keine Bestätigung oder keinen Bescheid erhalten hat, muss nun selbst aktiv werden.


Proaktives Handeln der Antragsteller erforderlich

Die wichtigste Maßnahme für Betroffene ist die Beantragung einer Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren. Da eine automatische Verrechnung mit neuen Anträgen technisch nicht möglich ist, müssen sich Kunden mit einem entsprechenden Zahlungsnachweis, wie einem Kontoauszug oder einem PayPal-Beleg, per E-Mail an antragsservice@itdz-berlin.de wenden. Parallel dazu ist es zwingend erforderlich, den eigentlichen Antrag auf die gewünschte Aufenthaltserlaubnis erneut online zu stellen, damit die Bearbeitung durch die Fachbehörde überhaupt beginnen kann.


Obwohl die Störung laut offiziellen Angaben kurzfristig behoben wurde, wird empfohlen, bei Unklarheiten oder fehlenden Rückmeldungen zusätzlich das Kontaktformular des LEA auf dem ServicePortal Berlin zu nutzen, um den Vorgang mit dem jeweils zuständigen Referat zu klären. Für allgemeine technische Probleme beim ePayment bietet das Landesamt zudem ein Informationsblatt im PDF-Format an, das Hilfestellung bei Fehlermeldungen bietet. Betroffene sollten zeitnah handeln, um Verzögerungen bei ihrem Aufenthaltsstatus zu

vermeiden.


Die Störung wurde laut IT-Dienstleister mittlerweile behoben. Dennoch ist die Situation für Betroffene ärgerlich. Prüfen Sie zeitnah Ihre E-Mails (auch den Spam-Ordner), da das LEA versucht, alle identifizierbaren Personen direkt zu kontaktieren.


Haben Sie Fragen zu anderen ePayment-Fehlern?

Das LEA hat hierzu ein Informations-PDF bereitgestellt, das allgemeine Hilfestellungen bei Problemen während der Online-Abwicklung bietet.


Hinweis: Dieser Artikel dient der Information über die spezifische Störung im März 2026. Aktuelle Statusmeldungen finden Sie immer auf dem ServicePortal Berlin.

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