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Bekenntnis zu Israel für Einbürgerung in Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt

Flagge von Israel

Seit dem 1. Juni 2025 gilt in Brandenburg eine neue Voraussetzung für die Einbürgerung: Wer die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen möchte, muss künftig nicht nur die bereits bundesweit geforderte Loyalität zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) und zum Schutz jüdischen Lebens erklären, sondern zusätzlich das Existenzrecht Israels ausdrücklich anerkennen. Damit folgt Brandenburg dem Beispiel von Sachsen-Anhalt, wo diese Regelung bereits seit Ende 2023 in Kraft ist. Für viele Antragstellerinnen und Antragsteller bedeutet das eine weitere Hürde im ohnehin komplexen Verfahren der Einbürgerung.


Hintergrund und politische Einordnung

Die neue Pflicht stößt bundesweit auf Aufmerksamkeit, da sie über die bisher einheitlichen Loyalitätserklärungen hinausgeht. Brandenburgs Innenminister René Wilke betont, dass es nicht um eine Zustimmung zu allen politischen Entscheidungen Israels gehe. Vielmehr stehe das Bekenntnis für eine klare Position gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens in Deutschland. Unterstützt wird diese Linie auch vom Antisemitismusbeauftragten des Landes, der den Schritt als mutiges und richtiges Signal wertet. Auch auf Bundesebene gibt es bereits Forderungen, ein Israel-Bekenntnis bundesweit verpflichtend einzuführen. Ob weitere Länder dem Beispiel folgen, ist derzeit noch offen. Berlin etwa prüft derzeit eine Einführung, während andere Bundesländer bislang keine verbindliche Entscheidung getroffen haben.


Welche Erklärungen bei der Einbürgerung verpflichtend sind

Unabhängig von zusätzlichen landesspezifischen Vorgaben müssen alle Antragstellerinnen und Antragsteller in Deutschland bestimmte Loyalitätserklärungen abgeben. Dazu gehören das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die Anerkennung der historischen Verantwortung Deutschlands für die NS-Vergangenheit, der Schutz jüdischen Lebens sowie das Bekenntnis zum friedlichen Zusammenleben der Völker. In Brandenburg und Sachsen-Anhalt kommt nun die ausdrückliche Anerkennung des Existenzrechts Israels hinzu. Wer diese Erklärung nicht abgibt, erfüllt die formalen Voraussetzungen für eine Einbürgerung nicht.


Weitere Voraussetzungen für die Einbürgerung

Neben diesen Erklärungen gibt es eine Reihe weiterer Bedingungen, die bundesweit gelten. Antragsteller:innen müssen ihren Lebensunterhalt in der Regel eigenständig sichern, dürfen keine erheblichen Vorstrafen haben, keine Mehrehe führen und müssen die Gleichberechtigung von Mann und Frau anerkennen. Hinzu kommen ausreichende Deutschkenntnisse sowie Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland, die üblicherweise durch Sprachprüfungen und den Einbürgerungstest nachgewiesen werden. Gerade für viele Zuwanderinnen und Zuwanderer, die in Deutschland bereits seit Jahren leben und arbeiten, stellt die Vielzahl dieser Anforderungen eine große Herausforderung dar.


Praktische Hinweise für Betroffene

Wer in Brandenburg oder Sachsen-Anhalt eingebürgert werden möchte, sollte sich rechtzeitig über die genauen Abläufe informieren. In der Praxis erfolgt das Israel-Bekenntnis meist über eine schriftliche Erklärung gegenüber der Einbürgerungsbehörde. Da die Verfahren von Bundesland zu Bundesland leicht variieren können, ist es sinnvoll, frühzeitig bei der zuständigen Behörde nachzufragen, welche Form der Erklärung gefordert wird und wie diese in den Antrag einzubinden ist. Wer sich unsicher ist, sollte juristische Unterstützung in Anspruch nehmen, um keine Fehler zu riskieren, die den Antrag verzögern oder scheitern lassen könnten.

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