Blaue Karte EU aus den USA: Was tun, wenn nur die Hochschule, aber nicht der Abschluss anerkannt ist?
- Mirko Vorreuter, LL.B.

- vor 1 Tag
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Bei Visumanträgen für die Blaue Karte EU aus den USA taucht immer wieder dasselbe Problem auf: Die US-amerikanische Hochschule ist in Anabin als H+ gelistet, doch zum konkreten Abschluss gibt es keine Bewertung. Während viele deutschen Ausländerbehörden – insbesondere Berlin – in solchen Fällen bereits die H+-Einstufung der Universität als ausreichend ansehen, arbeiten die deutschen Auslandsvertretungen in den USA oft deutlich strenger. Auf ihren Webseiten wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch der Abschluss eine Anabin-Bewertung haben müsse. Liegt diese nicht vor und wurde noch keine individuelle Zeugnisbewertung beantragt, scheint der Weg zur Blauen Karte häufig blockiert.
Strengere Anforderungen der Auslandsvertretungen im Visumverfahren
Für Mandanten entsteht dadurch eine erhebliche Unsicherheit. Besonders problematisch wird es, wenn der Arbeitsbeginn unmittelbar bevorsteht und keine Zeit bleibt, eine individuelle ZAB-Bewertung einzuholen. Anders als viele deutschen Ausländerbehörden besteht die Praxis der US-Vertretungen häufig darauf, dass nicht nur die Universität, sondern auch der konkrete Abschluss als „entspricht“ oder „vergleichbar“ bewertet ist. Fehlt diese Bewertung, wird der Antrag auf eine Blaue Karte im Visumverfahren regelmäßig kritisch gesehen.
Trotzdem Blaue Karte beantragen – und wie mit Hilfsanträgen umgehen
In dieser Situation liegt es nahe, trotzdem einen Antrag auf eine Blaue Karte zu stellen und in einem Begleitschreiben hilfsweise andere Aufenthaltstitel zu beantragen, etwa nach § 19c Absatz 1 AufenthG in Verbindung mit § 26 Absatz 1 BeschV oder nach § 3 BeschV. Die Frage ist allerdings, ob die Auslandsvertretungen diese Hilfsanträge im Auslandsportal überhaupt berücksichtigen oder ob sie lediglich ablehnen und auf eine neue Antragstellung verweisen. Aus der Praxis ergibt sich ein recht klares Bild: Viele Auslandsvertretungen entscheiden schlicht anhand ihrer eigenen Bewertung. Selbst wenn eine Blaue Karte beantragt wird, erteilen sie häufig einen Aufenthaltstitel nach § 26 Absatz 1 BeschV – ungeachtet der beantragten Titelkombination.
Vorabzustimmung der BA als strategischer Hebel
Eine oft unterschätzte Möglichkeit besteht darin, zunächst eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit einzuholen. Wird der Fall dort ausführlich geschildert und wird argumentiert, dass trotz fehlender Anabin-Bewertung alle materiellen Voraussetzungen für die Blaue Karte erfüllt sind, kann es vorkommen, dass die Bundesagentur für Arbeit die Vorabzustimmung mit der Argumentation ablehnt, dass die Blaue Karte einschlägig sei (denn für diese wird keine Zustimmung der BA benötigt, siehe § 18g AufenthG). Erfahrungsgemäß erhöht dies die Bereitschaft der Auslandsvertretungen, ein entsprechendes Visum dann auch ohne anerkannten Abschluss (und nur mit anerkannter Universität) zu erteilen. Gerade bei Auslandsvertretungen in den USA kann dies ein entscheidender Faktor sein.
Pragmatischer Weg: Erst anderer Titel, Blaue Karte später in Deutschland
Sollte die Auslandsvertretung dennoch keine Blaue Karte erteilen, bleibt ein pragmatischer und zeitsparender Alternativweg: Der Antragsteller stellt zunächst einen anderen geeigneten Titel zur Erwerbstätigkeit (z.B. § 26 BeschV), reist mit diesem ein und beantragt die Blaue Karte nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde. Da viele Behörden – insbesondere in Berlin – regelmäßig die H+-Einstufung der Hochschule ausreichen lassen, bestehen hier deutlich bessere Erfolgsaussichten. Auf diese Weise kann die Einreise rechtzeitig erfolgen, der Arbeitsbeginn wird nicht gefährdet und die Blaue Karte kann trotzdem zeitnah erlangt werden.
Fazit: Mehrere Wege führen zur Blauen Karte – mit Strategie und Erfahrung
Auch wenn der konkrete Abschluss nicht in Anabin bewertet ist, bedeutet das nicht, dass eine Blaue Karte zwingend ausscheidet (auch wenn die Erfolgsaussichten deutlich schlechter sind). Die Verfahren erfordern jedoch eine sorgfältige strategische Planung und Berücksichtigung der unterschiedlichen Praxis zwischen Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden. Wer die Möglichkeiten der Vorabzustimmung kennt, Alternativtitel einbezieht und die Abläufe realistisch einschätzt, kann Mandantinnen und Mandanten trotz Zeitdrucks einen passenden und verlässlichen Weg zur Blauen Karte ermöglichen. Es sollte allerdings beachtet werden, dass dieser Weg lediglich eine Behördenpraxis darstellt. Rein rechtlich ist ein anerkannter Abschluss für die Blaue Karte EU notwendig.



