Bundesagentur für Arbeit ermöglicht Registrierung für Arbeitsmarktzulassung im Ausland
- VISAGUARD Sekretariat

- vor 3 Tagen
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Die Bundesagentur für Arbeit hat ein neues Onlineportal gestartet, das ausländischen Fachkräften bereits im Herkunftsland einen strukturierten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt eröffnet. Dieses digitale Angebot markiert einen weiteren Schritt in der Digitalisierungs-Gesamtstrategie der Bundesregierung, die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte zu erleichtern und den bestehenden Engpass an Personal in zentralen Branchen zu entschärfen (siehe auch Diskussion zur “Work-and-Stay-Agentur”). Das neue Verfahren soll den Einstieg in das Einwanderungsverfahren deutlich verkürzen und zu einer besseren Verzahnung zwischen ausländischen Bewerbern, deutschen Arbeitgebern und der Ausländerbehörde beitragen.
Neues Digitalsystem der Bundesagentur für Arbeit
Im Mittelpunkt des neuen Portals steht die Möglichkeit, persönliche und berufliche Daten bereits vor der Einreise strukturiert zu hinterlegen und sich zu registrieren. Fachkräfte können Angaben zu Ausbildung, beruflicher Erfahrung, Sprachkenntnissen und dem angestrebten Berufsfeld eintragen. Diese Vorabregistrierung soll es den zuständigen Stellen ermöglichen, schneller zu prüfen, ob das Profil mit konkreten arbeitsmarktlichen Anforderungen kompatibel ist. Nach Angaben der Bundesagentur wird bei ausreichender Passung unmittelbar ein Beratungstermin angeboten. Diese automatische Terminvergabe schafft erstmals eine direkte Verbindung zwischen internationaler Fachkraft und deutscher Arbeitsverwaltung – ein Prozess, der bisher stark fragmentiert und für viele Bewerber schwer zugänglich war.
Neue Online-Registrierung soll auch Informationsportal haben
Hervorzuheben ist auch der Informationsbereich des Portals. Interessierte Fachkräfte erhalten bereits im Ausland einen Überblick zu Themen wie Arbeitsmarktzugang, Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, Ausbildungsmöglichkeiten und allgemeinen Einwanderungsfragen. Die Bereitstellung der Inhalte in deutscher, englischer und spanischer Sprache soll die Hemmschwelle für den Erstkontakt reduzieren und gleichzeitig sicherstellen, dass Bewerberinnen und Bewerber das notwendige Grundverständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen mitbringen, bevor sie das Verfahren beginnen. Für die Beratungspraxis von VISAGUARD bedeutet dies: Viele Mandantinnen und Mandanten werden künftig bereits mit einem deutlich höheren Informationsstand in Erstgespräche eintreten, was den Einstieg in die rechtliche Feinprüfung erleichtert.
Gleichzeitig bleibt die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse eines der größten Hindernisse im Einwanderungsverfahren. Viele Fachkräfte erhalten bislang nur eine teilweise Anerkennung und müssen zusätzliche Qualifikationsmaßnahmen absolvieren, bevor sie vollumfänglich im erlernten Beruf arbeiten dürfen (siehe etwa § 18a AufenthG). Das neue Onlineangebot der Bundesagentur kann diese Probleme nicht vollständig lösen, aber es erhöht die Transparenz im Vorfeld und erleichtert die frühzeitige Einschätzung realistischer Handlungsmöglichkeiten. Gerade für Mandanten, die zu VISAGUARD kommen, weil sie Unterstützung im Anerkennungsprozess benötigen, schafft das Portal eine zusätzliche Grundlage, die juristische Vertretung zielgerichteter aufzubauen.
Fazit zum neuen BA Angebot der Vorab-Registrierung
Für VISAGUARD und für Unternehmen, die internationale Talente gewinnen möchten, ist das neue Onlineportal der Bundesagentur für Arbeit ein willkommener Baustein im komplizierten Migrationsgefüge. Es reduziert Kommunikationsbarrieren, verkürzt erste Verfahrensschritte und trägt dazu bei, dass Fachkräfte mit einer klaren Datengrundlage in Kontakt mit deutschen Behörden treten. Gleichzeitig bleibt die juristische und strategische Begleitung durch spezialisierte Beratungsstellen unverzichtbar, insbesondere bei der Anerkennung, der konkreten Antragstellung und der Koordination mit der zuständigen Ausländerbehörde. Das Portal erleichtert den Einstieg – den komplexen Weg durch das Aufenthaltsrecht müssen Fachkräfte und Arbeitgeber allerdings wohl weiterhin professionell begleiten lassen.



