Business Immigration Service (BIS) in Berlin schließt Service zur Wohnungsanmeldung
- VISAGUARD Sekretariat

- vor 11 Stunden
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Der globale Wettbewerb um die besten Köpfe ist in vollem Gange. Wenn hochqualifizierte Akademiker, Expats und Young Professionals aus Ländern wie den USA, Großbritannien oder Kanada den Entschluss fassen, ihre Karriere in Deutschland fortzusetzen, zählt jeder Tag. HR-Abteilungen internationaler Unternehmen wissen, dass eine reibungslose Relocation der Schlüssel zum Erfolg im International Recruiting ist. Doch die Realität der deutschen Bürokratie holt Neuankömmlinge oft schneller ein als gedacht. Mitten in dieser sensiblen Phase der Global Mobility bricht nun ein bewährter Pfeiler der Willkommenskultur in der Hauptstadt weg: Der Business Immigration Service (BIS) in Berlin stellt seinen exklusiven Service für die Wohnungsanmeldung ein. Was wie eine reine Formalität klingt, zieht spürbare Konsequenzen nach sich.
Warum war die Wohnungsanmeldung beim BIS so wichtig für die Corporate Immigration?
Seit dem Jahr 2018 bot Berlin einen dedizierten und direkt in den Business Immigration Service integrierten Bürgeramtsservice an. Ein kleines, hochspezialisiertes Team von Sachbearbeitern unterstützte über die Jahre hinweg unzählige ausländische Fachkräfte bei ihrem Start. In der Praxis der Corporate Immigration war dieser Service ein absoluter Erfolgsfaktor. Wer als Top-Talent oder vermögender Ausländer nach Deutschland kommt, benötigt für fast jeden weiteren Schritt zwingend die Bestätigung über die Anmeldung der Wohnung gemäß § 17 Bundesmeldegesetz (BMG).
Ohne diese Meldebestätigung stockt der gesamte Prozess: Die Aufenthaltserlaubnis kann nicht beantragt werden, es gibt keine Steueridentifikationsnummer und die Eröffnung eines Bankkontos wird erschwert. Das BIS hatte diesen Engpass erkannt und bot eine hocheffiziente, englischsprachige und vor allem schnelle Lösung aus einer Hand. Dass dieser Service nun wegfällt, bedauern wir als Kanzlei für Visumsrecht zutiefst, da er ein Paradebeispiel für gelebte Willkommenskultur war.
Welche Gründe führen zur Einstellung dieses geschätzten Services?
Die offizielle Begründung für das Ende dieses Angebots liegt in einer allgemeinen Entlastung des Systems. Die Terminsituation in den regulären Berliner Bürgerämtern hat sich in den letzten Monaten spürbar verbessert, was zu einer sinkenden Nachfrage direkt am Standort des BIS führte. Was aus Verwaltungssicht wie eine logische Konsolidierung und ein positiv zu bewertender Nebeneffekt der Digitalisierung wirkt, hinterlässt in der Praxis der internationalen Personalrekrutierung dennoch eine schmerzhafte Lücke.
Für internationale Fachkräfte und deren Familien bedeutete der BIS-Service absolute Planungssicherheit. Gerade für Expats aus den USA, Kanada oder UK, die oft an schlanke digitale Prozesse gewöhnt sind, war das integrierte Bürgeramt ein Segen. Es verhinderte, dass hochbezahlte Spezialisten wochenlang auf Termine in regulären Bezirksämtern warten mussten. Wir möchten an dieser Stelle den dortigen Sachbearbeitern unseren ausdrücklichen Dank aussprechen. Ihre Professionalität, Geduld und Hingabe haben tausenden internationalen Professionals den Start in Berlin erleichtert und maßgeblich dazu beigetragen, die Stadt als attraktiven Standort für globales Kapital und Talent zu positionieren.
Wie läuft der Prozess für den Familiennachzug und die Fachkräfteeinwanderung nun ab?
Mit dem Wegfall des integrierten Services müssen HR-Verantwortliche und ausländische Fachkräfte umdenken. Die Pflicht zur Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug (§ 17 Abs. 1 BMG) bleibt uneingeschränkt bestehen. Das bedeutet, dass neu angekommene Young Professionals, Wissenschaftler und deren Angehörige nun wieder den regulären Weg über die Berliner Bezirksbürgerämter gehen müssen.
Besonders beim Familiennachzug nach § 29 AufenthG kann dies zu logistischen Herausforderungen führen. Wenn der Hauptantragsteller seine Dokumente über den Arbeitgeberservice des Landesamtes für Einwanderung (LEA) prüfen lässt, die Familie aber für die Anmeldung der Wohnung separate Termine in den oft überlasteten Bürgerämtern buchen muss, geht die wertvolle "Alles-aus-einer-Hand"-Mentalität verloren. Unternehmen müssen im Rahmen ihrer Global Mobility-Strategien nun deutlich mehr Vorlaufzeit einplanen und ihre Mitarbeiter enger durch den klassischen Behördendschungel lotsen.
Welche Hürden müssen Arbeitgeber und Expats jetzt beachten?
Die größte Herausforderung für das International Recruiting liegt ab sofort in der zeitlichen Koordination. Da die Wohnungsanmeldung das Fundament für die Erteilung der endgültigen Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit (etwa nach § 18 Abs. 2 AufenthG) bildet, können Verzögerungen beim Bürgeramt den tatsächlichen Arbeitsbeginn des neuen Mitarbeiters gefährlich nach hinten verschieben.
Arbeitgeber sollten ihre internen Onboarding-Prozesse dringend an die neue Situation anpassen. Es empfiehlt sich, die Terminbuchung bei den regulären Bürgerämtern bereits Wochen vor der eigentlichen Einreise des Talents aus den USA, Kanada oder Großbritannien anzustoßen. Zudem gewinnt die korrekte Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG massiv an Bedeutung, da Fehler bei den regulären Behörden seltener pragmatisch gelöst werden als es beim spezialisierten BIS der Fall war.
Wie können wir Ihnen als Kanzlei bei diesen bürokratischen Änderungen helfen?
Als Kanzlei für Visumsrecht und Corporate Immigration begleiten wir Unternehmen und internationale Fachkräfte täglich durch diese komplexen Verfahren. Auch wenn ein hervorragender Service des BIS nun Geschichte ist, bedeutet das nicht, dass Ihre Relocation-Prozesse ins Stocken geraten müssen. Wir fangen die bürokratischen Hürden für Sie auf und sichern Ihre Onboarding-Infrastruktur ab.
Wir unterstützen HR-Abteilungen bei der strategischen Planung von Entsendungen, übernehmen die Kommunikation mit der zuständigen Ausländerbehörde und sorgen dafür, dass sowohl die Fachkraft als auch die nachziehende Familie alle rechtlichen Vorgaben von der Anmeldung bis zur Aufenthaltserlaubnis fristgerecht erfüllen. Mit unserer Expertise im Visumsrecht steuern wir Ihre Talente sicher durch die veränderte Berliner Behördenlandschaft.
Fazit
Die Schließung des Bürgeramt-Services beim Business Immigration Service in Berlin ist ein unübersehbarer Rückschritt für die gelebte Willkommenskultur der Hauptstadt. Auch wenn eine verbesserte Terminsituation in den Bezirken die Schließung formal rechtfertigt, geht damit ein Stück dringend benötigter Serviceorientierung für die internationale Wirtschaft verloren. Für Unternehmen, Expats und hochengagierte Fachkräfte aus aller Welt heißt es nun, noch präziser zu planen. Mit der richtigen rechtlichen Unterstützung und einer vorausschauenden Strategie lassen sich die neuen Hürden jedoch erfolgreich meistern, sodass Berlin auch weiterhin ein Magnet für globale Talente bleibt.



