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Deutscher Reisepass global auf Platz 7 (Global Passport Ranking 2026)

vor 20 Minuten
5 Min. Lesezeit

120 Länder ohne Visum, 42 mit Visum bei Ankunft, 11 mit elektronischer Reisegenehmigung: Im Global Passport Ranking 2026 belegt der deutsche Reisepass Platz sieben weltweit – gleichauf mit Dänemark, Finnland, Italien, den Niederlanden und Schweden. An der Spitze stehen die Vereinigten Arabischen Emirate, gefolgt von Singapur und Spanien. Für Fachkräfte aus den USA, Großbritannien oder Kanada, die seit einigen Jahren in Deutschland leben, erzählt diese Rangliste allerdings nur die halbe Geschichte. Ihr eigener Pass ist schließlich ebenfalls stark. Der eigentliche Mehrwert der deutschen Staatsangehörigkeit liegt woanders – und wer ihn nutzen möchte, sollte den Weg zur Einbürgerung frühzeitig und strategisch planen.


Was sagt das Passranking über den deutschen Pass aus?

Das Global Passport Ranking bewertet Pässe nach einem sogenannten Mobilitätswert. Er addiert alle Ziele, die ohne Visum, mit einer elektronischen Reisegenehmigung (eTA) oder mit einem Visum bei Ankunft bereist werden können. Der deutsche Pass kommt so auf 173 Punkte; lediglich für 25 Staaten ist vorab ein reguläres Visum nötig. Zum Vergleich: Inhaber des Passes der Vereinigten Arabischen Emirate erreichen 182 Punkte und reisen in nur acht Länder mehr visumfrei als Deutsche. Andere Rankings arbeiten mit abweichenden Methoden und kommen zu leicht anderen Platzierungen, der Befund ist aber seit Jahren stabil: Der deutsche Pass gehört zu den stärksten Reisedokumenten der Welt.

Parallel dazu steigt die Zahl der Einbürgerungen auf Rekordniveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden 2025 rund 332.500 Menschen eingebürgert, nach 291.955 im Jahr 2024 und rund 200.100 im Jahr 2023. Ein wesentlicher Treiber ist die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts von 2024, die Mehrstaatigkeit grundsätzlich zulässt.


Warum lohnt sich der deutsche Pass für Amerikaner, Briten und Kanadier trotzdem?

Wer einen US-amerikanischen, britischen oder kanadischen Pass besitzt, gewinnt durch die Einbürgerung kaum zusätzliche Reiseziele. Entscheidend ist etwas anderes: Mit der deutschen Staatsangehörigkeit werden Sie automatisch Unionsbürger nach Art. 20 AEUV. Damit genießen Sie die volle Freizügigkeit in allen Mitgliedstaaten der EU sowie im EWR und in der Schweiz. Sie dürfen dort ohne Visum und ohne Aufenthaltserlaubnis leben, arbeiten, studieren oder ein Unternehmen gründen (Art. 21 und Art. 45 AEUV, Richtlinie 2004/38/EG). Die Schengen-Regel, nach der sich Drittstaatsangehörige nur 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten dürfen (Art. 6 Abs. 1 Schengener Grenzkodex), gilt für Sie dann nicht mehr.


Besonders deutlich spüren das Briten. Seit dem Brexit haben sie genau diese Rechte verloren; für viele britische Fachkräfte in Berlin ist die Einbürgerung der einzige Weg, sie zurückzugewinnen. Für Fachkräfte aus dem angloamerikanischen Raum ist der deutsche Pass weniger ein Reisedokument als eine Absicherung gegen aufenthaltsrechtliche Risiken. Kein Verlängerungsantrag mehr, kein Termin bei der Ausländerbehörde, keine Sorge, dass ein Jobwechsel oder eine Kündigung den Aufenthaltsstatus berührt.


Reicht nicht auch eine Niederlassungserlaubnis?

Diese Frage hören wir in der Beratung häufig. Die Niederlassungserlaubnis ist zwar unbefristet, aber nicht unverlierbar. Nach § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG erlischt sie, wenn Sie Deutschland für mehr als sechs Monate verlassen, ohne dass die Ausländerbehörde vorher eine längere Frist bestimmt hat. In unserer Praxis betrifft das regelmäßig Expats, die für ein internationales Projekt ins Ausland gehen, ein Sabbatical einlegen oder Angehörige in der Heimat pflegen. Wer die Rückkehr verpasst, steht plötzlich wieder am Anfang und muss erneut ein Visum beantragen. Die deutsche Staatsangehörigkeit dagegen kann durch einen Auslandsaufenthalt nicht verloren gehen.


Hinzu kommen Vorteile für die Familie. Der Familiennachzug zu Deutschen ist nach § 28 AufenthG deutlich erleichtert, etwa beim Nachweis der Lebensunterhaltssicherung. Kinder, die in Deutschland geboren werden, erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 StAG bereits dann mit der Geburt, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Und schließlich erhalten Sie das volle Wahlrecht auf Bundes-, Landes- und europäischer Ebene.


Müssen Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben?

Nein. Seit dem 27. Juni 2024 verlangt das deutsche Recht bei der Einbürgerung grundsätzlich keinen Verzicht mehr auf die bisherige Staatsangehörigkeit. Auch die USA, Großbritannien und Kanada lassen die doppelte Staatsangehörigkeit zu. US-Bürger sollten allerdings wissen, dass die amerikanische Besteuerung nach der Staatsbürgerschaft unabhängig vom Wohnsitz bestehen bleibt. Die Einbürgerung in Deutschland ändert nichts an Ihren Steuerpflichten gegenüber dem IRS – hier empfehlen wir eine Abstimmung mit einem Steuerberater, der mit dem deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen vertraut ist.


Welche Voraussetzungen gelten für die Einbürgerung?

Die Anspruchseinbürgerung ist in § 10 Abs. 1 StAG geregelt. Erforderlich ist ein rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt von fünf Jahren; die sogenannte Turbo-Einbürgerung nach drei Jahren wurde Ende 2025 wieder abgeschafft. Sie benötigen außerdem ein passendes Aufenthaltsrecht, etwa eine Niederlassungserlaubnis oder eine Blaue Karte EU (Nr. 2), und müssen Ihren Lebensunterhalt grundsätzlich ohne Bürgergeld oder Sozialhilfe bestreiten (Nr. 3). Hinzu kommen Straffreiheit im Rahmen des § 12a StAG, Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 (Nr. 6 i. V. m. Abs. 4), der bestandene Einbürgerungstest (Nr. 7 i. V. m. Abs. 5) sowie das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Nr. 1). Ehegatte und minderjährige Kinder können nach § 10 Abs. 2 StAG miteingebürgert werden, auch wenn sie selbst noch keine fünf Jahre in Deutschland leben. Die Gebühr beträgt nach § 38 Abs. 2 StAG 255 Euro pro Person, für miteingebürgerte Kinder 51 Euro.


Wo scheitern Einbürgerungsanträge in Berlin in der Praxis?

In Berlin ist seit 2024 das Landesamt für Einwanderung (LEA) zentral für die Einbürgerung zuständig. Anträge werden digital gestellt, doch die Zahl der offenen Verfahren liegt im Zehntausenderbereich, und Wartezeiten von deutlich über einem Jahr sind keine Seltenheit. In dieser Lage wiegt jeder Fehler doppelt: Fordert das LEA Unterlagen nach, ruht die Akte, bis die Antwort geprüft ist.


Typische Stolpersteine sehen wir immer wieder. Dazu gehört ein verspätet gestellter Verlängerungsantrag, der eine Lücke im rechtmäßigen Aufenthalt erzeugt; ob sie nach § 12b Abs. 3 StAG unbeachtlich ist, prüft die Behörde nur, wenn es substantiiert vorgetragen wird. Ebenso häufig sind nicht angegebene Verurteilungen aus dem Ausland, etwa ältere DUI-Delikte aus den USA oder Kanada, die nach § 12a Abs. 4 StAG offengelegt werden müssen. Bei Freelancern und Selbstständigen führen fehlende Steuerbescheide regelmäßig zu Rückfragen. Wer erst nach Antragstellung nachbessert, verliert in Berlin schnell viele Monate.

Viele Betroffene warten einfach ab oder stellen den Antrag anhand allgemeiner Online-Checklisten selbst. Beides funktioniert in einfachen Fällen, bildet aber die tatsächliche Verwaltungspraxis nicht ab. Wir haben hunderte Einbürgerungsverfahren in Berlin begleitet und wissen, welche Nachweise die Sachbearbeitung erfahrungsgemäß sehen will, bevor sie überhaupt danach fragt. Wir bereiten Anträge so vor, dass sie entscheidungsreif eingehen. Und wenn das LEA ohne zureichenden Grund länger als drei Monate untätig bleibt, setzen wir Ihren Anspruch mit einer Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO vor Gericht durch.


Fazit

Platz sieben im Passranking bestätigt, was viele internationale Fachkräfte längst wissen: Der deutsche Pass ist eines der wertvollsten Reisedokumente der Welt. Für Amerikaner, Briten und Kanadier liegt sein eigentlicher Wert jedoch in der europäischen Freizügigkeit, in einem Status, der nicht durch Auslandsaufenthalte erlöschen kann, und in handfesten Vorteilen für die eigene Familie. Da Mehrstaatigkeit seit 2024 zulässig ist, müssen Sie für diese Vorteile Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Wer die Fünf-Jahres-Frist im Blick hat, sollte den Antrag sorgfältig vorbereiten, denn in Berlin entscheidet die Qualität der Unterlagen maßgeblich über die Dauer des Verfahrens. Wir begleiten Sie auf diesem Weg – von der ersten Prüfung bis zur Einbürgerungsurkunde.

Hier gehts zum Global Passport Ranking: https://www.passportreports.com/

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