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Deutschland unterzeichnet Sozialversicherungsabkommen (SVA) mit Kolumbien


Am 30. Juli 2026 haben Deutschland und Kolumbien in Berlin ein neues Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet. Unterschrieben haben es die kolumbianische Botschafterin Yadir Salazar Mejía, die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Lilian Tschan, sowie Dr. Wiebke Rückert vom Auswärtigen Amt. Was auf den ersten Blick nach einem diplomatischen Verwaltungsakt klingt, hat für tausende kolumbianische Fachkräfte, ihre Arbeitgeber und ihre Familien in Deutschland ganz konkrete finanzielle Folgen – insbesondere bei der Altersvorsorge. Wer beruflich zwischen beiden Ländern pendelt oder dauerhaft übersiedelt, sollte jetzt verstehen, was sich ändert und wo weiterhin Fallstricke lauern.


Was regelt das neue Sozialversicherungsabkommen konkret?

Das Abkommen koordiniert die Rentenversicherungssysteme Deutschlands und Kolumbiens für den Fall, dass Versicherte im jeweils anderen Vertragsstaat leben oder arbeiten. Es orientiert sich an denselben Prinzipien, die auch innerhalb der EU gelten, und verfolgt zwei zentrale Ziele: Erstens sollen Arbeitnehmende, die nur vorübergehend im anderen Staat eingesetzt werden, im Sozialversicherungssystem ihres bisherigen Beschäftigungsstaates verbleiben können. Zweitens werden Versicherungszeiten aus beiden Ländern zusammengerechnet, sodass Wartezeiten für einen Rentenanspruch leichter erfüllt werden. Die Rente selbst wird anschließend nur aus den tatsächlich im jeweiligen Staat zurückgelegten Zeiten berechnet, aber in voller Höhe auch ins Ausland gezahlt. Rechtlich lässt sich dieses Prinzip mit den Regelungen zur Ein- und Ausstrahlung im deutschen Sozialrecht (§§ 4, 5 SGB IV) sowie mit dem Rentenexport nach §§ 110, 113 SGB VI vergleichen, die bislang nur innerhalb der EU und gegenüber Staaten mit bestehendem Sozialversicherungsabkommen in dieser Form greifen.


Warum ausgerechnet Kolumbien – und warum jetzt?

Die Auswahl ist kein Zufall. Kolumbien zählt zu den von der Bundesregierung als besonders prioritär eingestuften Ländern für die Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten. Gut ausgebildete kolumbianische Ingenieurinnen, Pflegekräfte, IT-Spezialisten und Ärzte sind in Deutschland gefragt, gleichzeitig schreckt die Sorge um doppelte Sozialabgaben oder verlorene Rentenansprüche viele potenzielle Bewerber und ihre Arbeitgeber bislang ab. Genau diese Unsicherheit soll das Abkommen beseitigen und die Fachkräfteeinwanderung aus Kolumbien attraktiver machen – ein Baustein neben Instrumenten wie der Blauen Karte EU und der Chancenkarte, die den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte bereits erleichtern.


Wann tritt das Abkommen tatsächlich in Kraft?

Ein Punkt, der in der öffentlichen Berichterstattung oft untergeht: Die Unterzeichnung ist nicht gleichbedeutend mit dem Inkrafttreten. Als völkerrechtlicher Vertrag, der sich auf Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger auswirkt, bedarf das Abkommen gemäß Art. 59 Abs. 2 GG eines Zustimmungsgesetzes von Bundestag und Bundesrat, bevor es tatsächlich angewendet werden kann. Aus unserer Praxis mit vergleichbaren Abkommen wissen wir: Zwischen Unterzeichnung und tatsächlicher Anwendbarkeit vergehen erfahrungsgemäß mehrere Monate bis über ein Jahr. Wer also schon jetzt plant, nach Deutschland zu kommen oder eine Fachkraft zu entsenden, sollte die Übergangszeit rechtlich sauber gestalten – etwa durch eine korrekte Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung oder eine sorgfältig geprüfte Entsendungsbescheinigung.


Was bedeutet das für Arbeitgeber und HR-Abteilungen?

Für Unternehmen, die kolumbianische Fachkräfte befristet nach Deutschland entsenden oder umgekehrt deutsche Mitarbeitende nach Kolumbien schicken, ist das Abkommen finanziell relevant: Doppelte Beitragszahlungen in beide Sozialversicherungssysteme entfallen künftig bei vorübergehenden Entsendungen. Bis zum tatsächlichen Inkrafttreten bleibt jedoch die bisherige Rechtslage maßgeblich, und gerade hier passieren in der Praxis die meisten Fehler: Arbeitsverträge, die nicht auf die spätere Anwendbarkeit des Abkommens vorbereitet sind, oder Entsendungen ohne saubere Dokumentation führen regelmäßig zu Nachforderungen der Rentenversicherungsträger. HR-Abteilungen sollten daher bereits jetzt prüfen, welche Mitarbeitenden von der Neuregelung profitieren werden, und die entsprechenden Unterlagen vorbereiten, statt abzuwarten.


Was bedeutet das Abkommen für Fachkräfte und ihre Familien?

Wer als Fachkraft mit einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU oder im Rahmen der Chancenkarte nach Deutschland kommt, muss ohnehin einen gesicherten Lebensunterhalt sowie eine Krankenversicherung nachweisen – Rentenansprüche spielen bei der Erteilung selbst zunächst keine Rolle, wohl aber für die langfristige Lebensplanung. Wer heute in Deutschland arbeitet und später nach Kolumbien zurückkehrt oder dauerhaft bleibt, will wissen, ob die eingezahlten Beiträge nicht verloren gehen. Das Abkommen schafft hier Klarheit. Auch für Familienangehörige, die im Rahmen des Familiennachzugs mit übersiedeln und selbst eine Beschäftigung aufnehmen, gilt die neue Koordinierung der Versicherungszeiten.


Warum reicht Abwarten oder ein Selbstantrag nicht aus?

Viele Betroffene warten das Inkrafttreten schlicht ab oder verlassen sich auf generische Informationen aus Foren und Legal-Tech-Portalen. Das Problem: Die Übergangsphase bis zur endgültigen Ratifikation, die konkrete Ausgestaltung der Statusfeststellungsverfahren und das Zusammenspiel mit aufenthaltsrechtlichen Fragen bei Ausländerbehörde und Landesamt für Einwanderung lassen sich kaum pauschal beantworten. Aus hunderten bearbeiteten Fällen wissen wir, dass gerade bei bilateralen Abkommen dieser Art die praktische Handhabung durch die Sachbearbeiter oft von der reinen Gesetzeslage abweicht – ein Wissen, das in keinem Kommentar steht, aber im Einzelfall über Monate Verzögerung entscheidet.


Fazit

Das deutsch-kolumbianische Sozialversicherungsabkommen ist ein wichtiger Schritt, um Kolumbien als Partnerland der deutschen Fachkräfteeinwanderung noch attraktiver zu machen und Rentennachteile für mobile Arbeitnehmende zu beseitigen. Bis zur tatsächlichen Anwendbarkeit bleibt jedoch Sorgfalt gefragt: Wer jetzt eine Entsendung plant, eine Fachkraft rekrutiert oder selbst nach Deutschland übersiedeln möchte, sollte die Übergangsphase rechtssicher gestalten, statt auf unsichere Selbstauskünfte zu vertrauen. Wir begleiten Fachkräfte, Arbeitgeber und Familien durch diesen Prozess – von der ersten Statusprüfung bis zur Aufenthaltserlaubnis.


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