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Einbürgerung erst wieder nach acht Jahren? AfD fordert Rückwärtsgang im Einbürgerungsrecht



Stellen Sie sich vor, Sie haben Jahre Ihres Lebens in Deutschland verbracht. Sie haben die Sprache gelernt, hart gearbeitet, Steuern gezahlt und sich ein Leben aufgebaut. Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024, die die Mindestaufenthaltsdauer auf fünf Jahre verkürzte, war für Sie ein Lichtblick – ein Versprechen auf volle politische Teilhabe und endgültige Zugehörigkeit. Für viele unserer Mandanten war diese Reform ein Meilenstein. Doch dieses Versprechen steht nun auf dem Prüfstand. Ein aktueller Vorstoß im Deutschen Bundestag bedroht diese Perspektive massiv. Die politische Debatte um die Migrationspolitik hat eine neue, rechtlich brisante Stufe erreicht, und die rechtliche Sicherheit, auf die sich viele verlassen haben, wackelt.


Wir als Kanzlei für Visums- und Migrationsrecht verfolgen die aktuellen Entwicklungen im Deutschen Bundestag mit großer Aufmerksamkeit und Sorge. Am 5. März 2026 brachte die AfD-Fraktion einen Antrag ein, der nicht weniger als eine radikale Kehrtwende im Einbürgerungsrecht fordert. Nach Ansicht der Fraktion ist das aktuelle Staatsangehörigkeitsrecht zu „großzügig“ und führe zu stark steigenden Einbürgerungszahlen. Ziel des Antrags ist es, wesentliche Teile der Reform von 2024 rückgängig zu machen. Was das für Sie konkret bedeuten würde, wollen wir hier rechtlich einordnen.


Der Vorstoß: Rolle rückwärts ins Jahr 2023

Der Kern des AfD-Antrags zielt darauf ab, die im Juni 2024 in Kraft getretenen Erleichterungen vollständig zu eliminieren. Eine der weitreichendsten Forderungen betrifft die Mindestaufenthaltsdauer. Anstatt der derzeitigen Regelung von fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts, wie sie in § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) verankert ist, soll die Frist wieder auf acht Jahre heraufgesetzt werden. Dies würde die Einbürgerung für eine überwältigende Mehrheit der Antragsteller massiv verzögern. Die mit der Reform ebenfalls eingeführte Möglichkeit, die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich zuzulassen, steht implizit ebenfalls Disposition, da der Antrag eine Rückkehr zum alten Rechtszustand anstrebt. Auch die bereits Ende Oktober 2025 abgeschaffte sogenannte „Turbo-Einbürgerung“ nach nur drei Jahren bei C1-Sprachkenntnissen wird nicht wiederbelebt, was die Hürden für besonders gut Integrierte hochhält. Wir sehen darin einen klaren Rückschritt.


Höhere Hürden: Sprache, Lebensunterhalt und Loyalität

Neben der Aufenthaltsdauer plant die AfD-Fraktion, auch die inhaltlichen Anforderungen an die Antragsteller signifikant zu verschärfen. Dies betrifft mehrere zentrale Säulen des Einbürgerungsverfahrens. So fordert der Antrag, das geforderte Sprachniveau von derzeit B1 (hinreichende Deutschkenntnisse gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 StAG) auf das Niveau B2 anzuheben. Damit würde die sprachliche Hürde für viele Menschen, die im Alltag gut zurechtkommen, aber keine akademische Sprachverwendung benötigen, drastisch erhöht.

Gleichzeitig sollen die Regeln zur Sicherung des Lebensunterhalts verschärft werden. Zwar ist die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts bereits jetzt Regelvoraussetzung (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG), doch der AfD-Antrag will Ausnahmen, etwa für Geringverdiener oder Familien, die ergänzende Leistungen beziehen, auf ein absolutes Minimum reduzieren. In der Konsequenz könnte dies bedeuten, dass selbst unverschuldete Arbeitslosigkeit oder eine temporäre Notlage die Einbürgerung auf Jahre blockiert.


Zusätzlich verlangt die Fraktion eine Verschärfung der Loyalitätsprüfung. Zwar müssen Antragsteller schon jetzt ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ablegen, doch der neue Vorschlag zielt auf eine noch intensivere Überprüfung der Gesinnung und der „Loyalität zu den grundlegenden Werten der Gesellschaft“. Wie eine solche Prüfung rechtssicher und ohne Diskriminierungspotenzial ausgestaltet werden könnte, bleibt im Antrag unklar. Wir sehen hier erhebliche rechtsstaatliche Bedenken.


Der politische Kontext: CDU/CSU und die Junge Union

Es ist wichtig zu verstehen, dass dieser Antrag nicht im luftleeren Raum steht. Er ist Teil einer breiteren gesellschaftlichen und politischen Debatte über Migration und Integration, die durch eine verstärkte Rhetorik der CDU/CSU-Opposition und insbesondere der Jungen Union (JU) befeuert wird. Die JU forderte bereits zuvor ähnliche Maßnahmen, einschließlich der Rückkehr zur Acht-Jahres-Frist, des B2-Sprachniveaus und strengerer wirtschaftlicher Kriterien.


Die CDU, die unter Bundeskanzler Friedrich Merz eine deutlich restriktivere Migrationspolitik verfolgt, hat bereits signalisiert, dass sie die Reform von 2024 für verfehlt hält. Zwar hat die CDU-geführte Bundesregierung unter Merz das Migrationsrecht bereits in vielen Bereichen verschärft, doch ein Teil der Union sympathisiert offen mit einer noch restriktiveren Linie. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass einzelne Forderungen des AfD-Antrags in Teilen der CDU/CSU auf inhaltliche Zustimmung stoßen. Dennoch haben die Bundestagsfraktionen der Union in der Vergangenheit immer wieder betont, dass sie eine parlamentarische Zusammenarbeit mit der AfD ablehnen.


Wie geht es weiter und was bedeutet das für Sie?

Aktuell wird der Antrag im Innenausschuss des Bundestages beraten. Da es sich um eine Vorabfassung handelt, können sich einzelne Punkte noch ändern. Es ist jedoch wichtig zu betonen: Es handelt sich lediglich um einen Antrag. Dieser fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Ein solcher Antrag hat keine unmittelbare Rechtskraft.

Dass der Antrag eine parlamentarische Mehrheit findet, gilt derzeit als eher unwahrscheinlich. Die SPD, die gemeinsam mit der CDU/CSU die Bundesregierung bildet, hat die Reform von 2024 selbst mitgestaltet und wird einer erneuten Verschärfung kaum zustimmen. Auch Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnen strengere Regeln ab. Der Antrag wird daher voraussichtlich im Parlament beraten und von den anderen Fraktionen abgelehnt werden.


Dennoch: Die Einreichung eines solchen Antrags erzeugt rechtliche Unsicherheit. Für unsere Mandanten ist es frustrierend, sehen zu müssen, wie mühsam erkämpfte Rechte wieder zur Disposition gestellt werden. Die Debatte allein kann das Vertrauen in die Verlässlichkeit deutscher Gesetze schwächen.


Fazit

Der AfD-Antrag zur Verschärfung des Staatsangehörigkeitsrechts ist ein Versuch, eine radikale rechtspolitische Kehrtwende herbeizuführen. Er zielt darauf ab, die Einbürgerung für viele Menschen massiv zu erschweren, Wartezeiten zu verlängern und Hürden bei Sprache und Einkommen aufzubauen. Auch wenn eine parlamentarische Mehrheit derzeit fernliegt, zeigt dieser Vorstoß, wie volatil der rechtliche Rahmen der Migration in Deutschland ist. Wir als Kanzlei Visaguard werden die Situation weiterhin genau beobachten und unsere Mandanten über jede konkrete Änderung informieren. Wir stehen an Ihrer Seite, um Ihre Rechte auf dem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft zu verteidigen. Lassen Sie sich nicht entmutigen – wir kämpfen für Ihre Zukunft in Deutschland.

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