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Einbürgerung Köln: Wenn der Antrag im Nirgendwo verschwindet

vor 12 Minuten
3 Min. Lesezeit

Ein Antrag auf Einbürgerung, eingereicht über das offizielle Kontaktformular und zusätzlich über das besondere elektronische Anwaltspostfach – und dann: nichts. Keine Eingangsbestätigung, kein Aktenzeichen, keine Nachricht. Auf der Internetseite der Behörde ist von rund zwölf Monaten bis zum ersten Vorsprachetermin die Rede, doch niemand kann sagen, ob der Antrag überhaupt bei der zuständigen Stelle angekommen ist. Genau diese Erfahrung machen aktuell zahlreiche Familien, die in Köln die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt haben. Aus dem laufenden Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus der bundesweiten Fachanwaltschaft für Migrationsrecht sowie aus eigenen Mandaten wissen wir: Köln ist damit kein Einzelfall, aber ein besonders eindrückliches Beispiel dafür, wie sehr die Einbürgerung in Deutschland derzeit unter der Last der eigenen Reform ächzt.


Warum dauert die Einbürgerung in Köln aktuell so lange?

Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes zum 27.6.2024 ist die Zahl der Anträge auf Einbürgerung bundesweit stark gestiegen – Köln bildet da keine Ausnahme. Nach übereinstimmenden Berichten liegen die Bearbeitungszeiten in Köln aktuell bei zwölf bis achtzehn Monaten bis zum Vorsprachetermin, Tendenz steigend. Ursächlich sind vor allem der massive Antragsstau seit der Reform und ein struktureller Personalmangel bei der zuständigen Behörde. Für Betroffene bedeutet das: Wer heute den Antrag stellt, muss über ein Jahr warten, bis überhaupt ein persönlicher Termin zustande kommt – und selbst dann ist die eigentliche Entscheidung über die Einbürgerung häufig noch Monate entfernt. Besonders bitter wird das für Familien, die ihre Einbürgerung gemeinsam anstreben und deren Planung – etwa eine Reise mit dem neuen deutschen Pass oder ein beruflicher Wechsel – von der Entscheidung abhängt.


Ist der Antrag überhaupt eingegangen – und was, wenn niemand antwortet?

Wer nach Monaten weder eine Eingangsbestätigung noch ein Aktenzeichen erhalten hat, steht vor einem doppelten Problem: Ohne Aktenzeichen lässt sich bei der Behörde kaum sinnvoll nachhaken, und die täglich nur wenige Stunden erreichbare Telefonhotline ist in der Praxis oft überlastet. Aus unserer Praxis wissen wir jedoch, dass es in Köln wie in anderen Großstädten regelmäßig funktionierende, aber nicht öffentlich beworbene Kommunikationswege zu den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern gibt – Kenntnisse, die sich nur aus der laufenden Bearbeitung zahlreicher vergleichbarer Verfahren ergeben. Genau hier liegt der entscheidende Unterschied zwischen einem selbst gestellten Antrag und einer anwaltlich begleiteten Einbürgerung: Wer die internen Abläufe der Behörde nicht kennt, verliert wertvolle Monate allein durch Nachfragen ins Leere.


Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen bei einer unangemessen langen Bearbeitungsdauer?

Bloßes Abwarten ist selten die klügste Strategie, insbesondere wenn Familie, Arbeitgeber oder anstehende Reisepläne von der Entscheidung abhängen. Bearbeitet eine Behörde einen vollständigen Antrag ohne zureichenden Grund über einen unangemessen langen Zeitraum nicht, kommt nach Ablauf von in der Regel drei Monaten eine Untätigkeitsklage nach § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Betracht. In besonders dringlichen Konstellationen kann zusätzlich vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 VwGO beantragt werden. Wer den Antrag dagegen in Eigenregie stellt oder sich auf pauschale Online-Ratgeber verlässt, kennt oft weder die genaue Frist, ab der eine Untätigkeitsklage aussichtsreich ist, noch die Argumente, mit denen Behörden vor Gericht Verzögerungen zu rechtfertigen versuchen. Ein verfrühtes gerichtliches Verfahren kann ebenso schaden wie zu langes Zuwarten.


Wer ist von den Verzögerungen in Köln besonders betroffen?

Besonders betroffen sind gut ausgebildete Fachkräfte aus den USA, aus Großbritannien und aus Kanada, die nach Jahren in Deutschland die Einbürgerung als logischen nächsten Schritt sehen – oft im Zusammenspiel mit einer Blaue Karte EU oder einem anderen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung. Auch Personalabteilungen internationaler Unternehmen mit Sitz in Köln, die ihren Beschäftigten bei der Einbürgerung Planungssicherheit zusagen möchten, sowie Familien, die gemeinsam einen deutschen Pass anstreben, spüren die Verzögerungen unmittelbar.


Fazit

Die Einbürgerung in Köln dauert derzeit deutlich länger, als es die Behörde selbst in Aussicht stellt, und die fehlende Kommunikation macht die Wartezeit für Betroffene zusätzlich belastend. Wer heute einen Antrag stellt, sollte den Verfahrensstand aktiv im Blick behalten und frühzeitig rechtlich prüfen lassen, ob und wann Nachfrage oder Untätigkeitsklage sinnvoll sind. Wir begleiten Fachkräfte, Familien und Arbeitgeber durch das gesamte Einbürgerungsverfahren – von der Antragstellung bis zum gerichtlichen Verfahren, wenn dieses notwendig wird.

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