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EU verstärkt Verzahnung von Sicherheitsdatenbanken im Schengen-Recht


Stellen Sie sich vor, ein hochqualifizierter Spezialist aus einem Drittstaat landet am Frankfurter Flughafen. Er ist seit Jahren eine tragende Säule in einem deutschen Technologieunternehmen. Doch beim Scan seines Gesichts am automatisierten Gate leuchtet ein Warnsignal auf. Innerhalb von Millisekunden haben Systeme in Straßburg, Berlin und Brüssel Daten abgeglichen, von denen der Reisende kaum ahnte, dass sie in dieser Form existieren. Was wie ein Szenario aus einem Science-Fiction-Roman klingt, ist die unmittelbar bevorstehende Realität der europäischen Migrationsverwaltung. Die Ära der diskreten Aktenführung in den Ausländerbehörden endet und macht Platz für eine lückenlose digitale Biometrie-Überwachung, die bis zum Jahr 2030 jeden Winkel des Schengen-Raums erfassen wird. Wir als Kanzlei beobachten diese Entwicklung mit einer Mischung aus technischer Anerkennung und tiefen rechtsstaatlichen Bedenken, denn die Grenze zwischen effizienter Verwaltung und totaler Überwachung verschwimmt zusehends.


Die Interoperabilitäts-Roadmap: Ein digitales Netz ohne Schlupflöcher

Die jüngst bekannt gewordenen Pläne zur „Interoperabilitäts-Roadmap“ der EU-LISA verdeutlichen, dass wir vor einem Paradigmenwechsel stehen. Es geht nicht mehr nur darum, dass einzelne Datenbanken wie das Schengener Informationssystem (SIS II) oder das Visa-Informationssystem (VIS) nebeneinander existieren. Ziel ist die vollständige Verknüpfung aller sicherheits- und migrationsrelevanten Datenbestände unter einem Dach. Bis 2030 sollen das Eurodac-System, das neue Einreise-/Ausreisesystem (EES) und das Reisegenehmigungssystem ETIAS in einem zentralen biometrischen Abgleichdienst (Biometric Matching Service) verschmolzen werden.


Für die Bundesrepublik Deutschland bedeutet dies konkret, dass bereits ab dem Jahr 2027 das INPOL-Fotoarchiv des Bundeskriminalamts, welches derzeit rund acht Millionen Bilder umfasst, in diesen europäischen Pool eingespeist werden soll. Damit werden biometrische Daten von Asylsuchenden, Abgeschobenen, aber eben auch von regulären Visumantragstellern für Sicherheitsbehörden im gesamten Schengen-Raum und potenziell sogar für US-Behörden im Rahmen erweiterter Sicherheitspartnerschaften in Echtzeit abrufbar. Die biometrische Identität wird zum universellen Schlüssel, der über Einreise, Aufenthalt und Abschiebung entscheidet, ohne dass der Betroffene oft die Chance hat, die Richtigkeit der hinterlegten Daten unmittelbar zu prüfen.


Das Ende der Anonymität durch EES und ETIAS

Bereits in naher Zukunft wird der Prozess der Grenzüberschreitung grundlegend transformiert. Mit dem Start des Entry/Exit Systems (EES) im April werden von jedem Reisenden aus Drittstaaten – unabhängig davon, ob ein Visum vorliegt oder nicht – bei der Einreise Fingerabdrücke und Gesichtsbilder erfasst. Diese Daten werden für drei Jahre gespeichert. Kurze Zeit später folgt das ETIAS-System für visumbefreite Reisende. In der rechtlichen Praxis bedeutet dies eine massive Ausweitung der Datenerhebung gemäß der Verordnung (EU) 2017/2226.


Wir warnen davor, die Auswirkungen auf die Corporate Mobility zu unterschätzen, denn Unternehmen müssen ihre Entsendungsrichtlinien dringend anpassen. Häufig reisende Mitarbeiter aus Drittstaaten werden mit längeren Wartezeiten an den Außengrenzen konfrontiert sein und müssen über die weitreichende Datenspeicherung transparent aufgeklärt werden. Wer die Aufenthaltsdauer auch nur um wenige Stunden überschreitet, wird künftig durch automatische Echtzeit-Warnmeldungen im System erfasst. Ein „Overstay“ wird damit fast unmöglich zu kaschieren sein und kann unmittelbar zu Einreisesperren führen, die im gesamten Schengen-Raum Wirkung entfalten.


Zwischen Sicherheitsbedürfnis und Grundrechten

Besonders kritisch sehen wir als Rechtsvertreter die geplante Nutzung von Gesichtserkennungs-Abfragen im Rahmen des Prüm II-Regelwerks. Hier droht eine Entwicklung, bei der besonders schutzbedürftige Gruppen wie Asylsuchende unfreiwillig als Testfeld für großflächige Überwachungstechnologien missbraucht werden. Wenn Gesichtsbilder in massiver Anzahl für Hit/No-Hit-Abfragen freigegeben werden, steht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auf dem Spiel.

Die juristische Herausforderung liegt hierbei in der Verhältnismäßigkeit. Während die Digitalisierung der Migrationsverwaltung theoretisch zu schnelleren Verfahren führen könnte, droht sie in der Praxis zu einem Instrument der pauschalen Verdächtigung zu werden. Wir unterstützen zwar die Modernisierung der Behörden, fordern jedoch eine strikte Einhaltung des Zweckbindungsprinzips. Es darf nicht dazu kommen, dass migrationsrechtliche Datenbestände ohne hinreichenden Tatverdacht für allgemeine polizeiliche Ermittlungszwecke zweckentfremdet werden, was einen klaren Verstoß gegen die Prinzipien der DSGVO und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union darstellen würde.


Fazit: Die Notwendigkeit einer proaktiven Vorbereitung

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die vollständige Digitalisierung und Vernetzung der europäischen Migrationsdatenbanken bis 2030 unaufhaltsam scheint. Für Reisende bedeutet dies ein Ende der Unschärfe bei Aufenthaltszeiten, für Unternehmen eine erhöhte Compliance-Verantwortung und für uns als Anwälte eine neue Ära der Rechtswahrung in einer Welt der Algorithmen. Der Schutz der digitalen Identität wird zum zentralen Thema im Visumsrecht. Es ist ratsam, bestehende Prozesse schon heute kritisch zu hinterfragen und sich auf ein System einzustellen, das keinen Fehler verzeiht.

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