EuGH erklärt Goldenen Pass in der EU für rechtswidrig
- VG3
- 1. Mai
- 2 Min. Lesezeit

Klares Signal aus Luxemburg: Die EU-Bürgerschaft steht nicht zum Verkauf – kein Goldener Pass in der EU. Am 29. April 2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem viel beachteten Urteil entschieden, dass das sogenannte „Malta-Modell“ zur Vergabe von Staatsbürgerschaften gegen Investitionen gegen EU-Recht verstößt (Rs. C-181/23). Das Urteil sendet eine klare Botschaft: Die Unionsbürgerschaft ist kein Handelsgut, sondern Ausdruck von gemeinsamen Wertvorstellungen der Mitgliedstaaten und ihrer Bürger.
Was war das Malta-Modell?
Der EU-Staat Malta ermöglichte es bisher, Nicht-EU-Ausländern die maltesische – und damit automatisch auch die europäische – Staatsbürgerschaft gegen Geldzahlung und Investitionen zu verleihen (“Goldener Pass”). Ab 600.000 Euro konnten sich Investoren den begehrten EU-Pass sichern. Der EuGH hat dem nun einen Riegel vorgeschoben: Laut dem EuGH macht Malta den Erwerb der Staatsangehörigkeit zu einer bloßen Transaktion. Das sei nicht mit EU-Recht vereinbar und verstoße gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit unter Mitgliedstaaten (Art. 4 Abs. 3 UAbs. 1 Vertrag über die Europäische Union, EUV).
Zwar haben die EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich das Recht, ihre Staatsangehörigkeitsgesetze selbst zu gestalten. Doch mit der Verleihung der Staatsangehörigkeit geht auch die Unionsbürgerschaft einher – ein Status, der Rechte und Pflichten innerhalb der gesamten EU mit sich bringt. Der EuGH betonte, dass eine Staatsangehörigkeit auf einer echten Verbundenheit mit dem jeweiligen Staat beruhen müsse. Eine rein wirtschaftlich motivierte Vergabe ohne persönliche Bindung verletze den erfülle diese Voraussetzungen nicht.
Folgen des Urteils
Die EU-Kommission hatte Malta wegen dieses Programms vor dem EuGH verklagt. Nun ist Malta verpflichtet, das Urteil umzusetzen und seine Staatsbürgerschaftspolitik entsprechend anzupassen. Auch andere EU-Staaten, darunter Zypern, betrieben ähnliche Modelle in der Vergangenheit. Die EU-Kommission sieht in diesen Programmen ein Einfallstor für Geldwäsche, Korruption und Sanktionsumgehung. Insbesondere seit dem Krieg in der Ukraine wurde der politische Druck auf solche Staatsbürgerschaftsmodelle massiv erhöht. Für seriöse Migrationsinteressierte unterstreicht das Urteil einen wichtigen Punkt: Der Weg in die EU sollte über rechtsstaatliche Verfahren, echte Integrationsabsicht und transparente Kriterien führen – nicht über finanzielle Abkürzungen.
Fazit
Das Urteil des EuGH vom 29. April 2025 ist ein klares Bekenntnis zu den grundlegenden Werten der Europäischen Union: Staatsangehörigkeit und Unionsbürgerschaft dürfen nicht käuflich sein. Programme wie der „Goldene Pass“ untergraben laut Auffassung des EuGH das Vertrauen in rechtsstaatliche Migrationsverfahren und die Integrität der EU. Der Gerichtshof stellt unmissverständlich klar: Wer EU-Bürger werden möchte, braucht mehr als nur Geld – nämlich eine echte Bindung zum Staat und die Bereitschaft, Rechte und Pflichten in der Gemeinschaft zu teilen. In der Praxis wird nun insbesondere interessant, wie sich das Urteil auf die Golden-Visa Programme der EU-Staaten auswirkt.
Comments