top of page
VISAGUARD Logo

Gericht erklärt Schengen-Grenzkontrollen SCHON WIEDER für rechtswidrig


Wer in diesen Tagen die Grenzen innerhalb Europas überquert, erlebt oft ein Déjà-vu, das so gar nicht zum Versprechen eines grenzenlosen Kontinents passen will. Lange Staus an der Autobahn, Bundespolizisten in Zügen und die unvermeidliche Suche nach dem Reisepass. Was viele Reisende als lästige Routine abtun, ist in Wahrheit ein tiefgreifender Eingriff in eines der wertvollsten Rechte der Europäischen Union: die Reisefreiheit im Schengen-Raum. Doch während die Politik gebetsmühlenartig die Notwendigkeit dieser Maßnahmen betont, sprechen die Gerichte eine immer deutlichere Sprache. Es ist ein juristisches Tauziehen, bei dem die Bundesregierung droht, den Boden des Rechtsstaats unter den Füßen zu verlieren.


Ein systematisches Ignorieren der Rechtsprechung

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat am 9. April 2026 erneut ein Urteil gefällt, das die Praxis der deutschen Grenzpolitik hart rügt (Az. 10 BV 25.901). Es ist nicht das erste Mal, dass die Richter in München der Bundesregierung attestieren, gegen geltendes EU-Recht zu verstoßen. Im Kern geht es um die anlasslosen Personenkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze. Eine Klägerin, die regelmäßig zwischen Wien und München pendelte, wurde mehrfach kontrolliert – ohne konkreten Verdacht, rein präventiv.

Wir beobachten als Kanzlei mit wachsender Sorge, dass die Exekutive gerichtliche Entscheidungen scheinbar nur noch als unverbindliche Empfehlungen betrachtet. Dass der BayVGH dieselben Anordnungen nun schon zum wiederholten Male für rechtswidrig erklärt, deutet auf ein strukturelles Defizit im Umgang mit der Gewaltenteilung hin. Wenn die Bundesregierung trotz eindeutiger Urteile ihre Praxis nicht ändert, sondern lediglich die Begründungen in den Bescheiden leicht variiert, untergräbt dies das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit. Für hochqualifizierte Fachkräfte und EU-Bürger, die auf Mobilität angewiesen sind, ist dies ein fatales Signal.

Der Schengener Grenzkodex ist keine bloße Formsache

Der rechtliche Rahmen ist eigentlich klar definiert. Der Schengener Grenzkodex (SGK) sieht vor, dass Binnengrenzkontrollen nur die absolute Ausnahme sein dürfen. Sie sind nur bei einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit zulässig. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits in der Vergangenheit präzisiert, dass solche Kontrollen zeitlich streng befristet sein müssen und eine Verlängerung nur dann in Betracht kommt, wenn eine neue ernsthafte Bedrohung auftritt.


Die Bundesregierung stützte und stützt ihre Anordnungen jedoch primär auf die "weiterhin hohe Sekundärmigration". Der BayVGH stellte nun unmissverständlich fest, dass dies nicht ausreicht. Eine jahrelang anhaltende Migrationslage stellt keine neue, plötzliche Bedrohung dar, die das Aussetzen der Grundfreiheiten rechtfertigen würde. Auch der Verweis auf die Belastung von Unterbringungskapazitäten wurde vom Gericht verworfen. Diese Argumentation ist aus unserer Sicht rechtlich fadenscheinig. Man kann organisatorische Herausforderungen im Inland nicht dadurch lösen, dass man das Schengener Abkommen faktisch außer Kraft setzt.


Kritik an der Symbolpolitik zulasten der Mobilität

Besonders für Menschen mit hohen Mobilitätsanforderungen (z.B. Geschäftsreisende und Grenzgänger), die in Europa arbeiten und leben, ist die Vorhersehbarkeit von Recht essenziell. Wer als Ingenieur, Arzt oder Wissenschaftler in Deutschland tätig ist, erwartet einen modernen Staat, der internationale Verträge achtet. Stattdessen erleben wir eine Migrationspolitik, die sich in Symbolik verliert. Die Grenzkontrollen dienen oft mehr der innenpolitischen Beruhigung als der tatsächlichen Sicherheit.


Wir kritisieren diese Praxis deutlich, da sie die europäische Idee der Freizügigkeit nach Art. 21 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) beschädigt. Es ist paradox: Während Deutschland händeringend um kluge Köpfe aus dem Ausland wirbt, präsentiert es sich an seinen Grenzen als Festung, die selbst vor offensichtlich rechtswidrigen Methoden nicht zurückschreckt. Die Behauptung, man schütze die nationale Sicherheit, während man gleichzeitig die Urteile der höchsten Verwaltungsgerichte ignoriert, ist ein Widerspruch in sich. Echte Sicherheit entsteht durch Rechtstreue, nicht durch willkürliche Identitätsfeststellungen im Fernbus.


Die Erosion der Gewaltenteilung

Wenn die Verwaltung die Rechtsprechung ignoriert, berührt dies das Fundament unserer Demokratie. Gemäß Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz ist die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht gebunden. Das Urteil des BayVGH zeigt auf, dass die Bundesregierung hier eine gefährliche Grenze überschreitet. Es kann nicht sein, dass Bürger erst mühsam über Jahre hinweg Fortsetzungsfeststellungsklagen gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO führen müssen, um feststellen zu lassen, dass der Staat gegen seine eigenen Regeln verstoßen hat, nur damit dieser im nächsten Jahr mit fast identischer Begründung weitermacht.

Diese "Politik der vollendeten Tatsachen" muss ein Ende haben. Die Bundesregierung wäre gut beraten, die Kapazitäten der Bundespolizei dort einzusetzen, wo sie wirklich benötigt werden – etwa im Kampf gegen organisierte Kriminalität –, anstatt Pendler und Reisende an den Binnengrenzen zu drangsalieren. Die anlasslose Kontrolle ist ein Instrument, das in einem freien Europa keinen Platz mehr haben sollte, sofern nicht eine tatsächliche, neue Gefahr wie etwa ein konkreter Terrorverdacht vorliegt.


Fazit

Das jüngste Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein Sieg für die Bürgerrechte und eine schallende Ohrfeige für die aktuelle Grenzpolitik. Es verdeutlicht, dass die bloße Wiederholung alter Argumente keine Rechtsgrundlage für die Einschränkung der Freiheit schafft. Die Bundesregierung muss erkennen, dass Migration ein politisches Thema ist, das mit politischen und administrativen Mitteln im Inland gelöst werden muss – und nicht durch den rechtswidrigen Rückfall in kleinstaatliche Grenzkontrollen. Rechtssicherheit ist ein hohes Gut; sie darf nicht der tagespolitischen Zweckmäßigkeit geopfert werden.


Wie wir als Kanzlei VisaGuard Sie unterstützen können

Als Experten für Visumsrecht und Migrationsrecht stehen wir von der Kanzlei VisaGuard fest an Ihrer Seite. Wenn Sie durch rechtswidrige Kontrollen in Ihren Rechten verletzt wurden oder Unterstützung bei komplexen Fragen der Freizügigkeit und Arbeitsmigration benötigen, bieten wir Ihnen fundierte juristische Beratung. Wir helfen hochqualifizierten Fachkräften dabei, ihre Ansprüche gegenüber den Behörden durchzusetzen – sachlich, kompetent und mit dem nötigen Biss gegenüber einer Verwaltung, die ihre Grenzen gelegentlich vergisst. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Mobilität in Europa rechtssicher zu gestalten.

bottom of page