top of page

Gutachten: Vorschläge der AfD in Sachsen-Anhalt zu Einwanderung rechtlich nicht möglich


Die politische Landschaft in Deutschland steuert auf einen Wendepunkt zu, der insbesondere hochqualifizierte Zuwanderer und internationale Talente verunsichert. In Sachsen-Anhalt führt die AfD die Umfragen zur Landtagswahl mit deutlichem Vorsprung an und präsentiert bereits ein selbstbewusstes „Regierungsprogramm“. Doch was würde eine Regierungsbeteiligung einer Partei, die offen eine „Verabschiedungskultur“ propagiert, für den Rechtsstaat und die dringend benötigte Fachkräfteeinwanderung bedeuten? Ein aktuelles Gutachten im Verfassungsblog hat die migrationspolitischen Vorhaben der AfD rechtlich seziert und kommt zu einem ernüchternden Ergebnis: Ein Großteil der Forderungen ist schlichtweg rechtswidrig und dient eher der Wählerbetäubung als einer seriösen Politik.


Kompetenzüberschreitung als Programm

Wir beobachten als Anwaltskanzlei mit Sorge, wie in der aktuellen Debatte die Grenzen der rechtlichen Zuständigkeit bewusst verwischt werden. Das Gutachten stellt klar, dass von 56 Forderungen der AfD allein 21 bereits deshalb hinfällig sind, weil sie ausschließlich auf Bundes- oder Europaebene entschieden werden können. Eine Landesregierung hat schlichtweg nicht die Befugnis, den subsidiären Schutzstatus abzuschaffen oder das Grundrecht auf Asyl zu beschneiden. Für gut ausgebildete Zuwanderer entsteht hier ein Zerrbild der Rechtslage, das suggeriert, ein Bundesland könne sich isoliert vom Rest der Republik und dem geltenden EU-Recht bewegen. Diese Form der Desinformation schadet dem Standort Deutschland massiv, da sie Unsicherheit bei jeder potenziellen Fachkraft schürt, die überlegt, ihre berufliche Zukunft in Ostdeutschland aufzubauen.


Die Illusion des Zuwanderungsnotstands

Ein zentraler Aufhänger der AfD ist die Behauptung eines „Kollapses der Institutionen“, um sogenannte Zuzugssperren zu rechtfertigen. Rechtlich existiert eine solche Notstandsklausel im deutschen Recht jedoch nicht. Eine Landesregierung ist nach § 44 Abs. 1 AsylG verpflichtet, Personen aufzunehmen und zu verteilen. Auch die Forderung, Menschen mit ungeklärter Identität oder aus sicheren Drittstaaten pauschal die Aufnahme zu verweigern, entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Wir sehen darin einen gefährlichen Angriff auf das Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 3 GG, welches die Exekutive strikt an Gesetz und Recht bindet. Werden solche populistischen Forderungen erhoben, wird ignoriert, dass Deutschland im globalen Wettbewerb um kluge Köpfe auf klare, verlässliche Strukturen angewiesen ist, anstatt auf willkürliche Aufnahmestopps.


Repression statt Integration

Besonders drastisch sind die Pläne im Bereich der Sozialleistungen und der Unterbringung. Die AfD fordert eine flächendeckende Arbeitspflicht für eine Entlohnung von lediglich 80 Cent pro Stunde – ein Vorhaben, das bereits mehrfach von Gerichten als verfassungswidrig eingestuft wurde. Auch die geplante Konfiszierung von Vermögenswerten ist rechtlich obsolet, da bereits jetzt schärfere Anrechnungsregeln gelten als für deutsche Sozialleistungsempfänger. Aus der Perspektive von Akademikern und Fachkräften, die wir vertreten, ist diese Rhetorik der Abschreckung kontraproduktiv. Eine moderne Migrationsverwaltung sollte auf Digitalisierung und Effizienz setzen, anstatt Ressourcen in rechtlich aussichtslose Repressionsmaßnahmen zu investieren. Die im Gutachten beschriebene Tendenz zur „Verabschiedungskultur“ ist das Gegenteil dessen, was ein Land im demografischen Wandel benötigt.


Die „Abschiebeoffensive“ und das Europarecht

Das Herzstück des AfD-Programms bilden die Abschiebungen, für die eine „Task-Force“ nach dem Vorbild der US-amerikanischen ICE-Behörde geschaffen werden soll. Geplante 300 Abschiebehaftplätze und die Nutzung regulärer Haftanstalten kollidieren jedoch frontal mit Art. 16 der Rückführungs-Richtlinie der EU, die eine strikte Trennung von Straf- und Abschiebehaft vorschreibt. Auch die Idee, eigenständig bilaterale Rückführungsverträge mit anderen Staaten abzuschließen, scheitert am Lindauer Abkommen, das solche Kompetenzen dem Bund vorbehält. Es ist eine bewusste Wähler:innentäuschung, Maßnahmen zu versprechen, die völkerrechtlich und verfassungsrechtlich zum Scheitern verurteilt sind. Anstatt die Fachkräfteeinwanderung durch bürokratische Erleichterungen zu fördern, wird hier ein teurer Apparat der Ausgrenzung skizziert, der das Land allein in Sachsen-Anhalt rund 100 Millionen Euro kosten soll.


Fazit

Das Gutachten des Verfassungsblogs entlarvt das „Regierungsprogramm“ der AfD in weiten Teilen als rechtliche Fiktion. Die Umsetzung der Forderungen würde massiv gegen das Grundgesetz und das Unionsrecht verstoßen. Für die wirtschaftliche Entwicklung und das Ansehen Deutschlands ist diese Politik brandgefährlich. Wir benötigen keine „Verabschiedungskultur“, sondern rechtssichere Wege für jede qualifizierte Fachkraft, die zu uns kommen möchte. Eine Politik, die auf Ausgrenzung und Rechtsbruch setzt, vertreibt genau die Menschen, die wir zur Lösung des Fachkräftemangels dringend brauchen.


Hier gehts zum Gutachten beim Verfassungsblog: https://verfassungsblog.de/afd-migration-parteitag/

bottom of page