How to: Abgabe einer Verpflichtungserklärung beim Landesamt für Einwanderung (LEA) in Berlin
- VISAGUARD Sekretariat

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Die Vorfreude ist oft riesig, wenn Familienmitglieder, Freunde oder Geschäftspartner aus dem Ausland nach Deutschland reisen möchten. Doch die bürokratischen Hürden des deutschen Aufenthaltsrechts können diese Freude schnell dämpfen. Der entscheidende Knackpunkt bei fast jedem Visumsantrag ist die Sicherung des Lebensunterhalts gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG. Wenn der Gast selbst nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, bleibt oft nur ein Weg: Jemand, der bereits in Deutschland lebt, muss eine förmliche Verpflichtungserklärung abgeben. In der Metropole Berlin ist dafür das Landesamt für Einwanderung (LEA) zuständig. Doch wer diesen Weg geht, unterschreibt nicht einfach nur ein Dokument – er übernimmt eine weitreichende Verantwortung, die sowohl rechtlich als auch finanziell unterschätzt werden kann.
Die rechtliche Tragweite einer Verpflichtungserklärung
Eine Verpflichtungserklärung nach den §§ 66 bis 68 AufenthG ist weit mehr als eine reine Formsache oder eine bloße Einladung. Mit der Unterschrift binden wir uns als Gastgeber gegenüber dem deutschen Staat, für sämtliche Kosten aufzukommen, die durch den Aufenthalt des Gastes entstehen könnten. Das Spektrum reicht von der täglichen Verpflegung und Unterkunft über die Versorgung im Krankheitsfall bis hin zu Medikamenten oder notwendiger Pflege. Besonders brisant ist die Haftung für öffentliche Mittel: Sollte der Gast Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen, sind wir verpflichtet, diese dem Staat zu erstatten. Sogar die Kosten einer eventuellen Abschiebung, die nach den §§ 66, 67 AufenthG entstehen können, sind durch diese Erklärung abgedeckt. Die Verpflichtungserklärung entfaltet ihre Wirkung für einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend mit der durch die Erklärung ermöglichten Einreise. Es handelt sich also um ein langfristiges finanzielles Risiko, das wohlüberlegt sein will.
Voraussetzungen für Gastgeber in Berlin
Damit das Landesamt für Einwanderung in Berlin eine Verpflichtungserklärung überhaupt entgegennimmt, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Zunächst ist die örtliche Zuständigkeit entscheidend: Der Gastgeber muss seinen Hauptwohnsitz in Berlin haben. Wer keine deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit besitzt, benötigt zwingend einen gültigen Aufenthaltstitel, wie etwa eine Niederlassungserlaubnis oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass Dokumente wie eine Duldung, eine Aufenthaltsgestattung oder eine Fiktionsbescheinigung rechtlich nicht ausreichen, um als Bürge aufzutreten. Der entscheidende Faktor im gesamten Verfahren ist jedoch die Bonität des Gastgebers. Wir müssen nachweisen, dass wir finanziell in der Lage sind, das Risiko zu tragen. Hierbei unterscheidet das Gesetz zwischen kurzfristigen Schengen-Visa (bis 90 Tage) und langfristigen nationalen Visa (über 90 Tage, z. B. für Studium oder Heirat). Während bei touristischen Besuchen unter Umständen auch Sparguthaben auf deutschen Konten als Nachweis ausreichen kann, ist für langfristige Aufenthalte in der Regel ein regelmäßiges, pfändbares Einkommen erforderlich.
Der digitale Weg zum Termin beim LEA
In Berlin wurde das Verfahren zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung grundlegend digitalisiert. Der Prozess beginnt zwingend mit dem Online-Antrag „Verpflichtungserklärung abgeben“ über das Portal des LEA. Bevor wir jedoch die eigentlichen Daten eingeben, empfiehlt sich dringend der integrierte Quick-Check. Dieser fungiert als ein unverbindlicher Filter, der auf Basis unserer Angaben zu Einkommen, Familienstand und Unterhaltspflichten prüft, ob die Bonität voraussichtlich ausreicht. Fällt dieser Check negativ aus, kann die Erklärung zwar dennoch abgegeben werden, sie erhält jedoch den Vermerk „Bonität nicht nachgewiesen“. Eine Verpflichtungserklärung ohne Bonitätsnachweis ist für die Erteilung eines Visums durch die Botschaft in der Regel wertlos. Haben wir den Quick-Check erfolgreich absolviert, folgt das Hochladen der Dokumente. Arbeitnehmer müssen ihre letzten drei Lohnabrechnungen vorlegen, während Selbstständige eine Bescheinigung vom Steuerberater oder den letzten Steuerbescheid benötigen. Nach der Zahlung der Gebühr – 29,00 Euro für Erwachsene, 14,50 Euro für Minderjährige – wird der Antrag digital übermittelt.
Wartezeiten und der Termin vor Ort
Geduld ist eine Tugend, die im Berliner Visumsrecht oft auf die Probe gestellt wird. Nach dem Absenden des Online-Antrags prüft das LEA die Unterlagen. Dieser Prozess nimmt aktuell etwa drei bis sechs Wochen in Anspruch. Erst wenn die Prüfung positiv verlaufen ist, erhalten wir eine Einladung zu einem persönlichen Termin am Standort Keplerstraße. Es ist zwecklos, vor Ablauf dieser Frist Sachstandsanfragen zu stellen, da dies die Bearbeitung im Amt eher verzögert als beschleunigt. Zum Termin selbst müssen wir neben unserem Ausweisdokument auch die Bestätigung des Online-Antrags und die Passkopie des Gastes mitbringen. Die Verpflichtungserklärung wird dann im Termin final ausgestellt und ausgehändigt, sodass wir das Original an unseren Gast im Ausland schicken können, damit dieser es bei der Botschaft vorlegen kann.
Fazit zur Verpflichtungserklärung in Berlin
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verpflichtungserklärung das zentrale Instrument ist, um Gästen ohne eigene Finanzkraft den Weg nach Deutschland zu ebnen. Das Verfahren in Berlin ist durch die Online-Abwicklung zwar strukturierter geworden, erfordert aber eine sorgfältige Vorbereitung und eine realistische Einschätzung der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit. Wer die Tragweite der fünfjährigen Haftung und die strengen Bonitätsanforderungen des LEA kennt, kann böse Überraschungen bei der Visumsbeantragung vermeiden. Die Sicherung des Lebensunterhalts ist das Fundament für jedes Visum, und die Verpflichtungserklärung ist der rechtliche Garant dafür.
Wie Visaguard Sie unterstützen kann
Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei im Visumsrecht wissen wir, dass der Teufel oft im Detail steckt – insbesondere bei der Berechnung der Bonität oder der Anerkennung von Einkommensnachweisen Selbstständiger. Wir von Visaguard prüfen für Sie vorab, ob Ihre finanziellen Mittel den Anforderungen des LEA Berlin entsprechen, und unterstützen Sie bei der Aufbereitung der notwendigen Unterlagen für den Online-Antrag. Bei Ablehnungen oder Unklarheiten bezüglich der Haftungsrisiken stehen wir Ihnen mit juristischer Expertise zur Seite, um den Aufenthalt Ihres Gastes rechtssicher zu ermöglichen.
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