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Innenminister Dobrindt kritisiert Landesamt für Einwanderung (LEA) wegen Online-Einbürgerungen

  • Autorenbild: Isabelle Manoli
    Isabelle Manoli
  • 25. Juli
  • 2 Min. Lesezeit
Innenminister Dobrindt auf einer Pressekonferenz

Die Einbürgerung ist nicht nur ein verwaltungstechnischer Akt, sondern ein bedeutender Schritt auf dem Weg zur Zugehörigkeit in einer demokratischen Gesellschaft. Umso sensibler ist die aktuelle Debatte über die vollständige Digitalisierung von Einbürgerungsverfahren – ausgelöst durch Kritik von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt an der Berliner Praxis.


Was steht auf dem Spiel?

In Berlin können Einbürgerungsanträge mittlerweile vollständig digital gestellt werden. Das beschleunigt die Verfahren und ermöglicht es, mit begrenzten Ressourcen eine große Zahl von Anträgen zu bearbeiten – laut aktuellen Zahlen sollen in diesem Jahr allein in Berlin 40.000 Einbürgerungen erfolgen. Doch Innenminister Dobrindt warnt: Die Einbürgerung sei ein Akt mit tiefer gesellschaftlicher Bedeutung, der nicht ohne persönliche Vorsprache erfolgen dürfe. Der Minister fordert, dass Antragsteller:innen ihre Loyalität zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung glaubhaft und persönlich bekunden – nicht nur per Mausklick.


Rechtlich ist diese Diskussion durchaus begründet. Denn das Staatsangehörigkeitsgesetz (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 16 Satz 2 StAG) verlangt nicht nur das formale Vorliegen von Kriterien wie Aufenthalt, Lebensunterhalt oder Sprachkenntnisse, sondern auch ein aktives Bekenntnis zur Verfassung (sogenannte Loyalitätserklärung). Hier reicht eine digitale Bestätigung allein möglicherweise nicht aus. Es braucht – zumindest an entscheidenden Stellen – eine persönliche Einschätzung, ein Gespräch, ein Vertrauensmoment. Dies seht jedenfalls offenbar die CDU und Innenminister Dobrindt so.


Digitale Chancen – aber bitte mit Augenmaß

Trotz berechtigter Bedenken: Der Bedarf an digitalen Lösungen in der Migrations- und Einbürgerungsverwaltung ist real. Fachkräftemangel, hohe Fallzahlen und überlastete Behörden machen effizientere Verfahren notwendig. Moderne Tools können hier sinnvoll unterstützen, z. B. durch:


  • digitale Terminvergabe mit Priorisierung nach Dringlichkeit,

  • automatisierte Dokumentenprüfung mit menschlicher Nachkontrolle,

  • barrierearme Antragssysteme mit KI-gestützter Sprachhilfe,

  • digitale Beratung per Chatbot (mit klaren Grenzen).


Doch diese Systeme dürfen den Rechtsstaat nicht ersetzen, sondern müssen ihn stützen. Ein hybrides Verfahren – also die Verbindung aus digitalen Elementen und menschlicher Verantwortung – kann sowohl Effizienz als auch Fairness gewährleisten.


Engelhard Mazanke verteidigt Kurs des LEA

Dementsprechend verteidigt LEA-Chef Engelhard Mazanke den eingeschlagenen Kurs Berlins mit Verweis auf die Notwendigkeit moderner Verwaltungssteuerung. Die Zielvorgabe von 40.000 Einbürgerungen sei laut Mazanke eine bewusste „Management-Entscheidung“, um den jahrelangen Rückstau effizient abzubauen. Im Unterschied zu anderen Bundesländern verzichte Berlin mittlerweile auf eine persönliche Vorsprache – ein Schritt, der nach Mazankes Ansicht nicht nur rechtlich zulässig, sondern auch organisatorisch geboten sei. Den Vorwurf, es würden dadurch Einbürgerungen rechtswidrig oder oberflächlich durchgeführt, wies er zurück. Das Bekenntnis zur deutschen Verfassung sei eine innere Einstellung, die sich nicht dadurch ändere, dass ein Antrag digital anstatt persönlich abgegeben werde. Für Mazanke steht fest: Effizienz und Rechtsstaatlichkeit schließen sich nicht aus – vorausgesetzt, das Verfahren ist klar strukturiert, digital nachvollziehbar und rechtlich abgesichert.


Fazit: Technologie als Werkzeug, nicht als Ersatz

Die Debatte um das digitale Einbürgerungsverfahren zeigt: Es geht nicht um Technikverweigerung, sondern um Grundprinzipien. Die Einbürgerung ist mehr als ein Haken im Online-Formular – sie ist ein Ausdruck demokratischer Teilhabe. Wer dazugehören will, muss gehört werden. Der Kurs des Berliner Landesamts für Einwanderung (LEA) ist richtig und notwendig, um den gigantischen Stau an Einbürgerungsanträgen abzubauen. Die Einbürgerung ist ein Recht der Antragsteller und die Ineffizienz der Verwaltung vereitelt dieses Recht. Die Digitalisierung kann insofern dabei helfen, Ausländern zu der ihnen zustehenden Einbürgerung zu verhelfen. Alles andere ist einem Rechtstaat unwürdig.

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