Krankenversicherung für nationales Visum: Welche wird benötigt?
- VG3
- vor 8 Stunden
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Wer ein nationales Visum (D-Visum) für Deutschland beantragt, braucht nicht nur einen gültigen Pass und einen konkreten Aufenthaltszweck – auch der Nachweis über eine geeignete Krankenversicherung ist Pflicht. Doch welche Versicherung ist die richtige? Die Antwort hängt ganz davon ab, was Sie in Deutschland vorhaben.
1. Reiseversicherung reicht nicht für ein Arbeitsvisum
Viele denken zunächst an eine Reisekrankenversicherung, wie sie bei Urlaubsreisen üblich ist. Doch Vorsicht: Diese Versicherungen gelten ausschließlich für touristische Aufenthalte oder Kurzbesuche. Sie schließen in der Regel berufliche Tätigkeiten ausdrücklich aus. Wer also mit einem nationalen Visum nach Deutschland kommen möchte, um hier zu arbeiten, zu studieren oder dauerhaft zu leben, braucht mehr als eine einfache Reisekrankenversicherung.
2. Übergangszeit vor Arbeitsbeginn: Ausnahme mit Reisekrankenversicherung
Eine kurze Übergangszeit zwischen Einreise und Arbeitsbeginn lässt sich jedoch mit einer Reisekrankenversicherung überbrücken. Wenn Sie beispielsweise bereits ein oder zwei Wochen vor dem offiziellen Start Ihrer Tätigkeit in Deutschland einreisen, greift Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erst mit Arbeitsbeginn. Für diesen Zeitraum können Sie temporär eine Reisekrankenversicherung nutzen – vorausgesetzt, Sie nehmen in dieser Zeit keine Erwerbstätigkeit auf.
3. Incoming- und Expat-Versicherungen: Meist nicht ausreichend
Auch sogenannte Incoming- oder Expat-Krankenversicherungen sind in der Regel nicht ausreichend für ein langfristiges Visum. Diese Policen sind oft zeitlich begrenzt, nicht vollwertig und decken nicht alle Leistungen ab, die für einen dauerhaften Aufenthalt notwendig sind. Ausnahmen gelten vereinzelt, etwa bei Geschäftsreisen oder für Repräsentanten internationaler Unternehmen, aber selbst dann sollte vorab geprüft werden, ob die gewählte Versicherung den Anforderungen der deutschen Behörden genügt.
4. Gesetzliche oder private Vollversicherung ist die Regel
Für einen langfristigen Aufenthalt – sei es zur Beschäftigung, zum Studium oder zur Familienzusammenführung – ist in aller Regel eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder eine private substitutive Krankenversicherung (PKV) erforderlich. Beide müssen umfassend und langfristig in Deutschland gültig sein. Eine einfache Auslandspolice reicht nicht. Es ist grundsätzlich auch möglich, auch mit einer ausländischen Krankenversicherung ein nationales Visum zu beantragen – allerdings nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Versicherung in Deutschland leistungspflichtig ist und den Anforderungen entspricht. In solchen Fällen verlangen Ausländerbehörden oder Botschaften eine Bestätigung in deutscher oder englischer Sprache, aus der hervorgeht, dass die Leistungen den deutschen Standards genügen und in Deutschland gültig sind.
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