top of page
VISAGUARD Logo

Blaue Karte EU nach dem Studium: So gelingt der Wechsel zur Arbeitserlaubnis

  • Autorenbild: Isabelle Manoli
    Isabelle Manoli
  • 11. Juli
  • 5 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 25. Juli

Young Professional erklärt die Beantragung der Blauen Karte EU an einem Laptop nach dem Studium

Viele internationale Studierende, die in Deutschland ihren Hochschulabschluss gemacht haben, stehen nach dem Studium vor einer entscheidenden Hürde: Wie geht es nun formell weiter mit dem Aufenthaltsrecht – und wie kann man möglichst schnell mit dem Arbeiten beginnen? Eine attraktive Option ist die Blaue Karte EU, ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte. Doch wie genau gelingt der Wechsel von einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums (§ 16b AufenthG) hin zur Blauen Karte EU? Welche Voraussetzungen gelten – und wie läuft das Verfahren ab?


In diesem Artikel zeigen wir Schritt für Schritt, wie die Umwandlung funktioniert, worauf Sie achten müssen und welche praktischen Tipps helfen, möglichst schnell ins Berufsleben zu starten.


1. Warum die Blaue Karte EU nach dem Studium besonders attraktiv ist

Die Blaue Karte EU ist einer der beliebtesten Aufenthaltstitel für ausländische Akademikerinnen und Akademiker. Sie wurde geschaffen, um qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten einen erleichterten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Grundsätzlich steht sie allen Personen offen, die einen anerkannten Hochschulabschluss besitzen und ein angemessenes Gehalt in einem qualifizierten Beschäftigungsverhältnis nachweisen können (siehe unten). Für Absolvent*innen deutscher Hochschulen gelten dabei besondere, vereinfachte Bedingungen. Gerade nach einem Studium in Deutschland ist die Kenntnis dieser Sonderregeln besonders wichtig: Denn häufig sind frisch Graduierte dringend auf eine Arbeitserlaubnis angewiesen – die Bearbeitungszeiten bei den Ausländerbehörden sind jedoch vielerorts lang, was zu großen Unsicherheiten führen kann. Umso wichtiger ist es, frühzeitig zu wissen, was zu tun ist.


2. Voraussetzungen für die Blaue Karte EU nach dem Studium

Wenn Sie ein Studium in Deutschland abgeschlossen haben und im Anschluss die Blaue Karte EU beantragen möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die gute Nachricht: Für Absolvent*innen deutscher Hochschulen ist der Weg deutlich einfacher als für Bewerber mit ausländischem Abschluss.


a) Arbeitsvertrag und Gehalt

Für die Blaue Karte EU nach dem Studium benötigen Sie zunächst ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder einen unterzeichneten Arbeitsvertrag mit einem in Deutschland ansässigen Unternehmen. Das Beschäftigungsverhältnis muss Ihrer Qualifikation entsprechen. In der Regel muss das Bruttogehalt bei mindestens 48.300 € jährlich liegen (Stand 2025). Für Berufseinsteiger:innen, die direkt nach dem Studium die Blaue Karte beantragen, gilt jedoch eine reduzierte Gehaltsschwelle von 43.759,80 € jährlich (§ 18g Abs. 6 AufenthG). Dieser niedrigere Grenzwert erleichtert vielen Absolventinnen den Einstieg ins Berufsleben erheblich.


b) Anerkennung des Abschlusses

In den meisten Fällen benötigt die Blaue Karte EU auch einen anerkannten Hochschulabschluss. Auch hier profitieren Antragsteller der Blauen Karte von ihrem Studium in Deutschland: Wer in Deutschland studiert hat, muss den Hochschulabschluss nicht noch gesondert anerkennen lassen. Anders als bei ausländischen Abschlüssen entfällt die sogenannte ANABIN- oder ZAB-Zeugnisbewertung. Die Ausländerbehörde erkennt deutsche Studienabschlüsse ohne zusätzliche Prüfung an.


c) Kein Zweckwechselverbot

Auch der Zweckwechsel von der Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG in eine Blaue Karte EU ist für Ausländer mit deutschem Hochschulabschluss kein Problem. Obwohl es sich formal um einen „Zweckwechsel“ handelt – vom Studienaufenthalt in einen Erwerbsaufenthalt –, gibt es hier keine rechtlichen Hürden. Für Absolvent*innen deutscher Hochschulen ist dieser Wechsel ausdrücklich erlaubt. Diese Regelung stellt sicher, dass qualifizierte Fachkräfte nach ihrem Abschluss nahtlos in den Arbeitsmarkt einsteigen können.


3. Dokumente für Wechsel in Blaue Karte EU nach dem Studium

In der Praxis scheitert der Antrag auf eine Blaue Karte nach dem Studium oft nicht an den rechtlichen Voraussetzungen, sondern an den fehlenden Dokumenten. Dieses Problem ist jedoch in vielen Fällen lösbar, da für die Blaue Karte nach dem Studium auch vorläufige Nachweise ausreichen können.


Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass ein beidseitig unterschriebener Arbeitsvertrag für die Beantragung der Blauen Karte EU nicht zwingend erforderlich ist. Es reicht ein konkretes Arbeitsplatzangebot, also beispielsweise ein verbindliches Angebotsschreiben des Arbeitgebers, das mit einer Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis ergänzt wird. So kann der Antrag auch eingereicht werden, bevor der Arbeitsvertrag formal unterschrieben ist.


Ähnliches gilt in der Praxis auch für Ihre Studienabschlussurkunde. Falls Sie Ihre Studienurkunde noch nicht erhalten haben, können Sie sich von Ihrer Hochschule ein vorläufiges Schreiben ausstellen lassen, das den erfolgreichen Abschluss bestätigt. Viele Ausländerbehörden akzeptieren dieses Dokument als Nachweis.


4. So funktioniert die Umwandlung in die Blaue Karte in Berlin

Die meisten ausländischen Fachkräfte und Inhaber einer Blauen Karte EU halten sich in Berlin auf. In Berlin ist die Umwandlung einer Studienaufenthaltserlaubnis in eine Blaue Karte in der Regel unkompliziert. Die zuständige Behörde – das Landesamt für Einwanderung (LEA) – bietet ein benutzerfreundliches Onlineportal, über das der Antrag auf Blaue Karte EU eingereicht werden kann.


Die hochgeladenen Unterlagen landen automatisch in Ihrer elektronischen Ausländerakte. In vielen Fällen dauert die Bearbeitung nur etwa zwei Wochen – ein vergleichsweise schneller Ablauf im bundesweiten Vergleich. Tipp: Halten Sie Ihre Unterlagen bereit und prüfen Sie frühzeitig, ob zusätzliche Nachweise erforderlich sind. Ein strukturierter Antrag erleichtert der Behörde die Arbeit und beschleunigt den Vorgang.


5. Eilige Fälle: So können Sie schon vor Erteilung der Blauen Karte arbeiten

In der Praxis kann es – insbesondere außerhalb Berlins – Wochen oder gar Monate dauern, bis die Blaue Karte nach dem Studium erteilt wird. Doch was können Sie tun, wenn Sie sofort mit der Arbeit beginnen möchten? Hierzu gibt es einige Tricks vom Anwalt, die wir im folgenden erläutern.


Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Sie als Inhaber*in eines Aufenthaltstitels zum Studium dürfen Sie gemäß § 16b Abs. 3 AufenthG bis zu 140 volle Tage oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten dürfen. Falls Sie diese Kontingente noch nicht ausgeschöpft haben, können Sie bereits vorübergehend bei Ihrem zukünftigen Arbeitgeber tätig sein, während der Antrag auf Blaue Karte bearbeitet wird. 


Sollten Sie Ihr Arbeitskontigent als Student bereits ausgeschöpft haben oder aus anderen Gründen auf die schnelle Erteilung der Arbeitserlaubnis angewiesen sein, können Sie eine spezielle Art der Fiktionsbescheinigung beantragen. Wenn Sie den Antrag auf Blaue Karte EU gestellt haben, kann Ihnen die Ausländerbehörde eine Fiktionsbescheinigung mit Arbeitserlaubnis gemäß § 81 Abs. 5a AufenthG ausstellen. Diese Bescheinigung erlaubt Ihnen, bereits während der Bearbeitungszeit der Blauen Karte in dem geplanten Beschäftigungsverhältnis zu arbeiten. Wichtig ist, dass die konkrete Erwerbstätigkeit in der Fiktionsbescheinigung ausdrücklich erlaubt wird – darauf sollten Sie unbedingt achten. Gerne unterstützen Sie unsere Anwälte bei der Beantragung der Fiktionsbescheinigung mit Arbeitserlaubnis für eine Blaue Karte nach dem Studium.


6. Fazit Umwandlung § 16b AufenthG in Blaue Karte

Wenn Sie Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben, ist die Blaue Karte EU ein hervorragender nächster Schritt. Dank gesenkter Gehaltsschwelle, Wegfall der Anerkennungspflicht für deutsche Abschlüsse und dem liberal geregeltem Zweckwechsel ist der Zugang für Absolvent*innen besonders unkompliziert. Mit einer guten Vorbereitung, den richtigen Unterlagen – und etwas Geduld – gelingt der Wechsel reibungslos. Und mit den richtigen Tipps können Sie sogar schon vor Ausstellung der Blauen Karte mit Ihrer neuen Tätigkeit beginnen.


VISAGUARD-Tipp: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich – idealerweise noch vor Ende Ihres Studiums – und sprechen Sie mit Ihrem zukünftigen Arbeitgeber offen über benötigte Nachweise. Gemeinsam lässt sich der Start ins Berufsleben schnell und sicher gestalten.


bottom of page