top of page

Krankenversicherung für ausländische Touristen in Deutschland – das ist laut Schengen-Recht vorgeschrieben

  • Autorenbild: VG3
    VG3
  • 3. Juli
  • 2 Min. Lesezeit
Arzt erklärt Krankenversicherungskunde eine Operation.

Krankenversicherung für ausländische Touristen in Deutschland – das ist laut Schengen-Recht vorgeschrieben

Wer als Tourist aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland einreisen möchte, benötigt in der Regel ein Schengen-Visum. Eine zentrale Voraussetzung dafür ist eine geeignete Reisekrankenversicherung. Doch was bedeutet „geeignet“ – und worauf müssen Reisende laut Visakodex der EU achten? Die Reisekrankenversicherung ist keine Formalität, sondern ein zentrales Sicherheitskriterium für die Einreise nach Deutschland. Ohne lückenlosen und EU-konformen Versicherungsschutz droht die Ablehnung des Visumantrags.  


In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, welche Anforderungen Schengen-Staaten an die Krankenversicherung von Touristen stellen – und warum eine unzureichende Versicherung zur Ablehnung des Visumantrags führen kann.


Was schreibt der Schengen-Visakodex vor?

Die verbindlichen Anforderungen finden sich in Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009, dem sogenannten EU-Visakodex. Demnach müssen Antragsteller eines Schengen-Visums:


  • eine angemessene und gültige Reisekrankenversicherung nachweisen,

  • die den gesamten Aufenthalt in den Schengen-Staaten abdeckt,

  • und eine Mindestdeckung von 30.000 Euro bietet,

  • inklusive Kosten für medizinische Notfallversorgung, Krankenhausbehandlung und Rücktransport im Krankheits- oder Todesfall


Wichtig: Die Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Mitgliedstaaten gelten – oder bei regional beschränkten Visa zumindest für alle besuchten Länder.


Wann muss der Versicherungsnachweis vorliegen?

Bereits bei Antragstellung auf ein Schengen-Visum muss die Reisekrankenversicherung abgeschlossen sein. Ohne gültigen Nachweis ist das Konsulat verpflichtet, den Antrag als unzulässig zurückzuweisen. Wer ein Visum für mehrfache Einreisen beantragt, muss zumindest für den ersten geplanten Aufenthalt den Versicherungsschutz nachweisen und schriftlich bestätigen, dass er sich für künftige Aufenthalte ebenfalls versichern wird.


Gilt jede Versicherung?

Nein. Nicht jede Reisekrankenversicherung erfüllt automatisch die Anforderungen des Schengen-Rechts. Besonders wichtig ist:


  • Direkte Abrechnung oder Rückerstattung medizinischer Kosten im Schengenraum.

  • Ein Versicherer, bei dem „Forderungen gegen eine Versicherungsgesellschaft in einem Mitgliedstaat beigetrieben werden können“ (Art. 15 Abs. 5 Visakodex)

.

Welche Versicherung erfüllt diese Bedingungen?

Die von Expats am meisten genutzte Versicherung ist von Feather. Feather-Versicherungen bietet einen englischsprachigen Kundenservice und eine vollständig digitalisierte Plattform. Zahlreiche unserer Mandanten benutzen Feather-Versicherungen und es gab noch nie Probleme mit der Anerkennung bei den Behörden. Wenn Sie unseren Referral-Link benutzen, um eine Feather-Versicherung zu buchen, unterstützen Sie unseren Blog (hier klicken).


 
 
 

Σχόλια


bottom of page