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KVR München plant Ticketsystem bei Einbürgerungen

Altstadt von München

Lange Wartezeiten für Einbürgerungen in München

Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 hat die Nachfrage nach Einbürgerungen explodieren lassen. Allein in Bayern stiegen die Zahlen um über 50 %. Besonders dramatisch zeigt sich die Lage beim KVR München: Ein Sachbearbeiter betreut dort inzwischen durchschnittlich rund 1.000 Fälle gleichzeitig – noch im Februar 2023 waren es „nur“ 637. Das Resultat sind Wartezeiten von bis zu 18 Monaten, massive Unsicherheit für Antragsteller und wachsender Frust auf beiden Seiten. Neue Stellen könnten Abhilfe schaffen, doch die Kommunen kämpfen mit chronischem Personalmangel und knappen Budgets.


Ticketsystem für Einbürgerungen in München

Nun soll ein Ticketsystem beim KVR den entscheidenden Wendepunkt bringen. Schon in diesem Jahr sollen Antragsteller den Bearbeitungsstand ihrer Einbürgerung online einsehen können. Alle Schritte – Rückfragen, Antworten, neue Nachrichten – sollen transparent dokumentiert werden. Statt Funkstille könnte so mehr Klarheit und Nachvollziehbarkeit in den Prozess kommen. Ob sich dieses System nur auf einen groben Status wie „eingegangen – in Bearbeitung – abgeschlossen“ beschränkt oder tatsächlich tiefere Einblicke gewährt – etwa in Zwischenschritte bei beteiligten Behörden – bleibt abzuwarten.


Einbürgerungen beim KVR München weiter schwierig

Klar ist aber auch: Ein Ticketsystem allein löst den Personalmangel nicht. Dennoch kann es ein wertvoller Impuls sein, um die Servicequalität zu verbessern und Vertrauen zwischen Antragstellern und Verwaltung wiederherzustellen. Sollte das Projekt in München überzeugen, könnte es als Vorbild für andere Ausländer- und Einbürgerungsbehörden dienen. Digitalisierung ersetzt zwar keine zusätzlichen Ressourcen, kann aber den Weg für mehr Effizienz, Transparenz und Bürgerfreundlichkeit ebnen.


Untätigkeitsklage trotz Ticketsystem in München möglich

Wichtig bleibt zudem: Das neue Ticketsystem ändert nichts an den rechtlichen Möglichkeiten der Antragsteller. Selbst wenn Bearbeitungsschritte künftig online einsehbar sind, können Betroffene weiterhin eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO erheben, wenn ihr Antrag mehr als drei Monate ohne Entscheidung bleibt. Ein digitales Ticketsystem schafft Transparenz, ersetzt aber keine verbindlichen Bearbeitungsfristen. Für Antragsteller bedeutet das: Wer trotz digitaler Statusanzeige monatelang keine Bewegung im Verfahren erkennt, kann rechtlich gegen die Verzögerung vorgehen – und so die Verwaltung zur Entscheidung zwingen.

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