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Landesamt für Einwanderung (LEA) will an direkter Kommunikation mit Anwälten festhalten


Der Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft ist für hochqualifizierte Fachkräfte, Expats und internationale Studierende ein Meilenstein, der jedoch oft von bürokratischen Hürden begleitet wird. Wer aus Ländern wie den USA, Großbritannien oder Kanada nach Deutschland kommt, bringt meist exzellente Qualifikationen mit und sucht eine langfristige Perspektive. Die größte Herausforderung im Einbürgerungsverfahren ist dabei selten der gute Wille, sondern die schiere Überlastung der Behörden: Für Antragsteller ist es im Regelfall nahezu unmöglich, einen direkten Draht zu den zuständigen Sachbearbeitern zu bekommen. Anfragen über allgemeine Hotlines oder Online-Formulare versickern nicht selten im digitalen Nirgendwo. Inmitten dieser kommunikativen Blockade hat das Landesamt für Einwanderung (LEA) in Berlin nun eine Entscheidung getroffen, die für die anwaltliche Vertretung von unschätzbarem Wert ist. Die Behörde stellt klar, dass sie Anwälten in Einbürgerungssachen auch weiterhin die exklusive Direktkommunikation über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ermöglicht und das normale Web-Kontaktformular für die Anwaltschaft bewusst umgeht.


Warum ist die Beibehaltung der Direktkommunikation für Anwälte so wertvoll?

Für uns als Kanzlei für Visums- und Einwanderungsrecht ist diese Nachricht ein echter Meilenstein zur Sicherung effizienter Verfahren. Während Privatpersonen, HR-Abteilungen oder Young Professionals bei Fragen oft vor verschlossenen Türen stehen und monatelang auf Rückmeldungen warten, sicher der Kanal über das beA – welcher auf Behördenseite über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) läuft – einen direkten, rechtssicheren und prioritären Zugang zur Behörde. Dass das LEA diesen exklusiven Kommunikationsweg für die Anwaltschaft nicht nur aufrechterhält, sondern ausdrücklich einfordert, ist für den Erfolg Ihres Verfahrens von unschätzbarem Wert. Es bedeutet, dass anwaltlich vertretene Anträge nicht in den anonymen Posteingängen der Masse untergehen, sondern über eine geschützte digitale Pipeline direkt der digitalen Akte zugeordnet werden können.


Welche Missverständnisse gab es zuletzt bei den automatisierten Benachrichtigungen?

Die Verunsicherung im Vorfeld war groß, da das zuständige Referat S des LEA in automatisierten No-Reply-E-Mails beharrlich dazu aufforderte, Unterlagen ausschließlich über das allgemeine Online-Kontaktformular der Website einzureichen. Diese standardisierte Bitte erzeugte selbst bei versierten Rechtsanwälten erhebliche Unklarheiten. Es stand die Befürchtung im Raum, dass das LEA den direkten anwaltlichen Rechtsverkehr einschränken und auch Mandatsträger auf die unpersönlichen Webformulare verweisen wollte. In Absprache mit dem Arbeitskreis Migrationsrecht wurde nun jedoch klargestellt: Die Aufforderung zur Nutzung des Kontaktformulars gilt für Rechtsanwälte ausdrücklich nicht. Gemäß § 31a der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sind wir ohnehin zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs verpflichtet, und das LEA fordert uns nun sogar dringend dazu auf, auf das Kontaktformular zu verzichten und stattdessen das beBPo zu nutzen. Die Standard-Mails der Behörde werden zeitnah um einen entsprechenden Hinweis für die Anwaltschaft ergänzen.


Welche digitalen Postfächer müssen für Aufenthalts- und Einbürgerungssachen genutzt werden?

Um diesen direkten Draht fehlerfrei zu nutzen, hat das LEA eine strikte Trennung der digitalen Postfächer nach Zuständigkeiten vorgenommen. Für uns als Kanzlei ist es entscheidend, die Dokumente von akademischen Fachkräften, Investoren und deren Familien punktgenau zu adressieren. Für klassische aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten, wie die Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis, existiert das Postfach „LEA Ausländerangelegenheiten“. Geht es hingegen um das eigentliche Einbürgerungsverfahren nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), steuern wir direkt das Postfach „LEA Einbürgerungsangelegenheiten“ an. Diese Trennung garantiert, dass die sensiblen Daten sofort in der richtigen Fachabteilung landen.


Warum ist das Aktenzeichen (RegOM) der Schlüssel für die automatisierte Bearbeitung?

Damit die privilegierte Direktkommunikation ihre volle Wirkung entfalten kann, muss eine formale Bedingung zwingend erfüllt sein. Das LEA weist eindringlich darauf hin, dass für die automatisierte Speicherung der Nachrichten das RegOM-Aktenzeichen als Geschäftszeichen des Empfängers angegeben werden muss. Ohne diese Registrierungsnummer kann das System die anwaltliche Nachricht nicht zuordnen, was den Vorteil der Direktkommunikation zunichtemachen würde. Eine erhebliche Erleichterung gilt hierbei für Familienverbände: Es reicht völlig aus, das RegOM des Stammberechtigten – also der Hauptfachkraft oder des Expats, von dem die Rechte der Familie abgeleitet werden – anzugeben. Falls in Ausnahmefällen doch das Kontaktformular genutzt werden muss, gehört das RegOM zwingend in das Feld „Geschäftszeichen“, während das Stellenzeichen der Dienstkraft vernachlässigt werden kann.


Unser Fazit: Ein enormer Vorteil für Ihre Einbürgerung mit anwaltlicher Hilfe

Da es für Antragsteller im Alleingang oft unmöglich ist, direkt mit den Sachbearbeitern des LEA Berlin in Kontakt zu treten, erweist sich die Beibehaltung der beA-Direktkommunikation als ein gewaltiger Vorteil für die anwaltliche Vertretung. Für gut ausgebildete Fachkräfte aus den USA, UK und Kanada sowie für deren Arbeitgeber bedeutet dies: Eine anwaltliche Begleitung ist in Berlin der sicherste Weg, um die kommunikative Funkstille zu durchbrechen. Wir nutzen diese exklusiven digitalen Schnittstellen täglich, übermitteln Ihre Unterlagen unter Einhaltung aller Formalien (RegOM) direkt an die Entscheider und sorgen dafür, dass Ihr Weg zur Einbürgerung schnell und ohne behördliche Verzögerungen zum Erfolg führt.


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