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Migrationsrechtliche Tage in Hohenheim - Programm für 2026 veröffentlicht

vor 4 Stunden
4 Min. Lesezeit

Vom 13. bis 15. November 2026 lädt die Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart gemeinsam mit dem Netzwerk Migrationsrecht zur 20. Herbsttagung ins Tagungszentrum Hohenheim ein. Unter dem Motto "Nach der Reform ist vor der Reform" treffen sich Wissenschaft und Praxis, um die zahlreichen Änderungen im deutschen Migrationsrecht der vergangenen Jahre einzuordnen. Für Kanzleien, die sich auf Aufenthalts- und Visumsrecht spezialisiert haben, gehört die Tagung seit Jahren zu den wichtigsten Terminen im Kalender – und das nun veröffentlichte Programm ist gerade für unsere Mandantschaft aus dem Bereich der Fachkräfteeinwanderung besonders lesenswert.


Was ist die Herbsttagung des Netzwerks Migrationsrecht?

Die Herbsttagung in Hohenheim bringt seit zwei Jahrzehnten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Richterinnen und Richter, Wissenschaft, Behördenvertreter und zivilgesellschaftliche Organisationen wie Pro Asyl zusammen. In diesem Jahr stehen unter anderem die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, Fragen der Rückführung sowie – für unsere Zielgruppe besonders relevant – die aktuelle Entwicklung der Fachkräfteeinwanderung auf dem Programm. Bereits die Einladung zur Tagung macht deutlich, worum es der Fachwelt geht: Das Werben um Fachkräfte aus dem Ausland habe bereits zu zahlreichen Änderungsgesetzen im Bereich der Erwerbsmigration geführt. Mit anderen Worten: Wer als Fachkraft, Arbeitgeber oder Personalabteilung glaubt, das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sei nach der letzten Reform nun endgültig in Stein gemeißelt, irrt.


Warum widmet sich Hohenheim 2026 erneut der Fachkräftemigration?

Den Auftakt zum Themenblock Erwerbsmigration macht am Sonntagvormittag eine hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion mit dem Titel "Ende der Globalisierung, Ende der Arbeitsmigration? – Aktueller Stand der Fachkräftemigration". Mit dabei: Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, David M. Iannella von der internationalen Immigration-Kanzlei Fragomen, Tillmann Schwarz von der Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften Baden-Württemberg sowie Bettina Offer von Corporate Immigration Partners. Schon die Fragestellung des Panels ist ein deutliches Signal: Die Fachwelt selbst stellt infrage, ob die bisherige Offenheit für ausländische Fachkräfte politisch Bestand haben wird. Für Fachkräfte aus den USA, Großbritannien und Kanada, die eine Übersiedlung nach Deutschland planen, ebenso wie für Personalabteilungen, die auf internationale Talente angewiesen sind, ist das eine Diskussion mit unmittelbarer praktischer Relevanz – nicht nur eine akademische Debatte.


Was steckt hinter der geplanten "Work-and-Stay-Agentur"?

Besonders gespannt sind wir auf den Workshop von Bettina Offer am Samstagnachmittag zur "Work and Stay"-Agentur und ihrer aktuellen Entwicklung. Laut Tagungsprogramm befindet sich mit dieser Agentur bereits das nächste große Reformvorhaben im Bereich der Erwerbsmigration in Planung, noch bevor die letzten Gesetzesänderungen ihre volle praktische Wirkung entfalten konnten. Konkrete Details zur Ausgestaltung liegen bislang nicht öffentlich vor – genau deshalb lohnt sich der direkte fachliche Austausch mit Praktikerinnen wie Frau Offer, die als Partnerin einer auf Corporate Immigration spezialisierten Kanzlei nah an den politischen Entwicklungen dran ist. Für Unternehmen, die schon heute Fachkräfte aus Drittstaaten rekrutieren, ist es entscheidend, solche Reformprozesse frühzeitig zu verfolgen – denn Übergangsregelungen und neue Zuständigkeiten entscheiden am Ende mit darüber, wie lange ein Visumsverfahren dauert und ob eine Fachkraft pünktlich zum vereinbarten Starttermin einreisen kann.


Wie hängen Familiennachzug und Arbeitsmigration zusammen?

Ein weiterer Workshop widmet sich am Samstagabend gezielt dem Familiennachzug bei Arbeitsmigration – vorgetragen von Stephanie Dufner von vpmk Rechtsanwälte aus Stuttgart und Berlin. Das Thema trifft einen wunden Punkt vieler internationaler Fachkräfte: Der eigene Aufenthaltstitel ist oft schnell geklärt, doch die Frage, ob Ehegatte und Kinder mitziehen können, entscheidet in der Praxis häufig mit darüber, ob eine Fachkraft die Stelle in Deutschland überhaupt annimmt. Rechtlich stützt sich der Ehegattennachzug auf § 30 Aufenthaltsgesetz, der Nachzug minderjähriger Kinder auf § 32 Aufenthaltsgesetz – beide Vorschriften verlangen unter anderem einen gesicherten Lebensunterhalt und ausreichenden Wohnraum, Punkte, die bei einer Entsendung oder einem neuen Arbeitsvertrag im Ausland sorgfältig mitgeplant werden müssen.


Was bedeutet das für Fachkräfte und Arbeitgeber aus den USA, Großbritannien und Kanada?

Für unsere Mandantschaft aus den USA, aus Großbritannien und aus Kanada sind die Hohenheimer Diskussionen aus zwei Gründen relevant. Erstens zeigen sie, dass Instrumente wie die Blaue Karte EU und die Chancenkarte politisch weiterhin im Fluss sind – wer heute auf Basis der aktuellen Rechtslage plant, sollte sich nicht darauf verlassen, dass diese in zwei oder drei Jahren unverändert fortbesteht. Zweitens macht der Workshop zur Work-and-Stay-Agentur deutlich, dass sich auch behördliche Zuständigkeiten verändern könnten – ein Umstand, der für die Wahl der richtigen Ausländerbehörde und die Dauer eines Verfahrens entscheidend sein kann.


Warum lohnt sich frühzeitige anwaltliche Begleitung statt Abwarten?

Die naheliegende Reaktion auf diese Unsicherheit ist oft, abzuwarten, bis die Reformen final feststehen, oder den Antrag zunächst in Eigenregie über Online-Portale zu stellen. Beides birgt Risiken: Wer abwartet, riskiert, dass eine dringend benötigte Fachkraft dem Unternehmen abspringt, weil sich der Einreisetermin verzögert. Wer den Antrag ohne rechtliche Begleitung stellt, übersieht häufig, dass die Verwaltungspraxis der Ausländerbehörden von Bundesland zu Bundesland, teils sogar von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter, spürbar variiert – ein Wissen, das in keinem Gesetzeskommentar steht, sondern nur aus der laufenden Begleitung hunderter vergleichbarer Verfahren entsteht. Genau diesen Praxisaustausch suchen wir bei Veranstaltungen wie der Herbsttagung in Hohenheim gezielt, um unsere Mandantinnen und Mandanten nicht nur auf Grundlage des geltenden Rechts, sondern auch mit Blick auf kommende Entwicklungen zuverlässig zu beraten.


Fazit

Hohenheim bleibt auch 2026 ein Pflichttermin für alle, die sich professionell mit Migrationsrecht befassen – und das diesjährige Programm zeigt einmal mehr, wie dynamisch sich gerade der Bereich der Fachkräfteeinwanderung entwickelt. Mit der Podiumsdiskussion zur Zukunft der Arbeitsmigration und dem Workshop von Bettina Offer zur Work-and-Stay-Agentur rückt die Tagung Themen in den Fokus, die für Fachkräfte aus den USA, Großbritannien und Kanada sowie für ihre Arbeitgeber unmittelbar relevant sind. Wir werden die Ergebnisse der Tagung verfolgen und unsere Mandantinnen und Mandanten über etwaige neue Entwicklungen informieren. Wer schon jetzt eine Fachkräfte-Rekrutierung, einen Familiennachzug oder die Beantragung einer Blauen Karte EU plant, sollte sich angesichts der angekündigten Reformen frühzeitig beraten lassen.

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