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Neues Digitalisierungsgesetz: Weniger Behördentermine für Aufenthaltstitel, Visum und Einbürgerung

vor 59 Minuten
5 Min. Lesezeit

Wer seine Aufenthaltserlaubnis in Berlin verlängern muss, kennt das Ritual: Termin suchen, wochenlang warten, persönlich erscheinen – und dann Fingerabdrücke, Lichtbild und Unterschrift abgeben, die die Behörde schon vor zwei Jahren erfasst hat. Genau hier setzt ein Gesetz an, das nach reiner Verwaltungstechnik klingt und mit dem Namen „Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz“ (MDWG) auch nicht gerade zum Lesen einlädt. Der Bundestag hat es am 9. Juli 2026 beschlossen, am 28. Juli 2026 wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 222). Die ersten Regelungen gelten bereits. Als Kanzlei, die täglich mit dem Landesamt für Einwanderung (LEA), anderen Ausländerbehörden und deutschen Auslandsvertretungen arbeitet, sagen wir klar: Dieses Gesetz gehört zu den praxisrelevantesten Verbesserungen der letzten Jahre – gerade weil es keine großen Schlagzeilen macht.


Was regelt das neue Gesetz zur Digitalisierung der Migrationsverwaltung?

Das MDWG ändert vor allem das Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG), das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und die Aufenthaltsverordnung. Der Grundgedanke: Daten sollen einmal erhoben und danach von allen zuständigen Stellen genutzt werden, statt bei jedem Verfahrensschritt erneut angefordert zu werden. Das Ausländerzentralregister (AZR) wird dafür zur zentralen Datendrehscheibe ausgebaut – für Identitätsdaten, biometrische Daten, Unterlagen aus dem Visumverfahren und künftig auch für Sprach- und Einbürgerungstests. Für internationale Fachkräfte, ihre Familien und die HR-Abteilungen, die sie nach Deutschland holen, bedeutet das vor allem eines: weniger Behördengänge und weniger doppelte Nachweise.


Warum entfällt künftig der Biometrie-Termin bei der Ausländerbehörde?

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) ist eine Chipkarte mit Lichtbild und Fingerabdrücken. Bisher bedeutete jede Verlängerung eine neue Karte und damit eine neue Erfassung der Biometrie – die Pflicht dazu ergibt sich aus § 82 Abs. 5 AufenthG. Der neu gefasste § 82 Abs. 5 AufenthG erlaubt es der Ausländerbehörde nun ausdrücklich, Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift für die erneute Ausstellung eines befristeten Aufenthaltstitels wiederzuverwenden. Nach der beschlossenen Fassung können die Daten bei Erwachsenen bis zu zehn Jahre und bei Kindern bis zu fünf Jahre gespeichert werden. Diese Regelung gilt seit dem Tag nach der Verkündung.


In der Praxis ist das ein echter Fortschritt. In Berlin ist nicht die rechtliche Prüfung der Flaschenhals, sondern der Termin. Wer keinen bekommt, lebt oft monatelang mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG – mit spürbaren Folgen bei Reisen, Wohnungssuche oder Arbeitgeberwechsel. Zwei Einschränkungen sollten Sie kennen: Das Gesetz formuliert eine Befugnis, keine Pflicht. Ob und ab wann Ihre Ausländerbehörde tatsächlich auf den Termin verzichtet, hängt von ihrer technischen Umsetzung ab. Zudem kann bei Kindern oder deutlich verändertem Aussehen weiterhin ein neues Lichtbild verlangt werden, und die Aushändigung der Karte bleibt vorerst in aller Regel ein persönlicher Behördengang.


Was ändert sich beim Visum und im Visumverfahren?

Auch im Visumverfahren gilt künftig das Prinzip der Wiederverwendung. Nach dem neuen § 49 Abs. 6a AufenthG können Lichtbilder und Fingerabdrücke, die eine deutsche Auslandsvertretung bei einem Antrag auf ein nationales Visum erfasst hat, für einen Folgeantrag innerhalb von fünf Jahren erneut verwendet werden. Fingerabdrücke dürfen bei nationalen Visa künftig ab dem sechsten Lebensjahr abgenommen werden – relevant für Familien, die mit Kindern nachziehen.


Ab dem 1. November 2026 werden zudem wichtige Unterlagen aus dem Visumverfahren digital gespeichert: Arbeitsvertrag, Ausbildungs- und Studiennachweise, Personenstandsurkunden sowie Nachweise zu Sprachkenntnissen und Lebensunterhalt. Auch Verpflichtungserklärungen werden erfasst. Heute erleben wir regelmäßig, dass eine Fachkraft aus den USA oder Großbritannien alle Unterlagen bei der Botschaft eingereicht hat und das LEA nach der Einreise exakt dieselben Dokumente – samt Apostille und Übersetzung – noch einmal anfordert. Diese Doppelarbeit soll entfallen. Umgekehrt gilt aber auch: Was Sie im Visumverfahren eingereicht haben, liegt der Ausländerbehörde künftig unmittelbar vor. Abweichungen zwischen Visumantrag und späterem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis fallen damit sofort auf.


Wie viel Zeit bleibt nach dem Verlust des Arbeitsplatzes?

Inhaltlich besonders wichtig ist eine Änderung bei § 18 AufenthG, die mit der Digitalisierung wenig zu tun hat, aber viele Fachkräfte betrifft. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gilt der Aufenthaltstitel künftig für die Vertragsdauer zuzüglich sechs Monaten statt bisher drei. Endet das Arbeitsverhältnis vorzeitig, bleiben mindestens sechs Monate Zeit, um eine neue Stelle zu finden. Wer unter ausbeuterischen Bedingungen gearbeitet hat, erhält mindestens neun Monate. Über die ursprünglich vorgesehene Geltungsdauer hinaus verlängert sich der Titel allerdings nicht. Hintergrund ist die Umsetzung der neugefassten EU-Richtlinie zur kombinierten Erlaubnis (Richtlinie (EU) 2024/1233).


Für HR-Abteilungen ist das eine wichtige Planungsgröße. Der Arbeitgeber muss die vorzeitige Beendigung nach § 4a Abs. 5 Satz 3 Nr. 3 AufenthG innerhalb von vier Wochen melden, und die Ausländerbehörde kann die Geltungsdauer nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG nachträglich verkürzen. Die neue Mindestfrist schafft hier Verlässlichkeit. Für Inhaber einer Blauen Karte EU gelten eigene Regeln, die im Einzelfall zu prüfen sind.


Was bedeutet das Gesetz für Einbürgerung und Familienleistungen?

Ab dem 1. Mai 2028 werden die Ergebnisse des Deutsch-Tests für Zuwanderer (DTZ), des Tests „Leben in Deutschland“ und des Einbürgerungstests im AZR gespeichert. Die Einbürgerungsbehörde kann sie dann direkt abrufen, statt Originalzertifikate zu prüfen. Das beschleunigt den Nachweis der Voraussetzungen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und 7 StAG. Ab dem 1. November 2027 können außerdem Familienkassen und Elterngeldstellen Angaben zum Aufenthaltsstatus abrufen. Da der Anspruch auf Kindergeld für Ausländer nach § 62 Abs. 2 EStG vom Aufenthaltstitel abhängt, dürfte das die Bearbeitung für Familien spürbar verkürzen.


Gibt es auch Schattenseiten?

Mehr zentral gespeicherte Daten bedeuten auch mehr Transparenz gegenüber den Behörden. Im AZR werden künftig auch Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Unterhaltsvorschuss hinterlegt, Informationen aus Strafverfahren werden digital an die Ausländerbehörden übermittelt. Für die meisten gut verdienenden Fachkräfte ist das unproblematisch. Wer aber etwa nach einem Jobverlust kurzzeitig Leistungen bezogen hat, sollte wissen, dass die Behörde dies bei der Prüfung der Lebensunterhaltssicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG sieht. Welche Daten über Sie gespeichert sind, können Sie über einen Auskunftsantrag nach § 34 AZRG und Art. 15 DSGVO erfahren.


Warum begrüßen wir als Kanzlei diese Reform?

Ganz offen: auch aus eigenem Interesse. Ein erheblicher Teil unserer Arbeit bestand bislang darin, Termine zu organisieren, Unterlagen erneut einzureichen und Behörden hinterherzutelefonieren. Wenn diese Reibungsverluste wegfallen, bleibt mehr Zeit für die eigentlichen Rechtsfragen und Ihre Verfahren werden schneller. Gleichzeitig ersetzt Digitalisierung keine Strategie. Die neuen Befugnisse werden je nach Behörde unterschiedlich schnell umgesetzt, und in der Übergangszeit werden alte und neue Praxis nebeneinander bestehen. Wer abwartet oder sich allein auf Standard-Checklisten verlässt, bemerkt Widersprüche zwischen Visum- und Aufenthaltsakte oft erst, wenn das Rückfrageschreiben kommt. Wir haben hunderte Verfahren vor dem LEA und den Auslandsvertretungen begleitet und sorgen dafür, dass Ihre Unterlagen von Anfang an konsistent sind.


Fazit

Das MDWG ist kein politisches Großprojekt, sondern ein Stück solider Verwaltungsmodernisierung – und genau deshalb wertvoll. Weniger Biometrie-Termine, keine doppelte Vorlage von Visumunterlagen, digitale Testnachweise für die Einbürgerung und mehr Zeit nach einem Jobverlust machen Deutschland für internationale Fachkräfte ein Stück attraktiver. Die Kehrseite ist eine gläserne Akte, in der Unstimmigkeiten schneller auffallen. Wir unterstützen Unternehmen und Fachkräfte dabei, die Vorteile des neuen Gesetzes zu nutzen und Verfahren von Beginn an sauber aufzusetzen.

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