Neuigkeiten aus Brüssel: Fluggastrechte sollen ausgeweitet werden
- Mirko Vorreuter
- vor 52 Minuten
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Es war ein Moment, der in den Gängen des Europäischen Parlaments für spürbare Erleichterung sorgte, während in den Vorstandsetagen der großen Airlines vermutlich die Taschenrechner gezückt wurden. Mit einer überwältigenden Mehrheit von 632 Stimmen hat das Parlament am 21. Januar 2026 ein klares Signal gesendet: Der Verbraucherschutz am Himmel ist nicht verhandelbar. Lange Zeit sah es so aus, als könnten die bisherigen Standards durch wirtschaftliche Interessen und den Druck der Luftfahrtlobby aufgeweicht werden. Doch das aktuelle Votum stellt klar, dass eine Reform der Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 nicht zwangsläufig eine Kürzung der Ansprüche bedeuten muss. Wir als Rechtsanwaltskanzlei beobachten diese Entwicklung mit größtem Interesse, denn was hier entschieden wird, definiert die Grenze zwischen dem Profitstreben der Fluggesellschaften und dem berechtigten Schutzbedürfnis jedes einzelnen Reisenden neu.
Der Konflikt der Institutionen: Kommission gegen Parlament
Die Wurzel der aktuellen Debatte liegt im Mai 2025, als die Verkehrskommission einen Vorschlag vorlegte, der bei uns und vielen Verbraucherschützern für Stirnrunzeln sorgte. In jenem Entwurf war die Rede davon, die Hürden für Entschädigungen massiv zu erhöhen. Statt der etablierten Drei-Stunden-Grenze für Verspätungen sollten Passagiere erst ab vier oder gar sechs Stunden entschädigt werden. Zudem war geplant, die Entschädigungssummen teils zu senken. Das EU-Parlament hat sich nun jedoch schützend vor die Passagiere gestellt. Anstatt einer Aufweichung fordern die Abgeordneten eine Beibehaltung der bewährten Zeitgrenzen und gehen sogar noch einen Schritt weiter. Wir sehen in dem Gegenvorschlag des Parlaments den Versuch, die Rechte der Reisenden an die wirtschaftliche Realität der heutigen Zeit anzupassen, anstatt sie durch bürokratische Kniffe auszuhöhlen.
Technische Defekte sind kein Schicksalsschlag
Ein besonders kritischer Punkt in den Verhandlungen ist die Definition der sogenannten „außergewöhnlichen Umstände“. In unserer täglichen Praxis erleben wir immer wieder, wie Airlines versuchen, technische Defekte oder Personalmangel als unvermeidbare Ereignisse darzustellen, um Zahlungen zu verweigern. Die EU-Kommission wollte genau diesen Kurs stützen und Technik- oder Crewprobleme als außergewöhnliche Umstände einstufen. Dies wäre ein herber Rückschlag für die Rechtssicherheit gewesen. Das Parlament hat diesen Bestrebungen nun jedoch eine klare Absage erteilt. Wir begrüßen diese Entscheidung ausdrücklich, da ein technisches Gebrechen am Flugzeug im Kern des operativen Geschäfts einer Airline liegt und somit nicht zulasten der Kunden als „höhere Gewalt“ gewertet werden darf. Nur echte Naturkatastrophen oder unvorhersehbare Streiks Dritter sollten Passagiere um ihren Anspruch bringen.
Inflation und Modernisierung: Mehr als nur Status Quo
Interessant ist, dass das Parlament nicht nur den Bestand sichert, sondern proaktive Verbesserungen vorschlägt. So steht eine Erhöhung der Entschädigungssummen für Kurzstreckenflüge von 250 Euro auf 300 Euro im Raum. Besonders zukunftsweisend bewerten wir den Vorschlag, die Entschädigungssummen alle drei Jahre an die Inflation anzupassen. Seit über zwei Jahrzehnten sind die Beträge statisch geblieben, während die Ticketpreise und Lebenshaltungskosten stetig stiegen. Zudem fordert das Parlament mehr Transparenz beim Handgepäck und eine drastische Beschleunigung der Auszahlungsverfahren. Wenn Entschädigungen innerhalb von sieben Tagen ausgezahlt werden müssten, würde dies die oft monatelangen juristischen Auseinandersetzungen, die wir für unsere Mandanten führen, erheblich verkürzen.
Der Weg in den Vermittlungsausschuss: Wie geht es weiter?
Da sich Kommission, Rat und Parlament bisher nicht einig werden konnten, betreten wir nun ein seltenes politisches Terrain: den Vermittlungsausschuss. Es ist das erste Mal seit über zehn Jahren, dass dieses Instrument in der EU wieder zum Einsatz kommt. Hier müssen Vertreter aller 27 Mitgliedstaaten mit den Abgeordneten einen Kompromiss finden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass der Ausgang dieses Verfahrens völlig offen ist. Sollte keine Einigung erzielt werden, scheitert die Reform vorerst komplett. Das wäre für Reisende paradoxerweise kein schlechtes Ergebnis, da in diesem Fall die aktuelle, für Passagiere recht vorteilhafte Gesetzgebung in ihrer jetzigen Form bestehen bleibt. Ein schlechter Kompromiss wäre hingegen fataler als gar kein Ergebnis.
Fazit unserer Kanzlei
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das jüngste Votum des EU-Parlaments ein gewaltiger Etappensieg für den Verbraucherschutz ist. Die Abgeordneten haben erkannt, dass die Fluggastrechte eine der spürbarsten Erfolgsgeschichten der EU sind und nicht auf dem Altar der Industrieförderung geopfert werden dürfen. Wir bleiben jedoch wachsam: Der Vermittlungsausschuss bietet noch immer Raum für Hinterzimmertaktiken. Dennoch ist die Richtung klar: Die Zeit, in der Airlines technische Probleme folgenlos auf den Rücken der Passagiere abwälzen konnten, scheint sich dem Ende zuzuneigen. Wir werden die kommenden Verhandlungen weiterhin juristisch analysieren, um sicherzustellen, dass unsere Mandanten auch in Zukunft zu ihrem Recht kommen.



