Paradox: Ausländerbehörde Frankfurt am Main macht Gesetz für langsame Prozesse verantwortlich
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- 30. Jan.
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Sie haben alle Hürden genommen: Ein Visum wurde durch eine deutsche Auslandsvertretung erteilt, die Echtheit Ihrer Dokumente wurde mühsam geprüft, und Sie stehen endlich auf deutschem Boden. Sie fühlen sich sicher, denn der Rechtsstaat hat gesprochen. Doch dann betreten Sie das „Frankfurt Immigration Office“ – und plötzlich zählt das Wort einer deutschen Botschaft nichts mehr. Man schickt Sie weg. Nicht, weil das Gesetz es verlangt, sondern weil die Behörde es „lieber so hätte“.
Es ist ein bizarres Schauspiel, das sich derzeit in Frankfurt abspielt. Während die Leitung der Ausländerbehörde in der Presse lautstark über „verrückte Gesetze“ klagt, die angeblich jede Effizienz im Keim ersticken, offenbart ein Blick hinter die Kulissen eine ganz andere Realität. Es sind oft nicht nur die Paragrafen, die das System bremsen, sondern eine Verwaltungspraxis, die sich über das gesetzliche Maß hinaus selbst im Weg steht. Wenn eine Behörde einerseits über Überlastung jammert, aber beispielsweise andererseits etablierte Prüfprozesse anderer staatlicher Stellen ignoriert, um Betroffene in zusätzliche, unnötige Schleifen über lokale Bürgerämter zu schicken, dann ist das nicht mehr mit dem Verweis auf „schlechte Gesetze“ zu rechtfertigen.
In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) rechtfertigt die Behördenleitung die langen Wartezeiten mit einem „Korsett aus 119 Möglichkeiten“, die der Gesetzgeber vorgibt. Doch wie glaubwürdig ist diese Klage, wenn dieselbe Behörde in der Vergangenheit häufig selbst Ursache der Verkomplizierung von Prozessen ist? Hier zeigt sich ein tiefgreifendes Problem im Einwanderungsrecht: Es herrscht eine Kultur der Misstrauensverwaltung. Das viel gelobte beschleunigte Fachkräfteverfahren verspricht eigentlich Tempo, doch die Realität ist oft ein digitaler Scherbenhaufen. Die Behördenleitung in Frankfurt moniert zu Recht, dass Dokumente teils noch physisch durch Bevollmächtigte hin und her getragen werden müssen. Aber zur Wahrheit gehört auch: Eine Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Sie soll Verfahren vereinfachen. Wenn aber am Ende der digitalen Kette ein Sachbearbeiter sitzt, der das Verfahren immer weiter verkompliziert, hilft auch das beste Gesetz nicht.
Besonders kritisch wird es beim Thema Arbeitserlaubnis. Während die Wirtschaft händeringend nach Personal sucht, rutschen hochqualifizierte Menschen oft unverschuldet in die Arbeitslosigkeit, weil die Schnittstellen zwischen Ausländerbehörde und Bundesagentur für Arbeit wochenlang nicht funktionieren. Es ist wohlfeil, auf den Bund und „verrückte Gesetze“ zu schimpfen, während man im eigenen Verantwortungsbereich Spielräume nutzt, um das Leben der Antragsteller unnötig zu verkomplizieren. Verrückte Gesetze mag es geben, doch sie sind kein Freibrief für eine Verwaltung, die sich über das gesetzlich gebotene Maß hinaus selbst im Weg steht.



